Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter
Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.
- Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter:innen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt und der Landesbetriebe?
- Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
- Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
1. Die Qualität des Diskriminierungsschutzes ist ganz entscheidend von den gesetzlichen Bestimmungen abhängig, die diesem zugrunde liegen und den Instrumenten, die zur Sicherung der Qualität an die Hand gegeben werden, damit Betroffene ihre Rechte auch tatsächlich einfordern können. Hier bestehen Probleme, da die Ansiedlung, Ausstattung und Besetzung der Beschwerdestellen nicht klar definiert ist.
2. Die aktuellen Beratungsangebote, wie sie u.a. von der Netzwerkstelle AGG im Rahmen von kostenfreien Seminaren, Workshops und Fachtagungen angeboten werden, leisten einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung des AGG – gerade auch in der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere durch eine verstärkte Sensibilisierung und Kenntnis über Rechte und Schutzgebote können diese auch Umsetzung finden. Das Projekt Netzwerkstelle AGG muss daher verstetigt und ausgebaut werden.
3. Eine regelmäßige Evaluierung der Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen ist unerlässlich, um die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zu überprüfen. Gemäß § 13 AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können. Es wird jedoch dem Arbeitgeber überlassen, wo er diese ansiedelt und wie sie sich zusammensetzt. Er ist nicht verpflichtet, eine organisatorisch unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch die geschlechtergerechte Besetzung dieser Stelle ist durch das AGG nicht geregelt. Der Arbeitgeber kann auch selbst zuständige Stelle sein. Hier zeigt sich viel Konfliktpotenzial.
Zu 1.-3: Für die Mitarbeiter*innen gelten die allgemeinen Antidiskriminierungsregeln, zuallererst also das AGG. Dieser gesetzliche Rahmen bietet gute Ansätze, muss aber mit Leben gefüllt und konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist dabei natürlich, dass die Mitarbeiter*innen um ihre Rechte wissen und ermuntert werden, diese auch einzufordern.
Um gesichert zu wissen, ob die Vorgaben des AGG umgesetzt wäre eine Evaluation der AGG-Beschwerdestellen sicherlich der richtige Weg.
Insgesamt wird es darum gehen, eine Kultur der Antidiskriminierung und Wertschätzung der Vielfalt innerhalb der Verwaltung stark zu machen. Beispielhaft stehen dabei für uns die Ansprechpersonen für LSBTI* bei der Polizei Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen und beraten Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Zudem helfen sie Kolleg*innen bei themenbezogenen Problemen innerhalb des Arbeitsumfeldes, wirken bei der Prävention von Straftaten gegen LSBTI* mit und führen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Polizei durch.
Die Landesverwaltung als Arbeitgeberin muss Gleichbehandlung gewährleisten und Diskriminierung verhindern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2006 das Beschäftigtenschutzgesetz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst, um bessere Möglichkeiten zu schaffen, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ In der Landesverwaltung gibt es dafür gemäß § 13 Abs. 1 AGG Beschwerdestellen, die Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und diese an die Dienststellenleitung weiterleiten. Der Gesetzgeber hat zugunsten der Beschäftigten mit dem AGG ein Verfahren geschaffen, das ermöglicht, bereits frühzeitig auf Verstöße gegen das AGG zu reagieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und präventiv tätig zu werden. Der uneingeschränkte und direkte Zugang der Beschäftigten zur Dienststellenleitung (als Vertreter des Arbeitgebers Land) und die Ausübung des gesetzlich eingeräumten Beschwerderechts ist dadurch gewährleistet. Wir greifen gleichwohl gern Ihren Vorschlag auf, in der kommenden Wahlperiode die Arbeit der Beschwerdestellen zu evaluieren.
In Bezug auf die oben zitierte Regelung des AGG ist anzumerken, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, im Rahmen der letzten Verfassungsänderung 2020 den Begriff der „Rasse“ aus der Landesverfassung zu entfernen. Hier ist nun das Verbot der Benachteiligung „aus rassistischen Gründen“ aufgeführt. Zudem wurde ein neuer Artikel zur „Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts“ hinzugefügt.
Wir wollen die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen evaluieren. Hieraus können sich weitere Handlungsaufträge zur Verbesserung der Schutzwirkung des AGG ergeben.
Gem. § 13 des AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können.
Diese Beschwerdestelle gibt es unserer Wissens von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt nicht. Ein effektiver Arbeitnehmerschutz ist nicht gegeben. Auch im Hinblick auf private Arbeitgeber wäre das dringend einzuführen, da in vielen Betrieben keine organisierte Arbeitnehmervertretung existiert.
Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle die die Arbeit der Landesverwaltung überwacht und evaluiert.
Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026
Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt