UMGANG MIT ANGRIFFEN AUF MINDERHEITEN

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei sind vor allem die Minderheiten betroffen, die als solche sichtbar sind, z. B. Frauen mit Kopftuch oder PoC. Zudem werden innerhalb von Minderheiten bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer scheinen, wie Schwangere oder Kinder. Auch Organisationen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen,
sehen sich zunehmend mit Bedrohungen, Vandalismus bis hin zu körperlichen Angriffen auf die Mitarbeitenden konfrontiert.

  1. Welche Maßnahmen planen Sie zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor Straftaten?
  2. Sind Maßnahmen geplant, die die Meldung solcher Straftaten erleichtern?
  3. Sind Maßnahmen zur Sensibilisierung der Polizei und Justiz im Umgang mit Opfern von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geplant? Welche Maßnahmen sind das?
  4. Welche Maßnahmen planen Sie zum Schutz und zur Unterstützung von Organisationen, die im Feld der Antidiskriminierungsarbeit/ Empowerment aktiv sind?

Die Linke

1. DIE LINKE sieht die Notwendigkeit, die Förderung der mobilen Opferberatung zu erhöhen. Der Umgang mit den Überlebenden des Terrors vom 09. Oktober 2019 hat zudem starke Defizite im Bereich der Polizeiarbeit hinsichtlich Kultursensibilität und Empathie offengelegt. Diese müssen durch Reformen in der Aus- und Fortbildung angegangen werden.

2. DIE LINKE fordert seit Langem die Einrichtung einer RIAS für Sachsen-Anhalt, die bisher lediglich angekündigt wurde. Ebenfalls überfällig ist die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bei der Polizei. Um Straftaten im Bereich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit präventiv zu begegnen, setzen wir auf mehr Bildung. Entsprechende Landesprogramme und Institutionen müssen stärker gefördert werden. Neben einem Landesantidiskriminierungsgesetz und dem Ausbau der Antidiskriminierungsstellen halten wir die Einrichtung einer Meldestelle für Hate-Speech für notwendig.

3+ 4. Der Umgang von Polizei und Justiz mit rechten Straftaten muss dringend verbessert werden: mehr Verfolgungsdruck für rechte Täter, besseren Schutz Betroffener und die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft. Der Umgang der Staatsanwaltschaften mit rechten, rassistischen und antisemitischen Straftaten muss extern evaluiert werden und die polizeilichen Kriterien zur Einstufung politisch motivierter Kriminalität müssen überarbeitet werden. Rassismus muss auch als solcher erkannt, benannt und bekämpft werden. Rechte Netzwerke in der Polizei müssen schonungslos aufgeklärt und zerschlagen werden.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Bei der Erarbeitung von Gefährdungsanalysen muss das subjektive Bedrohungserleben mit berücksichtigt werden. Die Polizei muss dabei aktiv auf die betroffenen Gruppen zugehen und die Anhören. Den Typus des Attentäters von Halle muss stärker in den Blick genommen werden.

2. Wir wollen die Hemmschwellen für Betroffene senken, sich an die Polizei zu wenden. Dazu gehört insbesondere, Dialogangebote in unterschiedlichen Sprachen und Sprachniveaus vorzuhalten. Zudem wollen wir die Beratungsstrukturen dauerhaft stärken, damit Betroffene sich vor und bei der Anzeigenerstattung unterstützen lassen können.

3. Die Polizeiarbeit ist im Regelfall täterzentriert. Wir wollen die Perspektive der Opfer und Betroffenen von Straftaten im polizeilichen Alltag stärken und ihre Bedürfnisse in den Fokus rücken. Wir müssen die subjektiv wahrgenommene Bedrohungslage für gefährdete Personen, Gruppen und Objekte stärker in die Einschätzungen einbeziehen. Hier besteht eine „Holschuld“ der Polizei.

4. Leider sehen sich auch Mitarbeiter*innen von Organisationen, die im Feld der Antidiskriminierungsarbeit/Empowerment aktiv sind, immer wieder Bedrohungen und Anfeindungen ausgesetzt. Auch hier ist es unsere Ansicht, dass der Staat sich schützend an ihre Seite stellen muss und dabei aktiv auf die Betroffenen zugehen muss, um ihre Perspektive anzuhören und zu beachten. Hierfür werden wir uns einsetzen.

SPD

Wir schützen die Menschen in Sachsen-Anhalt, zum einen indem wir die innere Sicherheit durch mehr Polizei erhöhen. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode die Zahl an Polizist*innen auf 7.000 aufstocken. Damit wollen wir mehr Polizeipräsenz zeigen und so die Sicherheit im Land erhöhen. Zudem wollen wir Täter*innen von Straftaten signalisieren, dass ihre Taten verfolgt werden können. Weiterhin brauchen wir eine gut ausgestattete Justiz, um Strafverfolgung schnell und konsequent zu ermöglichen. Wir stellen damit zügig den Zusammenhang zwischen Straftat und Konsequenz her.

Zum anderen setzen wir auf die Stärkung von gesellschaftlichen Minderheiten und potentiell von Diskriminierung Betroffenen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und die Bereitstellung nachhaltiger Unterstützungsangebote. Dazu gehört die Absicherung einer Antidiskriminierungsstelle. Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus und die im Netzwerk arbeitenden Träger bilden ein wichtiges Serviceangebot für Kommunen, Vereine, Schulen und Betroffene von Gewalt und Diskriminierung. Die regionalen Beratungsteams unterstützen Bündnisse, Initiativen und Kommunen im Umgang mit rechtsextremen Mobilisierungen. Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt geben den von rechter Gewalt Betroffenen Hilfestellung zur Bewältigung der Folgen von Gewalttaten. Die finanzielle Unterstützung und Qualitätsentwicklung dieser Arbeit wird langfristig sichergestellt.

Wir unterstützen zudem die Verankerung entsprechender Sensibilisierungselemente in der Aus- und Weiterbildung von Polizei und Justiz.

FDP

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist Kernaufgabe des Staates. Wir wollen daher Polizei personell stärken. Zugleich soll auch die Justiz gestärkt werden, um Straftaten schneller und konsequenter zu verfolgen. Darüber hinaus wollen wir die Regelungen zum Wegweisungsrecht bei häuslicher Gewalt evaluieren, um dann ggfs. weitere Maßnahmen zum Schutz zu implementieren.

Klimaliste

Wir setzen uns ein, dass eine unabhängige Polizeibehörde existiert, die ausschließlich andere Polizeibehörden kontrolliert und Ermittlungen bei mögliche Fehlverhalten einleiten kann. Diese Behörde soll allen Bürgerinnen offenstehen mögliche Straftaten anderer Polizeibehörden anzuzeigen.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

BESCHWERDESTRUKTUREN UND ANLAUFSTELLEN BEI DISKRIMINIERUNG AN SCHULEN UND HOCHSCHULEN

Schulen und Hochschulen sind für Schüler:innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter:innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?

Die Linke

1. An den Hochschulen des Landes werden zum Teil bereits Anlauf- oder Ombudsstellen geschaffen. Diesen Prozess will DIE LINKE durch eine Änderung des Hochschulgesetzes verbindlich auf alle Hochschulen ausdehnen. Dabei soll auch die Thüringer Idee der unabhängigen Arbeit einer*s Diversitätsbeauftragten an den Hochschulen aufgegriffen werden.

2. Alle Maßnahmen stehen und fallen mit der Bekanntheit. Daher werden wir die zuständigen Ministerien auffordern, für ihren jeweiligen Bereich eine Informationskampagne zu starten und Schulungen, insbesondere für Lehrerinnen und Schulsozialarbeiterinnen, anzubieten.

3. Für Schulen soll es nach den Vorstellungen DER LINKEN ebenso eine unabhängig arbeitende, zentrale Ombudsstelle geben. An diese Stelle sollen sich alle Schülerinnen wenden können, wenn es zu Fällen von Diskriminierung kommt oder Fragen zu Mitbestimmungsrechten auftreten. Darüber hinaus soll die Stelle die bestehenden Einrichtungen der Schülerinnenselbstverwaltung (z.B. Landesschülerrat) unterstützen. Wichtig ist, dass diese Ombudsstelle möglichst niedrigschwellig in Anspruch genommen werden kann und die von Diskriminierung Betroffenen größtmögliches Vertrauen zu den Mitarbeiter*innen fassen können.

Bündnis 90 Die Grünen

Wir erachten das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin als vorbildliche Regelung und streben eine solche Regelung auch für Sachsen-Anhalt an. Damit schließen wir Lücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Lebensbereichen, die in Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, zum Beispiel im Bereich Bildung. Im Rahmen dessen sollen auch Antidiskriminierungsrichtlinien für die Schulen erarbeitet werden. Weitere Maßnahmen für ein diskriminierungssensibles Schulumfeld sind für uns LSBTIQ*-Ansprechpersonen an den Schulen zu etablieren, einen „Anti-Mobbing-Tag“ einzuführen und etablierte Institutionen wie das deutschlandweite Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage” und die Koordinierungsstelle Genderforschung und Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC) zu unterstützen. Diese Maßnahmen können Schüler*innen, Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen dazu ermutigen, ihre Diskriminierungserfahrungen mitzuteilen.

SPD

Wir unterstützen Schulen und Hochschulen bei der Entwicklung von Leitbildern, die auf die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und respektvollen Umgangs von Schüler*innen, Student*innen, Lehrkräften und anderen Beschäftigten miteinander gerichtet sind. Diese Leitbilder sollen auf einen offenen Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung und Mobbing gerichtet sein und konkrete Ansprechpartner*innen benennen.
Inwieweit eine besonderer Antidiskriminierungsbeauftragte*r nach dem Berliner Vorbild notwendig ist, werden wir in der nächsten Legislatur prüfen.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung bedingt auch, dass es niederschwellige Angebote gibt, Vorfälle zu melden und Beratung zu erlangen. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Einer von oben verordneten, flächendeckenden Beschwerdestruktur in Schulen und Hochschulen stehen wir Freie Demokraten skeptisch gegenüber. Gleichwohl bietet das Projekt in Berlin Anlass, die dortigen Erfahrungen einfließen zu lassen, um ein wirksames und zielgenaues Beratungsangebot zu entwickeln.

Klimaliste

Im »Equity Foundation Statement« des Toronto District School Board (TDSB) wurden Standards und Regeln zur Inklusio nentwickelt,die in Kanada konkret an Schulen und kommunal praktiziert werden.
Sie gelten für uns als Vorbild, das wir für den deutschen Sprachraum im Blick auf alle Handlungsebenen (Schule,Stadt/Kommune/Land) adaptieren wollen. Ein solches Vorbild spricht in der Form von Verpflichtungen, Standards und Regeln, die als klarer Forderungskatalog davon ausgehen,dass etwas konkret umgesetzt werden muss, um eine hinreichende und kontrollierbare Wirkung zu erzielen.
Im »Index für Inklusion«von Booth/Ainscow (2000/2002/2011) finden wir ein Instrument,das auf der konkreten Schulebene geeignet ist, die Intention der Inklusion schrittweise bewusst zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den inklusiven Weg realistisch und überzeugend durch Einbezug aller Beteiligten zu gehen. Dieses Instrument ist in Frageform aufgebaut und bietet damit einen gewissen Kontrast zum verpflichtenden Charakter des »EquityFoundationStatement«. Hier geht es darum, mittels Fragen die Werte des eigenen Handelns zu ermitteln und die Entscheidungen und Begründungen zu entwickeln,die vor Ort und nach Lage der Dinge möglich sind oder wünschenswert erscheinen. Dabei ist ein Rückbezug auf die Verpflichtungen, Standards und Regeln sinnvoll,um der Umsetzung einen verbindlichen,für alle nachvollziehbaren Handlungsrahmen zu geben.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

LANDESVERWALTUNG ALS ARBEITGEBERIN

Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter
Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter:innen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt und der Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?

Die Linke

1. Die Qualität des Diskriminierungsschutzes ist ganz entscheidend von den gesetzlichen Bestimmungen abhängig, die diesem zugrunde liegen und den Instrumenten, die zur Sicherung der Qualität an die Hand gegeben werden, damit Betroffene ihre Rechte auch tatsächlich einfordern können. Hier bestehen Probleme, da die Ansiedlung, Ausstattung und Besetzung der Beschwerdestellen nicht klar definiert ist.

2. Die aktuellen Beratungsangebote, wie sie u.a. von der Netzwerkstelle AGG im Rahmen von kostenfreien Seminaren, Workshops und Fachtagungen angeboten werden, leisten einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung des AGG – gerade auch in der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere durch eine verstärkte Sensibilisierung und Kenntnis über Rechte und Schutzgebote können diese auch Umsetzung finden. Das Projekt Netzwerkstelle AGG muss daher verstetigt und ausgebaut werden.

3. Eine regelmäßige Evaluierung der Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen ist unerlässlich, um die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zu überprüfen. Gemäß § 13 AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können. Es wird jedoch dem Arbeitgeber überlassen, wo er diese ansiedelt und wie sie sich zusammensetzt. Er ist nicht verpflichtet, eine organisatorisch unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch die geschlechtergerechte Besetzung dieser Stelle ist durch das AGG nicht geregelt. Der Arbeitgeber kann auch selbst zuständige Stelle sein. Hier zeigt sich viel Konfliktpotenzial.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1.-3: Für die Mitarbeiter*innen gelten die allgemeinen Antidiskriminierungsregeln, zuallererst also das AGG. Dieser gesetzliche Rahmen bietet gute Ansätze, muss aber mit Leben gefüllt und konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist dabei natürlich, dass die Mitarbeiter*innen um ihre Rechte wissen und ermuntert werden, diese auch einzufordern.
Um gesichert zu wissen, ob die Vorgaben des AGG umgesetzt wäre eine Evaluation der AGG-Beschwerdestellen sicherlich der richtige Weg.

Insgesamt wird es darum gehen, eine Kultur der Antidiskriminierung und Wertschätzung der Vielfalt innerhalb der Verwaltung stark zu machen. Beispielhaft stehen dabei für uns die Ansprechpersonen für LSBTI* bei der Polizei Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen und beraten Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Zudem helfen sie Kolleg*innen bei themenbezogenen Problemen innerhalb des Arbeitsumfeldes, wirken bei der Prävention von Straftaten gegen LSBTI* mit und führen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Polizei durch.

SPD

Die Landesverwaltung als Arbeitgeberin muss Gleichbehandlung gewährleisten und Diskriminierung verhindern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2006 das Beschäftigtenschutzgesetz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst, um bessere Möglichkeiten zu schaffen, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ In der Landesverwaltung gibt es dafür gemäß § 13 Abs. 1 AGG Beschwerdestellen, die Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und diese an die Dienststellenleitung weiterleiten. Der Gesetzgeber hat zugunsten der Beschäftigten mit dem AGG ein Verfahren geschaffen, das ermöglicht, bereits frühzeitig auf Verstöße gegen das AGG zu reagieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und präventiv tätig zu werden. Der uneingeschränkte und direkte Zugang der Beschäftigten zur Dienststellenleitung (als Vertreter des Arbeitgebers Land) und die Ausübung des gesetzlich eingeräumten Beschwerderechts ist dadurch gewährleistet. Wir greifen gleichwohl gern Ihren Vorschlag auf, in der kommenden Wahlperiode die Arbeit der Beschwerdestellen zu evaluieren.

In Bezug auf die oben zitierte Regelung des AGG ist anzumerken, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, im Rahmen der letzten Verfassungsänderung 2020 den Begriff der „Rasse“ aus der Landesverfassung zu entfernen. Hier ist nun das Verbot der Benachteiligung „aus rassistischen Gründen“ aufgeführt. Zudem wurde ein neuer Artikel zur „Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts“ hinzugefügt.

FDP

Wir wollen die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen evaluieren. Hieraus können sich weitere Handlungsaufträge zur Verbesserung der Schutzwirkung des AGG ergeben.

Klimaliste

Gem. § 13 des AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können.
Diese Beschwerdestelle gibt es unserer Wissens von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt nicht. Ein effektiver Arbeitnehmerschutz ist nicht gegeben. Auch im Hinblick auf private Arbeitgeber wäre das dringend einzuführen, da in vielen Betrieben keine organisierte Arbeitnehmervertretung existiert.
Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle die die Arbeit der Landesverwaltung überwacht und evaluiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERWALTUNG ALS SCHNITTSTELLE ZU DEN BÜRGER:INNEN

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger:innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund:innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen:
    a. Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen,
    b. die Einführung eines transparenten Verfahrens
    c. und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?

Die Linke

1. DIE LINKE setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der sich Menschen frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können, in der Vielfalt eine Stärke ist und die ihre Rechte wahrt. Durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach Vorbild des Landes Berlin würde die gesamte öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes einbezogen, was Rechtssicherheit in den Bereichen schafft, die vom AGG nicht berührt werden, denn dies gilt nur im Rahmen des Privatrechts und der Arbeitswelt.

2. die durch ein solches Gesetz zu schützen sind, wurden hier z.B. durch den sozialen Status und die chronischen Erkrankungen erweitert. Auch muss ein Gesetz präventive und diversitybezogene Ansätze bieten, damit Diskriminierung in all ihren Formen vorgebeugt werden kann. Die Einführung eines solchen Gesetzes würde auch für die Bürger*innen in Sachsen-Anhalt mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Verwaltungen und staatlichen Stellen schaffen.

3. Im Rahmen einer solchen Gesetzgebung ist eine unabhängig und vertraulich arbeitende Ombudstelle mit entsprechend qualifiziertem und geschultem Personal einzurichten, die die Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Hier spielt das in Frage 1 bereits geschilderte Antidiskriminierungsgesetz eine zentrale Rolle, dessen Kernpunkte Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie die Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity) sind.

2. Einen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir im Bereich der Polizei, die einen besonders sensiblen Bereich der Verwaltung darstellt, wenn es um Diskriminierung geht. Hier wollen wir endlich wirkungsvoll gegen die Praxis des Racial Profiling vorgehen. Zudem wollen wir die Themen Diversität und Sensibilisierung für Diskriminierung in der Polizeiausbildung sowie im Rahmen von Fortbildungen für Polizist*innen deutlich stärken.

3. Den genannten Forderungen können wir uns vollumfänglich anschließen und werden uns dafür einsetzen.

SPD

Wir erwarten einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten in der Verwaltung mit allen Menschen und setzen zur Erreichung dieses Ziels auf Schulungsmaßnahmen wie sie von Ihrer Organisation angeboten werden. Zudem setzen wir auf die Vorbildwirkung von Führungskräften, die ebenfalls zum Thema „Antidiskriminierung“ besonders zu schulen sind.

Der sensibelste Bereich, in dem das Bewusstsein für Diskriminierung besonders geschult sein muss, ist die Eingriffsverwaltung wie z.B. die Polizei. Wir setzen daher im Bereich der Polizei bereits seit Jahren auf eine interne Beschwerdestelle mit der, dank der dort sehr engagiert arbeitenden Beschäftigten, ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement für Bürger*innen eingerichtet werden konnte. Diese Beschwerdestelle, die jährlich im Innenausschuss des Landtages über ihre Arbeit Bericht erstattet, wird laut den veröffentlichten Fallzahlen immer besser angenommen. Gleichwohl wollen wir in der kommenden Wahlperiode einen unabhängigen Polizeibeauftragte*n als zentrale Anlaufstelle für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen einrichten. Die Polizei leistet ihre Arbeit unter schweren Bedingungen und trägt die Verantwortung dafür, das staatliche Gewaltmonopol auszuüben. Bei polizeilichem Fehlverhalten besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden erschüttert wird und eine interne Beschwerdestelle als nicht neutral wahrgenommen wird. Daher sprechen wir uns für eine unabhängige Stelle aus. Zudem soll mit einem Landesintegrationskonzept ein ombudschaftliches Beschwerdemanagement für Geflüchtete eingeführt werden, das auch diskriminierendes Verhalten der Verwaltung prüft und Strategien für einen respektvollen Umgang entwickelt.

FDP

Verwaltungen haben den Auftrag diskriminierungsfreie Entscheidungen zu treffen. Dabei spielen oft der Zugang zur Verwaltung und deren Abläufe eine große Rolle für das Verständnis der Entscheidungen. Daher ist es aus Sicht der Freien Demokraten notwendig auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen im diskriminierungssensiblen Umgang zu schulen. Zusätzlich könnten wir uns vorstellen im Rahmen einer Untersuchung unter Einbeziehung der MO die derzeitige Situation zu erfassen und Handlungsbedarfe zu erarbeiten.

Klimaliste

Wir fordern eine unabhängige Stelle die Diskriminierung von Behörden aufarbeitet und Disziplinarmaßnahmen gegen einzelne Mitarbeiterinnen und den jeweiligen Behörden verhängen kann. An diese unabhängige stelle müssen sich die betroffenen anonym und barrierefrei wenden können, um keine Angst vor Konsequenzen fürchten zu müssen.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) in Behörden einführen, die sicherstellen, dass Betroffene einfacher Vertrauen fassen und sich bei Problemen bzw. Fragen frühzeitig zur Behörde wenden.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

PERSPEKTIVE DER ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLEN

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt zwei unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsstellen. ENTKNOTEN – Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus und Diskriminierung in Trägerschaft des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. berät Personen, welche aufgrund von ethnischen und/oder religiösen Zuschreibungen Diskriminierungserfahrungen machen. Die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt in Trägerschaft der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH unterstützt Ratsuchende, die Diskriminierung anhand von Alter, Behinderung, Religion/Weltanschauung, sexueller Identität oder Geschlecht erfahren. Darüber hinaus bietet die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt Weiterbildungen und Workshops zu verschiedenen diskriminierungsbezogenen Themen sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an und macht Öffentlichkeitsarbeit dazu. Beide Stellen sind wichtige Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf Landes- und kommunaler Ebene.

  1. Wie schätzen Sie die aktuelle Ausstattung der beiden Antidiskriminierungsstellen ein?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsstellen politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?

Die Linke

1. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz sind die Antidiskriminierungsstellen (ADS) unzureichend ausgestattet. Hier müssen jeweils mehrere adäquat bezahlte Stellen abgesichert werden, um diesen Arbeitsbereich aufgabengerecht auszubauen. Neben der direkten Beratungs- und Unterstützungstätigkeit für die von Diskriminierung betroffenen Menschen geht es DER LINKEN dabei auch um den Ausbau der präventiven Arbeit: die allgemeine gesellschaftliche Sensibilisierung und Angebote für die Fortbildung und Beratung für öffentliche Institutionen und Privatbetriebe in der Umsetzung des AGG.

2. In unserem Flächenland ist es notwendig, die regionale Zugänglichkeit der ADS zu erweitern. Außerdem ist die Integrations- und Beratungsarbeit bislang zu sehr projektgebunden und zu wenig institutionell gefördert. Dies muss sich dringend zugunsten einer institutionellen Förderung ändern.

3. Unsere Landtagsfraktion hatte in den vergangenen Jahren bei der Haushaltsaufstellung stets Aufwüchse allein für den Bereich „Integration“ in Höhe von einer halben Millionen Euro beantragt. Bei der konkreten Ausgestaltung der ADS muss eine adäquate finanzielle Ausstattung gewährleistet werden. Eine unzureichende Antidiskriminierungsarbeit kann sich Sachsen-Anhalt nicht leisten. Diesen politischen Anspruch werden wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter konsequent verfolgen.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1- 3. Die Landesantidiskriminierungsstellen leisten hervorragende Arbeit. Die Personaldecke ist jedoch gemessen an den zu bewältigenden Aufgaben erkennbar zu dünn. Wir werden uns hier für Verbesserungen einsetzen.
Wie viel Geld dafür im nächsten Haushalt vorgesehen sein wird, diese Frage kann seriös noch nicht beantwortet werden.
Der nächste Landeshaushalt wird als Doppelhaushalt im Herbst nach den Wahlen verhandelt und durch den neu gewählten Landtag beschlossen. Aufgrund der hohen Neuverschuldung infolge der Corona-Pandemie werden es schwierige Verhandlungen werden. Aber wir können versprechen, uns während der Koalitionsverhandlungen und der Haushaltsverhandlungen für eine auskömmliche Finanzierung einzusetzen. Ziel muss es dabei mindestens sein, die Förderung entsprechend der allgemeinen Preis- und Tarifentwicklung zu dynamisieren.

SPD

Der Schutz vor Diskriminierung ist für ein gelingendes vielfältiges Zusammenleben in Sachsen-Anhalt unverzichtbar. Wenn es zu Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft oder Behinderung, beispielsweise im Bildungsbereich oder bei der Wohnungssuche kommt, brauchen Betroffene Hilfe und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig setzen die Beratungsstellen langfristige systemische Veränderungen in Gang. Vor diesem Hintergrund stehen wir zu der Antidiskriminierungsberatung und wollen, wie in der vorangegangen Antwort skizziert, mit einem Antidiskriminierungsgesetz dafür sorgen, dass durch eine gesetzliche Grundlage die Beratungsarbeit langfristig gesichert wird. In der Überführung der bisherigen Förderansätze in eine eigene Landesförderung sehen wir die Chance, für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt ein niedrigschwelliges, flächendeckendes und einfach zugängliches Beratungs-, Unterstützungs- und Coachingangebot aufzubauen.

Neben der Stärkung von individuell Betroffenen, sollen systemische Veränderungen angestoßen werden. Hier setzen wir uns für die Schaffung der Position einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten ein.
Darüber hinaus fordern wir eine personelle und finanzielle Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für queere Menschen und ihre Selbstorganisationen unter besonderer Berücksichtigung von LSBTTI- Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Menschen mit Migrationshintergrund.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen Arbeit, Struktur und Ausstattung der verschieden Beratungsstellen (z.B. Antidiskriminierungsstellen, Schwangerschaftskonflikt- und Suchtberatungsstellen) evaluieren, um eine angemessene und bedarfsorientierte Förderung sicherzustellen. Dabei sollen auch die Aktivitäten der freiwilligen gesellschaftlichen Initiativen berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht besteht auch bei den Antidiskriminierungsstellen ein Anpassungsbedarf, sowohl hinsichtlich der Personalstellen wie auch der Projektförderung. Eine konkrete Summe zusätzlicher Haushaltsmittel kann erst nach der Evaluierung ermittelt werden.

Klimaliste

Die Ausstattung und damit einhergehende Förderung schätzen wir als völlig unzureichend ein. Nur in großen Städten wie Halle oder Magdeburg kann man sich eine örtliche Betreuung von Menschen in Notlagen leisten. Grund hierfür ist nicht eine mangelnde Bereitschaft Personen mit Migrationshintergrund zu helfen, sondern ein nicht ausreichende Finanzierung, um ein flächendeckendes Beratungsangebot machen zu können.

Antidiskriminierungsstellen müssen sowohl personell als auch von der Ausstattung her besser gefördert werden, um der zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirken zu können. Unser Vorschlag wäre im Haushaltsplan den Posten für Förderung der Eingliederung durch Abbau von Diskriminierung zumindest das Niveau der EU-Förderung auf 138.000 Euro zu erhöhen.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien