VERBESSERUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR EU-BÜRGER:INNEN

Unionsbürger:innen sind besonders häufig von Ausbeutung betroffen. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Verbreitet sind prekäre Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Welche Vorschläge haben Sie, um in Sachsen-Anhalt lebende und arbeitende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Inland angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?
  2. Befürworten Sie ein Verbot der Leiharbeit in weiteren Industriezweigen, über die Fleischindustrie hinaus? Was tut Ihre Partei für eine Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsmarktpolitik mit anderen EU-Staaten?
  3. Werden Sie EU-Bürger:innen einen dreimonatigen Sprachkurs (inkl. Krankenversicherung) im Rahmen der Einreise ermöglichen?

Die Linke

1. Sachsen-Anhalt ist künftig sehr stark auf Zuwanderung angewiesen. Dabei darf eine Öffnung für mehr Arbeitsmigration nicht aus der Perspektive eines sogenannten „Nützlichkeitsrassismus“ betrachtet werden. DIE LINKE macht sich schon immer für eine offenen Willkommenskultur für alle Menschen stark, die zu uns kommen und hier leben wollen – egal aus welchem Grund. Hierzu gehört u.a. eine faires und entbürokratisiertes Verfahren bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Qualifikationen (u.a. Teilanerkennungen; ergänzende Qualifizierungsangebote) sowie die Einführung anonymer Bewerbungsverfahren.

2. DIE LINKE will migrantische Arbeitskräfte besser vor Ausnutzung und Missbrauch schützen; insbesondere in Schlachthöfen oder Erntebetrieben. Hierfür soll u.a. das Projekt „BemA“ Beratung migrantischer Arbeitskräfte – personell verstärkt und das Aufenthaltsrecht zugunsten der Migrant*innen verbessert werden. DIE LINKE fordert zudem häufigere und unangekündigte Kontrollen und dass Verstöße konsequent geahndet werden. Die Zusammenarbeit von Zoll, Gewerbeämtern und Landesamt für Verbraucherschutz, Veterinäramt muss verbessert werden. Wir wollen das Landesamt für Verbraucherschutz vor allem im Bereich Arbeitsschutz personell verstärken.
DIE LINKE fordert die Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, illegaler Arbeitnehmer*innenüberlassung und das Verbot von Leiharbeit auch über die Fleischindustrie hinaus. Sozialstandards und Arbeitnehmer*innenrechte müssen überall in Sachsen-Anhalt und universal für jede*n gelten.

3. DIE LINKE unterstützen Forderungen nach einem dreimonatigen Sprachkurs, der für alle unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich sein muss,wie auch weitere Bildungsmaßnahmen, die tatsächlicher Integration dienen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Wir wollen den Fachbeirat „Faire Beschäftigung für Migrantinnen und Migranten“ zu einem interministeriellen und behördlichen Runden Tisch weiterentwickelt, unter der Beteiligung von Migrant*innenverbänden. Das Modellprojekt der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben, „Beratung migrantischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ werden wir dauerhaft fördern. Nur so werden wir Möglichkeiten erhalten, die sinnvolle Zunahme ausländischer Arbeitnehmer*innen strukturiert zu begleiten. Gegen ausbeuterische und illegale Beschäftigung braucht das Landesamt für Verbraucherschutz mehr Personalstellen, um die Kontrolldichte im Land zu erhöhen.

2. Um den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern und diese quasi „unrentabel“ zu machen, sprechen wir Grünen uns auf Bundesebene für gleichen Lohn ab dem 1. Tag von Stammbelegschaft und Leiharbeitskräften aus plus einem Flexibilitätsbonus für Zweitere von 10%. Denn Leiharbeit ist vom Ansatz her für Produktionsspitzen gedacht, also wenn etwa die Auftragslage besonders gut ist und das Unternehmen kurzfristig und vorübergehend mehr Personal braucht. Leiharbeit darf entsprechend nicht dazu verwandt werden Stammpersonal abzubauen. Dafür setzt Lohngleichheit und Flexibilitätsbonus, die entsprechenden negativen Anreize.

3. Die Ermöglichung solcher Sprachkurse ist für eine gelingende Integration unerlässlich und wollen wir daher entsprechend prüfen.

SPD

In unserem Wahlprogramm fordern wir eine bessere Durchsetzung des Arbeitsschutzes durch engmaschige Kontrollen. In der Corona-Krise hat sich erneut gezeigt, welch starken Gesundheitsgefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sein können, wenn der Arbeitsschutz nicht beachtet wird. Wir werden das Landesamt für Verbraucherschutz dafür personell stärken. Darüber hinaus werden wir gegen die Ausbeutung von Saisonarbeitskräften durch Werkverträge, schlechte Arbeitsbedingungen und Unterbringung in Massenunterkünften vorgehen. Gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen wollen wir Verfehlungen konsequent ahnden und die Arbeitsbedingungen
verbessern. Die Beratungsstelle BemA, die mobile Beschäftigte berät, leistet wichtige Aufklärungsarbeit, weshalb wir die Förderung verstetigen wollen.
Auf Bundesebene hat die SPD-Fraktion das Arbeitsschutzkontrollgesetz durchgesetzt. Damit stehen Leiharbeit und Werkverträge in der Fleischwirtschaft seit Jahresbeginn vor dem Aus. Wir setzen uns auch in Zukunft dafür ein, dass Leiharbeit nur in Phasen von Auftragsspitzen zum Einsatz kommt – und zwar branchenübergreifend. Für die Intensivierung der Zusammenarbeit mit EU-Staaten setzen wir uns ein für Pilotvorhaben zur Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Außerdem wollen wir ein zentrales Welcome-Center etablieren, das Informationen und Unterstützungsangebote für Zuwanderungsinteressierte, internationale Fachkräfte sowie Unternehmen anbieten soll. All das geht nur in Kooperation mit anderen EU-Ländern.
Sprache ist der Schlüssel zu gelingender Integration. Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Sprachförderangebot ausgebaut und um weitere Anspruchsberechtigte erweitert wird, auch für EU-Bürger*innen.

FDP

Die Freien Demokraten stehen zum gemeinsamen Binnenmarkt und den in den europäischen Verträgen garantierten Grundfreiheiten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wichtiger Beitrag für Unionsbürger durch eigene Leistung für Wohlstand und soziale Absicherung zu sorgen. Dabei sind die europäischen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz einzuhalten.

Klimaliste
  • Wir setzen uns für ein flächendeckenden und ausnahmslosen Vergabemindestlohn und einheitliche soziale Vergabe Kriterien in Sachsen-Anhalt ein.
  • Auf Bundesebene setzten wir uns flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen ein, der auf alle EU-Bürger, unabhängig ihres Beschäftigungsverhältnisses gilt.
  • Wir setzten uns für einheitliche Sicherheitsstandarts für alle Beschäftigte in Sachsen-Anhalt unabhängig ihrer Nationalität ein
CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

LANDESVERWALTUNG ALS DIVERSITY-VORBILD

Die Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sachsen-anhaltischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres Ministerien übergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?

Die Linke

1. DIE LINKE engagiert sich für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen oder ethnischen Identitäten. Um die gleichberechtigte Teilhabe der Beschäftigten in der Landesverwaltung zu garantieren und damit der Vorbildfunktion gerecht zu werden, müssen Diversity-Strategien entwickelt, umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. Sie müssen Eingang in Dienstvereinbarungen mit den Hauptpersonalräten finden, um eine verbindliche, durchsetzbare und nachprüfbare Grundlage zu schaffen. Diskriminierungen und Mobbing sind zu ahnden. Für alle Beschäftigtengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sein könnten, müssen Gleichstellungspläne erstellt werden.

Frauen stoßen nach wie vor – gerade auch im öffentlichen Dienst – an die sogenannte gläserne Decke. Eine verbindliche Vorgabe für die paritätische Besetzung der Führungspositionen könnte dieser Entwicklung entgegenwirken. Um die öffentlichen Mittel geschlechtergerecht einzusetzen, fordert DIE LINKE das Gender-Budgeting-Prinzip für alle öffentlichen Haushalten sowie dessen Aufnahme in die Landesverfassung.

2. DIE LINKE setzt sich für die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Dadurch kann verhindert werden, dass Bewerber*innen allein aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Wir sind der Ansicht, dass sich die wachsende Vielfalt in der Bevölkerung widerspiegeln muss. Wir wollen daher aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Diversity-Landesprogramm für die Verwaltung Berlins ein eigenes Programm dieser Art für die Verhältnisse in Sachsen-Anhalt entwickeln. Damit soll das Ziel verfolgt werden, verbindliche Ziele und Verfahrensschritte festzulegen, mit denen Vielfalt im Verwaltungskontext gefördert werden kann. Zentral sind dabei ein Diversity-Leitbild für die Verwaltung, Maßnahmen im verwaltungsübergreifenden Handlungsfeld „Diversity und Personalmanagement“ (Schwerpunkte: Personalgewinnung, Ausbildung, Personalentwicklung), Maßnahmen im verwaltungsübergreifenden Bereich „Diversity und Sprache/Bilder“ (Schwerpunkte: Öffentlichkeitsarbeit und Formularwesen/Verwaltungsschreiben), eine Vorlage für die Berichterstattung über Diversity-Maßnahmen und die Umsetzung eines Diversity-Mainstreamings in den einzelnen Verwaltungseinheiten.

2. Anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben werden von uns als geeignetes Mittel gegen Diskriminierung angesehen und wir werden uns dafür stark machen, diese einzuführen.

SPD

Basierend auf den umfangreichen und mit wissenschaftlichem Fachverstand gewonnenen Erkenntnissen der siebten Enquetekommission „Verwaltung“ hat sich die SPD für die Verjüngung des aktiven Personals und eine frühestmögliche Fachkräftebindung ausgesprochen und setzt dabei auf ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren, das in geeigneten Fällen zur Anwendung kommen soll. Anonymisierte Bewerbungsverfahren haben neben der Bestenauslese anhand nachvollziehbarer Kriterien den Vorteil diskriminierende Entscheidungen im Bewerbungsverfahren zu vermeiden.

FDP

Die Kernaufgabe der Landesverwaltung liegt in der rechtlich einwandfreien Erledigung der Aufgaben, die der Verwaltung durch den Gesetzgeber bzw. die Regierung übertragen wird. Dafür benötigt die Landesverwaltung eine angemessene Personalausstattung. Diese Stellen sollen nur durch Eignung und Befähigung besetzt werden.
Anonymisierte Bewerbungsverfahren unterstützen das Ziel die beste Bewerberin / den besten Bewerber auszuwählen. Daher sollte anonyme Bewerbungsverfahren angewendet werden.

Klimaliste

Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren unterstützen wir vollumfänglich.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) in Behörden einführen, die sich an der Bevölkerung und den Anfragen bzw. an den Antragstellerinnen orientiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

LANDESVERWALTUNG ALS ARBEITGEBERIN

Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter
Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter:innen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt und der Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?

Die Linke

1. Die Qualität des Diskriminierungsschutzes ist ganz entscheidend von den gesetzlichen Bestimmungen abhängig, die diesem zugrunde liegen und den Instrumenten, die zur Sicherung der Qualität an die Hand gegeben werden, damit Betroffene ihre Rechte auch tatsächlich einfordern können. Hier bestehen Probleme, da die Ansiedlung, Ausstattung und Besetzung der Beschwerdestellen nicht klar definiert ist.

2. Die aktuellen Beratungsangebote, wie sie u.a. von der Netzwerkstelle AGG im Rahmen von kostenfreien Seminaren, Workshops und Fachtagungen angeboten werden, leisten einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung des AGG – gerade auch in der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere durch eine verstärkte Sensibilisierung und Kenntnis über Rechte und Schutzgebote können diese auch Umsetzung finden. Das Projekt Netzwerkstelle AGG muss daher verstetigt und ausgebaut werden.

3. Eine regelmäßige Evaluierung der Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen ist unerlässlich, um die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zu überprüfen. Gemäß § 13 AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können. Es wird jedoch dem Arbeitgeber überlassen, wo er diese ansiedelt und wie sie sich zusammensetzt. Er ist nicht verpflichtet, eine organisatorisch unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch die geschlechtergerechte Besetzung dieser Stelle ist durch das AGG nicht geregelt. Der Arbeitgeber kann auch selbst zuständige Stelle sein. Hier zeigt sich viel Konfliktpotenzial.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1.-3: Für die Mitarbeiter*innen gelten die allgemeinen Antidiskriminierungsregeln, zuallererst also das AGG. Dieser gesetzliche Rahmen bietet gute Ansätze, muss aber mit Leben gefüllt und konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist dabei natürlich, dass die Mitarbeiter*innen um ihre Rechte wissen und ermuntert werden, diese auch einzufordern.
Um gesichert zu wissen, ob die Vorgaben des AGG umgesetzt wäre eine Evaluation der AGG-Beschwerdestellen sicherlich der richtige Weg.

Insgesamt wird es darum gehen, eine Kultur der Antidiskriminierung und Wertschätzung der Vielfalt innerhalb der Verwaltung stark zu machen. Beispielhaft stehen dabei für uns die Ansprechpersonen für LSBTI* bei der Polizei Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen und beraten Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Zudem helfen sie Kolleg*innen bei themenbezogenen Problemen innerhalb des Arbeitsumfeldes, wirken bei der Prävention von Straftaten gegen LSBTI* mit und führen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Polizei durch.

SPD

Die Landesverwaltung als Arbeitgeberin muss Gleichbehandlung gewährleisten und Diskriminierung verhindern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2006 das Beschäftigtenschutzgesetz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst, um bessere Möglichkeiten zu schaffen, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ In der Landesverwaltung gibt es dafür gemäß § 13 Abs. 1 AGG Beschwerdestellen, die Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und diese an die Dienststellenleitung weiterleiten. Der Gesetzgeber hat zugunsten der Beschäftigten mit dem AGG ein Verfahren geschaffen, das ermöglicht, bereits frühzeitig auf Verstöße gegen das AGG zu reagieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und präventiv tätig zu werden. Der uneingeschränkte und direkte Zugang der Beschäftigten zur Dienststellenleitung (als Vertreter des Arbeitgebers Land) und die Ausübung des gesetzlich eingeräumten Beschwerderechts ist dadurch gewährleistet. Wir greifen gleichwohl gern Ihren Vorschlag auf, in der kommenden Wahlperiode die Arbeit der Beschwerdestellen zu evaluieren.

In Bezug auf die oben zitierte Regelung des AGG ist anzumerken, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, im Rahmen der letzten Verfassungsänderung 2020 den Begriff der „Rasse“ aus der Landesverfassung zu entfernen. Hier ist nun das Verbot der Benachteiligung „aus rassistischen Gründen“ aufgeführt. Zudem wurde ein neuer Artikel zur „Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts“ hinzugefügt.

FDP

Wir wollen die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen evaluieren. Hieraus können sich weitere Handlungsaufträge zur Verbesserung der Schutzwirkung des AGG ergeben.

Klimaliste

Gem. § 13 des AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können.
Diese Beschwerdestelle gibt es unserer Wissens von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt nicht. Ein effektiver Arbeitnehmerschutz ist nicht gegeben. Auch im Hinblick auf private Arbeitgeber wäre das dringend einzuführen, da in vielen Betrieben keine organisierte Arbeitnehmervertretung existiert.
Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle die die Arbeit der Landesverwaltung überwacht und evaluiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien