BESCHLEUNIGUNG DES EINBÜRGERUNGSPROZESSES

„Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.“
(Quelle: Bürgerservice Sachsen-Anhalt – Einbürgerung (sachsen-anhalt.de) )

  1. Sachsen-Anhalter*innen mit ausländischem Pass warten derzeit ca. zwei Jahre auf die Bearbeitung ihres Einbürgerungsantrages. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Einbürgerungsprozess zu beschleunigen?

Die Linke

DIE LINKE bewertet das deutsche Einbürgerungsrecht grundsätzlich als viel zu repressiv und zu bürokratisch. Wir setzen uns deshalb auf Ebene des Bundes für eine grundsätzliche Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein. Darüber hinaus treten wir auf Landesebene dafür ein, über Durchführungsverordnungen sowie der Etablierung entsprechender Weiterbildungsangebote für die kommunale Entscheidungsebene, vorhandene Spielräume konsequenter und einheitlicher zu nutzen. Denn die Entscheidungspraxis innerhalb der Kommunen Sachsen-Anhalts ist extrem unterschiedlich. Diese Entscheidungspraxis gilt es zu verbessern und im Sinne einer nicht repressiven und weniger bürokratischen Praxis im Sinne der Antragsteller*innen zu vereinheitlichen.

Der Umgang mit den Antragsteller*innen ist darüber hinaus einen grundsätzliche Frage der Entwicklung in unserer Gesellschaft. DIE LINKE streitet dafür, die Menschen als Neubürger*innen willkommen zu heißen und ihnen nicht weiter als Antragsteller*innen mit Misstrauen und Argwohn zu begegnen und ihnen mit möglichst hohen Hürden für ihre Einbürgerung zu vermitteln, dass sie in unserer Gesellschaft Bürger*innen zweiter Klasse bleiben werden. Wir wollen uns offensiv für ein grundlegendes Verständnis als Einwanderungsland einsetzen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Sachsen-Anhalt ist auf gelingende Zuwanderung angewiesen. Einbürgerungen sollten deshalb in unserem Bundesland besonders zügig bearbeitet werden. Eine etaige Bearbeitungszeit von zwei Jahren liegt weit über den Bearbeitungszeiten, die für Einwanderungsbehörden anderer Bundesländer im Netz zu finden sind. Wir setzen auf zügige Verwaltungsverfahren. Im Einbürgerungsverfahren kann es an unterschiedlichen Stellen zu Verzögerungen kommen. Diese reichen von der personellen Besetzung der konkreten Behörde bis zur Dauer der Abfrage von Daten bei zu beteiligenden Behörden.

Wir erhoffen uns insbesondere durch die Etablierung von Migrationsagenturen eine Verbesserung des Verwaltungshandelns durch Service aus einer Hand.

Ganz generell plädieren Bündnis 90/Die Grünen für eine Erleichterung der Einbürgerung. Nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit anerkennen. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt beim Bund.

SPD

Antragstellende einer Einbürgerung brauchen nach unserer Auffassung eine schnelle und klare Perspektive für ihr Anliegen, um den Integrationsprozess gut zu gestalten bzw. eine Motivation zu geben. Daher sind Beschleunigungen des Einbürgerungsprozesses wünschenswert. Dies kann an zwei Stellen vorgenommen werden: Zum einen brauchen Kommunen eine gute Personalausstattung für das Einbürgerungsverfahren. Hierfür kann das Land mit einem wohlausgestatteten kommunalen Finanzausgleich und so für die finanzielle Grundlage einer guten Ausstattung in den Ämtern sorgen. Zum anderen sind gesetzliche Beschleunigungen möglich. Hierfür ist der Bund als Gesetzgeber im Bereich des Einbürgerungsgesetzes zuständig. Aus unserer Sicht ist denkbar, Erleichterungen im Einbürgerungsgesetz vorzusehen, wenn der Aufenthalt schon länger besteht und damit bereits ein gewisser Grad der Integration erreicht wurde.

FDP

Eine Beschleunigung kann aus Sicht der Freien Demokraten durch eine Verbesserung der personellen Ausstattung der Behörden erreicht werden.

Klimaliste

Ein vereinfachtes und standardisiertes Verfahren nach Vorbild von Kanada.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERWALTUNG ALS AUFTRAGGEBERIN UND VERTRAGSPARTNERIN

Das Land Sachsen-Anhalt ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer:innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

  1. Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Landesvergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?
Antworten der Parteien
Die Linke

DIE LINKE setzt sich für ein diskriminierungsfreies Vergaberecht und entsprechende Förderungen und Anreize ein, um Diversity und Chancengleichheit zu gewährleisten. Auftragnehmende sollen zur Beachtung und Durchsetzung des geltenden Gleichbehandlungsrechts auch gegenüber Dritten verpflichtet werden und durch konkrete Maßnahmen die tatsächliche Durchsetzung von Chancengleichheit und Diversity über die gesamte Laufzeit des Vertrages fördern. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen müssen Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen. Dazu zählt die Schaffung bzw. Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium. Auch hier sollen anonymisierte Bewerbungsverfahren als wichtiges Kriterium im Hinblick auf Diskriminierungsschutz gefordert werden.

Bündnis 90 Die Grünen

Wir wollen das Landesvergabegesetz und die bestehenden Förderrichtlinien überarbeiten. Kriterien wie Nachhaltigkeit, Ökologie, Energieeffizienz und Klimaschutz sowie fairer Handel und soziale Aspekte wie die Tariftreue und Familienfreundlichkeit sollen wirksamer in Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Dabei sollen natürlich Antidiskriminierungsaspekte schwerpunktmäßig Berücksichtigung finden. Dies betrifft unter anderem die Geschlechtergerechtigkeit. Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit. Entgeltgleichheit soll also als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des Landes aufgenommen werden. Der Aufnahme weiterer Aspekte stehen wir offen gegenüber und werden sie prüfen.

SPD

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entfaltet auch über die öffentliche Verwaltung hinaus Wirkung. Grundsätzlich unterliegen auch Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen den Zielen des Gesetzes. Trotzdem wollen wir bei der Novelle des Landesvergabegesetzes diese Grundsätze noch einmal deklaratorisch verankern.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist im Grundgesetz und der Landesverfassung verankert und gilt unmittelbar. Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es daher keiner wiederholenden Verankerung im Landesvergabegesetz bzw. in den Fördermittelrichtlinien.

Klimaliste

Den betreffende Entscheidungsverantwortlichen sollten im Lichte der ihnen zugewiesenen administrativen Gestaltungsbefugnis nicht nur dem Gebot ökonomischer Effizienz, sondern ebenso dem sozialstaatlichen Gebot der Gerechtigkeit und Chancengleichheit unterliegen. Wir setzen uns dafür ein, dass soziale Belange als Ausführungsbedingung Eingang in das Vergabeverfahren finden können. zu betrachtende Kriterien in den Vergabeverfahren:
– die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
– die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
– den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung
– Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
– den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste
– die sozialen Vergünstigungen

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

LANDESVERWALTUNG ALS DIVERSITY-VORBILD

Die Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sachsen-anhaltischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres Ministerien übergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?

Die Linke

1. DIE LINKE engagiert sich für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen oder ethnischen Identitäten. Um die gleichberechtigte Teilhabe der Beschäftigten in der Landesverwaltung zu garantieren und damit der Vorbildfunktion gerecht zu werden, müssen Diversity-Strategien entwickelt, umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. Sie müssen Eingang in Dienstvereinbarungen mit den Hauptpersonalräten finden, um eine verbindliche, durchsetzbare und nachprüfbare Grundlage zu schaffen. Diskriminierungen und Mobbing sind zu ahnden. Für alle Beschäftigtengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sein könnten, müssen Gleichstellungspläne erstellt werden.

Frauen stoßen nach wie vor – gerade auch im öffentlichen Dienst – an die sogenannte gläserne Decke. Eine verbindliche Vorgabe für die paritätische Besetzung der Führungspositionen könnte dieser Entwicklung entgegenwirken. Um die öffentlichen Mittel geschlechtergerecht einzusetzen, fordert DIE LINKE das Gender-Budgeting-Prinzip für alle öffentlichen Haushalten sowie dessen Aufnahme in die Landesverfassung.

2. DIE LINKE setzt sich für die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Dadurch kann verhindert werden, dass Bewerber*innen allein aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Wir sind der Ansicht, dass sich die wachsende Vielfalt in der Bevölkerung widerspiegeln muss. Wir wollen daher aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Diversity-Landesprogramm für die Verwaltung Berlins ein eigenes Programm dieser Art für die Verhältnisse in Sachsen-Anhalt entwickeln. Damit soll das Ziel verfolgt werden, verbindliche Ziele und Verfahrensschritte festzulegen, mit denen Vielfalt im Verwaltungskontext gefördert werden kann. Zentral sind dabei ein Diversity-Leitbild für die Verwaltung, Maßnahmen im verwaltungsübergreifenden Handlungsfeld „Diversity und Personalmanagement“ (Schwerpunkte: Personalgewinnung, Ausbildung, Personalentwicklung), Maßnahmen im verwaltungsübergreifenden Bereich „Diversity und Sprache/Bilder“ (Schwerpunkte: Öffentlichkeitsarbeit und Formularwesen/Verwaltungsschreiben), eine Vorlage für die Berichterstattung über Diversity-Maßnahmen und die Umsetzung eines Diversity-Mainstreamings in den einzelnen Verwaltungseinheiten.

2. Anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben werden von uns als geeignetes Mittel gegen Diskriminierung angesehen und wir werden uns dafür stark machen, diese einzuführen.

SPD

Basierend auf den umfangreichen und mit wissenschaftlichem Fachverstand gewonnenen Erkenntnissen der siebten Enquetekommission „Verwaltung“ hat sich die SPD für die Verjüngung des aktiven Personals und eine frühestmögliche Fachkräftebindung ausgesprochen und setzt dabei auf ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren, das in geeigneten Fällen zur Anwendung kommen soll. Anonymisierte Bewerbungsverfahren haben neben der Bestenauslese anhand nachvollziehbarer Kriterien den Vorteil diskriminierende Entscheidungen im Bewerbungsverfahren zu vermeiden.

FDP

Die Kernaufgabe der Landesverwaltung liegt in der rechtlich einwandfreien Erledigung der Aufgaben, die der Verwaltung durch den Gesetzgeber bzw. die Regierung übertragen wird. Dafür benötigt die Landesverwaltung eine angemessene Personalausstattung. Diese Stellen sollen nur durch Eignung und Befähigung besetzt werden.
Anonymisierte Bewerbungsverfahren unterstützen das Ziel die beste Bewerberin / den besten Bewerber auszuwählen. Daher sollte anonyme Bewerbungsverfahren angewendet werden.

Klimaliste

Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren unterstützen wir vollumfänglich.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) in Behörden einführen, die sich an der Bevölkerung und den Anfragen bzw. an den Antragstellerinnen orientiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

LANDESVERWALTUNG ALS ARBEITGEBERIN

Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter
Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter:innen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt und der Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?

Die Linke

1. Die Qualität des Diskriminierungsschutzes ist ganz entscheidend von den gesetzlichen Bestimmungen abhängig, die diesem zugrunde liegen und den Instrumenten, die zur Sicherung der Qualität an die Hand gegeben werden, damit Betroffene ihre Rechte auch tatsächlich einfordern können. Hier bestehen Probleme, da die Ansiedlung, Ausstattung und Besetzung der Beschwerdestellen nicht klar definiert ist.

2. Die aktuellen Beratungsangebote, wie sie u.a. von der Netzwerkstelle AGG im Rahmen von kostenfreien Seminaren, Workshops und Fachtagungen angeboten werden, leisten einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung des AGG – gerade auch in der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere durch eine verstärkte Sensibilisierung und Kenntnis über Rechte und Schutzgebote können diese auch Umsetzung finden. Das Projekt Netzwerkstelle AGG muss daher verstetigt und ausgebaut werden.

3. Eine regelmäßige Evaluierung der Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen ist unerlässlich, um die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zu überprüfen. Gemäß § 13 AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können. Es wird jedoch dem Arbeitgeber überlassen, wo er diese ansiedelt und wie sie sich zusammensetzt. Er ist nicht verpflichtet, eine organisatorisch unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch die geschlechtergerechte Besetzung dieser Stelle ist durch das AGG nicht geregelt. Der Arbeitgeber kann auch selbst zuständige Stelle sein. Hier zeigt sich viel Konfliktpotenzial.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1.-3: Für die Mitarbeiter*innen gelten die allgemeinen Antidiskriminierungsregeln, zuallererst also das AGG. Dieser gesetzliche Rahmen bietet gute Ansätze, muss aber mit Leben gefüllt und konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist dabei natürlich, dass die Mitarbeiter*innen um ihre Rechte wissen und ermuntert werden, diese auch einzufordern.
Um gesichert zu wissen, ob die Vorgaben des AGG umgesetzt wäre eine Evaluation der AGG-Beschwerdestellen sicherlich der richtige Weg.

Insgesamt wird es darum gehen, eine Kultur der Antidiskriminierung und Wertschätzung der Vielfalt innerhalb der Verwaltung stark zu machen. Beispielhaft stehen dabei für uns die Ansprechpersonen für LSBTI* bei der Polizei Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen und beraten Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Zudem helfen sie Kolleg*innen bei themenbezogenen Problemen innerhalb des Arbeitsumfeldes, wirken bei der Prävention von Straftaten gegen LSBTI* mit und führen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Polizei durch.

SPD

Die Landesverwaltung als Arbeitgeberin muss Gleichbehandlung gewährleisten und Diskriminierung verhindern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2006 das Beschäftigtenschutzgesetz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst, um bessere Möglichkeiten zu schaffen, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ In der Landesverwaltung gibt es dafür gemäß § 13 Abs. 1 AGG Beschwerdestellen, die Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und diese an die Dienststellenleitung weiterleiten. Der Gesetzgeber hat zugunsten der Beschäftigten mit dem AGG ein Verfahren geschaffen, das ermöglicht, bereits frühzeitig auf Verstöße gegen das AGG zu reagieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und präventiv tätig zu werden. Der uneingeschränkte und direkte Zugang der Beschäftigten zur Dienststellenleitung (als Vertreter des Arbeitgebers Land) und die Ausübung des gesetzlich eingeräumten Beschwerderechts ist dadurch gewährleistet. Wir greifen gleichwohl gern Ihren Vorschlag auf, in der kommenden Wahlperiode die Arbeit der Beschwerdestellen zu evaluieren.

In Bezug auf die oben zitierte Regelung des AGG ist anzumerken, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, im Rahmen der letzten Verfassungsänderung 2020 den Begriff der „Rasse“ aus der Landesverfassung zu entfernen. Hier ist nun das Verbot der Benachteiligung „aus rassistischen Gründen“ aufgeführt. Zudem wurde ein neuer Artikel zur „Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts“ hinzugefügt.

FDP

Wir wollen die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen evaluieren. Hieraus können sich weitere Handlungsaufträge zur Verbesserung der Schutzwirkung des AGG ergeben.

Klimaliste

Gem. § 13 des AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können.
Diese Beschwerdestelle gibt es unserer Wissens von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt nicht. Ein effektiver Arbeitnehmerschutz ist nicht gegeben. Auch im Hinblick auf private Arbeitgeber wäre das dringend einzuführen, da in vielen Betrieben keine organisierte Arbeitnehmervertretung existiert.
Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle die die Arbeit der Landesverwaltung überwacht und evaluiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERWALTUNG ALS SCHNITTSTELLE ZU DEN BÜRGER:INNEN

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger:innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund:innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen:
    a. Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen,
    b. die Einführung eines transparenten Verfahrens
    c. und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?

Die Linke

1. DIE LINKE setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der sich Menschen frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können, in der Vielfalt eine Stärke ist und die ihre Rechte wahrt. Durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach Vorbild des Landes Berlin würde die gesamte öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes einbezogen, was Rechtssicherheit in den Bereichen schafft, die vom AGG nicht berührt werden, denn dies gilt nur im Rahmen des Privatrechts und der Arbeitswelt.

2. die durch ein solches Gesetz zu schützen sind, wurden hier z.B. durch den sozialen Status und die chronischen Erkrankungen erweitert. Auch muss ein Gesetz präventive und diversitybezogene Ansätze bieten, damit Diskriminierung in all ihren Formen vorgebeugt werden kann. Die Einführung eines solchen Gesetzes würde auch für die Bürger*innen in Sachsen-Anhalt mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Verwaltungen und staatlichen Stellen schaffen.

3. Im Rahmen einer solchen Gesetzgebung ist eine unabhängig und vertraulich arbeitende Ombudstelle mit entsprechend qualifiziertem und geschultem Personal einzurichten, die die Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Hier spielt das in Frage 1 bereits geschilderte Antidiskriminierungsgesetz eine zentrale Rolle, dessen Kernpunkte Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie die Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity) sind.

2. Einen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir im Bereich der Polizei, die einen besonders sensiblen Bereich der Verwaltung darstellt, wenn es um Diskriminierung geht. Hier wollen wir endlich wirkungsvoll gegen die Praxis des Racial Profiling vorgehen. Zudem wollen wir die Themen Diversität und Sensibilisierung für Diskriminierung in der Polizeiausbildung sowie im Rahmen von Fortbildungen für Polizist*innen deutlich stärken.

3. Den genannten Forderungen können wir uns vollumfänglich anschließen und werden uns dafür einsetzen.

SPD

Wir erwarten einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten in der Verwaltung mit allen Menschen und setzen zur Erreichung dieses Ziels auf Schulungsmaßnahmen wie sie von Ihrer Organisation angeboten werden. Zudem setzen wir auf die Vorbildwirkung von Führungskräften, die ebenfalls zum Thema „Antidiskriminierung“ besonders zu schulen sind.

Der sensibelste Bereich, in dem das Bewusstsein für Diskriminierung besonders geschult sein muss, ist die Eingriffsverwaltung wie z.B. die Polizei. Wir setzen daher im Bereich der Polizei bereits seit Jahren auf eine interne Beschwerdestelle mit der, dank der dort sehr engagiert arbeitenden Beschäftigten, ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement für Bürger*innen eingerichtet werden konnte. Diese Beschwerdestelle, die jährlich im Innenausschuss des Landtages über ihre Arbeit Bericht erstattet, wird laut den veröffentlichten Fallzahlen immer besser angenommen. Gleichwohl wollen wir in der kommenden Wahlperiode einen unabhängigen Polizeibeauftragte*n als zentrale Anlaufstelle für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen einrichten. Die Polizei leistet ihre Arbeit unter schweren Bedingungen und trägt die Verantwortung dafür, das staatliche Gewaltmonopol auszuüben. Bei polizeilichem Fehlverhalten besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden erschüttert wird und eine interne Beschwerdestelle als nicht neutral wahrgenommen wird. Daher sprechen wir uns für eine unabhängige Stelle aus. Zudem soll mit einem Landesintegrationskonzept ein ombudschaftliches Beschwerdemanagement für Geflüchtete eingeführt werden, das auch diskriminierendes Verhalten der Verwaltung prüft und Strategien für einen respektvollen Umgang entwickelt.

FDP

Verwaltungen haben den Auftrag diskriminierungsfreie Entscheidungen zu treffen. Dabei spielen oft der Zugang zur Verwaltung und deren Abläufe eine große Rolle für das Verständnis der Entscheidungen. Daher ist es aus Sicht der Freien Demokraten notwendig auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen im diskriminierungssensiblen Umgang zu schulen. Zusätzlich könnten wir uns vorstellen im Rahmen einer Untersuchung unter Einbeziehung der MO die derzeitige Situation zu erfassen und Handlungsbedarfe zu erarbeiten.

Klimaliste

Wir fordern eine unabhängige Stelle die Diskriminierung von Behörden aufarbeitet und Disziplinarmaßnahmen gegen einzelne Mitarbeiterinnen und den jeweiligen Behörden verhängen kann. An diese unabhängige stelle müssen sich die betroffenen anonym und barrierefrei wenden können, um keine Angst vor Konsequenzen fürchten zu müssen.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) in Behörden einführen, die sicherstellen, dass Betroffene einfacher Vertrauen fassen und sich bei Problemen bzw. Fragen frühzeitig zur Behörde wenden.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien