Schulen und Hochschulen sind für Schüler:innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.
- Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
- Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter:innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
- Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?
1. An den Hochschulen des Landes werden zum Teil bereits Anlauf- oder Ombudsstellen geschaffen. Diesen Prozess will DIE LINKE durch eine Änderung des Hochschulgesetzes verbindlich auf alle Hochschulen ausdehnen. Dabei soll auch die Thüringer Idee der unabhängigen Arbeit einer*s Diversitätsbeauftragten an den Hochschulen aufgegriffen werden.
2. Alle Maßnahmen stehen und fallen mit der Bekanntheit. Daher werden wir die zuständigen Ministerien auffordern, für ihren jeweiligen Bereich eine Informationskampagne zu starten und Schulungen, insbesondere für Lehrerinnen und Schulsozialarbeiterinnen, anzubieten.
3. Für Schulen soll es nach den Vorstellungen DER LINKEN ebenso eine unabhängig arbeitende, zentrale Ombudsstelle geben. An diese Stelle sollen sich alle Schülerinnen wenden können, wenn es zu Fällen von Diskriminierung kommt oder Fragen zu Mitbestimmungsrechten auftreten. Darüber hinaus soll die Stelle die bestehenden Einrichtungen der Schülerinnenselbstverwaltung (z.B. Landesschülerrat) unterstützen. Wichtig ist, dass diese Ombudsstelle möglichst niedrigschwellig in Anspruch genommen werden kann und die von Diskriminierung Betroffenen größtmögliches Vertrauen zu den Mitarbeiter*innen fassen können.
Wir erachten das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin als vorbildliche Regelung und streben eine solche Regelung auch für Sachsen-Anhalt an. Damit schließen wir Lücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Lebensbereichen, die in Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, zum Beispiel im Bereich Bildung. Im Rahmen dessen sollen auch Antidiskriminierungsrichtlinien für die Schulen erarbeitet werden. Weitere Maßnahmen für ein diskriminierungssensibles Schulumfeld sind für uns LSBTIQ*-Ansprechpersonen an den Schulen zu etablieren, einen „Anti-Mobbing-Tag“ einzuführen und etablierte Institutionen wie das deutschlandweite Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage” und die Koordinierungsstelle Genderforschung und Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC) zu unterstützen. Diese Maßnahmen können Schüler*innen, Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen dazu ermutigen, ihre Diskriminierungserfahrungen mitzuteilen.
Wir unterstützen Schulen und Hochschulen bei der Entwicklung von Leitbildern, die auf die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und respektvollen Umgangs von Schüler*innen, Student*innen, Lehrkräften und anderen Beschäftigten miteinander gerichtet sind. Diese Leitbilder sollen auf einen offenen Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung und Mobbing gerichtet sein und konkrete Ansprechpartner*innen benennen.
Inwieweit eine besonderer Antidiskriminierungsbeauftragte*r nach dem Berliner Vorbild notwendig ist, werden wir in der nächsten Legislatur prüfen.
Der Schutz vor Diskriminierung bedingt auch, dass es niederschwellige Angebote gibt, Vorfälle zu melden und Beratung zu erlangen. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Einer von oben verordneten, flächendeckenden Beschwerdestruktur in Schulen und Hochschulen stehen wir Freie Demokraten skeptisch gegenüber. Gleichwohl bietet das Projekt in Berlin Anlass, die dortigen Erfahrungen einfließen zu lassen, um ein wirksames und zielgenaues Beratungsangebot zu entwickeln.
Im »Equity Foundation Statement« des Toronto District School Board (TDSB) wurden Standards und Regeln zur Inklusio nentwickelt,die in Kanada konkret an Schulen und kommunal praktiziert werden.
Sie gelten für uns als Vorbild, das wir für den deutschen Sprachraum im Blick auf alle Handlungsebenen (Schule,Stadt/Kommune/Land) adaptieren wollen. Ein solches Vorbild spricht in der Form von Verpflichtungen, Standards und Regeln, die als klarer Forderungskatalog davon ausgehen,dass etwas konkret umgesetzt werden muss, um eine hinreichende und kontrollierbare Wirkung zu erzielen.
Im »Index für Inklusion«von Booth/Ainscow (2000/2002/2011) finden wir ein Instrument,das auf der konkreten Schulebene geeignet ist, die Intention der Inklusion schrittweise bewusst zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den inklusiven Weg realistisch und überzeugend durch Einbezug aller Beteiligten zu gehen. Dieses Instrument ist in Frageform aufgebaut und bietet damit einen gewissen Kontrast zum verpflichtenden Charakter des »EquityFoundationStatement«. Hier geht es darum, mittels Fragen die Werte des eigenen Handelns zu ermitteln und die Entscheidungen und Begründungen zu entwickeln,die vor Ort und nach Lage der Dinge möglich sind oder wünschenswert erscheinen. Dabei ist ein Rückbezug auf die Verpflichtungen, Standards und Regeln sinnvoll,um der Umsetzung einen verbindlichen,für alle nachvollziehbaren Handlungsrahmen zu geben.
Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026
Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt