STÄRKUNG DER ARBEIT VON MIGRANT:INNENORGANISATIONEN

Das Landesintegrationskonzept würdigt die Arbeit von Migrant:innenorganisationen (MO) und ihren Beitrag zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von (Neu-) Zuwander:innen. Sie leisteten eine wichtige Orientierungshilfe in der Gesellschaft, seien als „Brückenbauerinnen“ sowie „Sprach- und Kulturmittlerinnen für die politische Meinungs- und Willensbildung sowie für die soziale Orientierung von neu Zugewanderten maßgebend“. Das Land erklärt sich bereit, die Arbeit der MO mit langfristiger Perspektive zu unterstützen und „zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine strukturelle Förderung von MO möglich ist“. (Integrationskonzept des Landes ST, S. 39 f.)

  1. Wie wird Ihre Partei die Arbeit von MO im Land Sachsen-Anhalt unterstützen?
  2. Wie stehen Sie zu einer projektunabhängigen Basisförderung von MO nach dem Vorbild des Landes Nordrhein-Westfalen? (Die ca. 200 ehrenamtlichen Betreuungsvereine des Bundeslandes NRW erhalten eine zusätzliche Pauschale von 1.700 Euro zur Begleichung aller grundlegenden Aufwendungen und zur Anerkennung ihres ehrenamtlichen Engagements.)
  3. Was werden Sie dafür tun, MO stärker in das Integrationsmonitoring der Landespolitik einzubeziehen?

Die Linke

1. DIE LINKE sieht in den MO eine elementare Scharnierfunktion zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Für unsere politischen Ziele, uns zu einer integrative Gesellschaft zu entwickeln und Diskriminierung oder Ungleichbehandlung verhindern, kann und muss die Politik zwar die Rahmenbedingungen schaffen, sie lassen sich aber nur in einem partizipativen gesamtgesellschaftlichen Prozess erreichen, in dem die MO von zentraler Bedeutung sind. Deshalb müssen die MO von der Politik auch entsprechend ausgestattet werden.

2. DIE LINKE hält es für einen strukturellen Fehler, die Arbeit der MO ganz überwiegend nur als Projekte und nicht oder nur völlig unzureichend institutionell zu fördern. Diese Struktur hemmt und konterkariert sogar in Teilen die Arbeit der MO: viel Bürokratie durch stetig neue Projektbeantragungen, fehlende Planungssicherheit, verspätete Förderungsleistungen hohe Fluktuation der Hauptamtlichen. In manchen Fällen kommt es gar zum Ende sehr bewährter Arbeit. Dies haben wir zuletzt bundesweit bei einzelnen Demokratieprogrammen konstatieren müssen und in einem wesentlichen Arbeitsbereiches des Flüchtlingsrates in Sachsen-Anhalt. Insofern halten wir die Basisförderung als Pauschalleistung in NRW für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Ein gutes Beispiel ist auch die Finanzierung sogenannter anonymer Krankenscheine in Thüringen, durch die Medinetz dort eine wesentlich bessere Arbeitsgrundlage erhalten hat.

3. Um die MO adäquat in das Integrationsmonotoring einzubeziehen, müsste also einerseits ein Wechsel zu mehr institutioneller Förderung erfolgen und anderseits die Bereitschaft in der Regierung bestehen, die Praxisexpertise der MO als ein hohes Gut für den gesellschaftlichen Integrationsprozess anzuerkennen.

Bündnis 90 Die Grünen

1 -3: Migrant*innenorganisationen sind für uns Grüne wichtige Partner, mit denen wir regelhaft in Kontakt stehen. Wir wollen ihre gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung umfassend stärken. Wir streben daher eine Öffnung des kommunalen Wahlrechts für Migrant*innen an, setzen uns ein für ihre Repräsentanz im MDR Rundfunkrat, werden sie einbeziehen bei der Erarbeitung eines neuen Landesprogramms „Leben im Alter“ und setzen auf ihre Mitwirkung am neu zu gründenden Runden Tisch „Faire Beschäftigung für Migrant*Innen“. Durch diese zahlreichen Anknüpfungspunkte für die aktive Einbeziehung von Migrant*Innen und ihrer Organisationen wollen wir ein weltoffenes Sachsen-Anhalt mitsamt einer echten Willkommenskultur befördern.

SPD

Wir unterstützen auch weiterhin die Förderung und Beteiligung von Migrant*innenorganisationen als Interessenvertretung und Brückenbauer*innen. Wir setzen uns deshalb für eine langfristige, institutionelle Förderung des Landesnetzwerks der Migrantenselbstorganisationen (LAMSA) ein.
Das 2020 nach einem breiten Dialogprozess erstellte Landesintegrationskonzept muss in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Zur sachgerechten Steuerung der im Landesintegrationskonzept enthaltenen Maßnahmen sowie der Einschätzung der Umsetzungserfolge (oder Umsetzungsprobleme) gehört auch, dass ein reguläres Integrationsmonitoring durchgeführt wird. Für die Einschätzung des Umsetzungserfolgs der vorgenommenen Integrationsmaßnahmen ist das Integrationsmonitoring unabdingbar. Dabei ist klar, dass die Erhebung nicht nur auf Grundlage von Statistiken – sprich quantitativen Methoden – erfolgen kann, sondern die Erfahrungen von Migrant*innenorganisationen eingebunden werden müssen – beispielsweise bei der Diskussion über die Untersuchungsziele und -schritte, aber auch bei der Erhebung selbst in Form von qualitativen Interviews.

FDP

Die MO leisten einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Integration. Wir wollen die Arbeit auch zukünftig unterstützen. Der Ansatz aus NRW kann dafür beispielhaft sein. Grundsätzlich können wir uns an verschiedenen Stellen (Aus- und Fortbildung, Studien) eine stärkere Einbeziehung der MO vorstellen.

Klimaliste

Wir würden die Arbeit von MO unterstützen indem wir gemeinsam ausgearbeitet Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen und Ihnen somit ein Sprachrohr in die politischen Organen ermöglichen. Eine stärkere Beachtung bei der Erstellung des Haushaltsplans, unter Zuhilfenahme von MO und eine verstärkte Evaluation unserer eigenen politischen Arbeit durch MO stehen bei uns auf der Agenda. Auf Grund unserer kurzfristigen Gründung und jungen Parteigeschichte ist eine ausgedehnte Zusammenarbeit noch nicht zustande gekommen. Nichtsdestotrotz sehen wir Menschen mit Migrationshintergrund generell und MO in speziellen als unsere Anlaufstelle für Fragen Rund um Migration, gelungene Integration und Kulturelle teilhabe an.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

ABBAU SPRACHLICHER BARRIEREN IN DEN BERATUNGSSTELLEN UND DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Das EU-Freizügigkeitsrecht stellt Unionsbürger:innen frei, in einem anderen EU-Land eine Arbeit zu suchen, dort zu wohnen und beim Zugang zu Beschäftigung, Weiterbildung, Gewerkschaften, Wohnung sowie sozialen und steuerlichen Vergünstigungen die gleiche Behandlung zu erfahren, wie Staatsangehörige des Aufnahmelandes.
Um einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten, ist es wichtig, dass grundlegende Informationen zumindest in den am häufigsten vertretenden EU-Sprachen verfügbar sind (derzeit Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch). Hilfreich wäre außerdem, wenn die Informationen im Sinne der Barrierefreiheit in einfacher Sprache verfügbar wären.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass in Erstberatungsstellen und an arbeitsmarktrelevanten Beratungsorten und Behörden in den o. g. EU-Sprachen beraten werden kann bzw. Informationen in diesen Sprachen vorgehalten werden?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Beratungsstellen für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Antidiskriminierung in den o. g. EU-Sprachen beraten können und wie planen Sie hier Migrant:innenorganisationen einzubeziehen?
  3. Werden Sie dafür sorgen, dass in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung mit Bürger:innenkontakt sämtliche Kontakte in einfacher Sprache zur Verfügung stehen?

Die Linke

1. DIE LINKE setzt sich für eine Stärkung der Beratungsstruktur ein. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist die weitere interkulturelle Öffnung von Verwaltung und Zivilgesellschaft dringend erforderlich. Um die Unterstützung von migrantischen Arbeitskräften bei der Arbeitssuche und bei Hilfen gegen Ausnutzung und Missbrauch zu verbessern und dauerhaft zu gewährleisten muss u.a. das Projekt „BemA“ – Beratung migrantischer Arbeitskräfte – personell verstärkt werden, um mehr Beratungsstellen und mobile Beratungsteams zur unterhalten zu können. Die Berateri*nnen sind mehrsprachig und arbeiten auch bei Bedarf mit Dolmetscher*innen zusammen.

2. Eine Beratung im Bereich Arbeitsrecht genauso wie im Sozialrecht und bei Antidiskriminierung muss ohne Sprachbarrieren realisiert werden. Die Zusammenarbeit mit den Migrant*innenorganisationen ist dabei notwendig und bereichernd. Wir wollen Akteuri*nnen der Zivilgesellschaft, die sich für Integration stark machen (wie z.B. das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen – LAMSA) besser unterstützen und ihre wichtige Arbeit institutionell fördern.
Die beständige interkulturelle Weiterbildung der Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen aber auch der Verwaltung insgesamt ist ein wichtiger Bestandteil, um Barrieren und Diskriminierungen abzubauen.

3. Die zur Verfügungstellung multilingualer Unterlagen und der entsprechend barrierefreie Zugang auf Internetseiten öffentlicher Stellen sind ebenfalls Bausteine, die wir weiter ausbauen wollen. Barrierefreiheit ist eine wichtige Zielstellung, die DIE LINKE. als Querschnittsthema für alle Bereiche begreift.

Bündnis 90 Die Grünen

1 – 3: Behördengänge sind für Migrant*innen in Sachsen-Anhalt oft eine besondere Belastung, weil sie viel zu oft geringschätzig behandelt werden. Das wollen wir ändern. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Maßnahmenplan für das ganze Land entwickelt wird, damit die Ausländer*innenbehörden im Land zu echten Willkommenszentren werden. Dazu gehört für uns insbesondere sprachlich und interkulturell qualifiziertes Personal. Die Erfahrungen der Migrationsagentur des Burgenlandkreises werden wir uns dabei zunutze machen.
Eine Trennung der aufenthaltsrechtlichen Bearbeitung von allen anderen Fragestellungen ist dabei unerlässlich, um einen fairen Umgang zu sichern. Willkommen heißen und ankommen lassen – das zeigt sich auch in klaren Strukturen, die jede*r nachvollziehen und verstehen kann.

SPD

1. Wir wollen die interkulturelle Öffnung durch kompetente Beratungs- und Bildungsangebote stärken. Damit
öffentliche Institutionen, aber auch Unternehmen und Organisationen sich für die zunehmende Internationalisierung und
Vielfalt öffnen, sollen sie bestmöglich unterstützt werden. Dazu gehört auch der bedarfsgerechte Ausbau von Sprachmittlungsangeboten insbesondere zur Unterstützung der Kommunikation mit Behörden.

2. Die Beratungsstelle BemA, die mobile Beschäftigte berät, wollen wir weiter fördern. Mit EUMIGRA ging eine wichtige Fach- und Servicestelle für die Begleitung gelingender EU-Zuwanderung an den Start, die ihre Kompetenzen für Erstberatungsstellen und Multiplikator*innen zur Verfügung stellt. Eine Einbeziehung von Migrant*innenorganisation ist aufgrund ihrer Expertise sowie Zugänge in die migrantische Community wertvoll.

3. Ja. In unserem Wahlprogramm haben wir die konsequente inklusive Information und Kommunikation verankert: Alle
Bürger*inneninformationen des Landes sind in leichter Sprache vorzuhalten. Landtagssitzungen wie auch Medienauftritte
sind grundsätzlich durch Gebärdendolmetschende zu unterstützen. Insbesondere die digitalen Informationen müssen umfassend für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich gemacht werden. Zudem fordern wir Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden zu Gebärdensprache in öffentlichen Verwaltungen mit Publikumsverkehr. Mit dem 2019 geänderten Behindertengleichstellungsgesetz sind Benachteiligungen und Barrieren abgebaut worden. Die dadurch eingerichtete Landesfachstelle für Barrierefreiheit muss personell und finanziell gut aufgestellt sein, damit sie uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit Beratung und Vorschlägen begleiten kann.

FDP

Grundsätzlich ist es wünschenswert, das die Landesverwaltung im Rahmen der Möglichkeiten, wichtige Informationen auch in weiteren EU-Sprachen anbietet. Allerdings muss der Grundsatz der Amtssprache beachtet werden.
Wir werden prüfen, in welchem Umfang das Angebot von Informationen in einfacher Sprache erweitert werden kann.

Klimaliste

Wir setzen uns dafür ein das alle Formulare in mehreren Sprachen sowohl online als auch in den Behörden selbst verfügbar sind. Der Mehraufwand muss im kommenden Haushaltsplan eingerechnet und die notwendigen Stellen geschaffen werden.
Eine einfache Sprache bei Formularen und öffentlichen Dokumenten kommt auch deutschen Staatsangehörigen zugute, da diese ebenfalls von Fehlern und Missverständnisrisiken betroffen sind.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERBESSERUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR EU-BÜRGER:INNEN

Unionsbürger:innen sind besonders häufig von Ausbeutung betroffen. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Verbreitet sind prekäre Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Welche Vorschläge haben Sie, um in Sachsen-Anhalt lebende und arbeitende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Inland angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?
  2. Befürworten Sie ein Verbot der Leiharbeit in weiteren Industriezweigen, über die Fleischindustrie hinaus? Was tut Ihre Partei für eine Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsmarktpolitik mit anderen EU-Staaten?
  3. Werden Sie EU-Bürger:innen einen dreimonatigen Sprachkurs (inkl. Krankenversicherung) im Rahmen der Einreise ermöglichen?

Die Linke

1. Sachsen-Anhalt ist künftig sehr stark auf Zuwanderung angewiesen. Dabei darf eine Öffnung für mehr Arbeitsmigration nicht aus der Perspektive eines sogenannten „Nützlichkeitsrassismus“ betrachtet werden. DIE LINKE macht sich schon immer für eine offenen Willkommenskultur für alle Menschen stark, die zu uns kommen und hier leben wollen – egal aus welchem Grund. Hierzu gehört u.a. eine faires und entbürokratisiertes Verfahren bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Qualifikationen (u.a. Teilanerkennungen; ergänzende Qualifizierungsangebote) sowie die Einführung anonymer Bewerbungsverfahren.

2. DIE LINKE will migrantische Arbeitskräfte besser vor Ausnutzung und Missbrauch schützen; insbesondere in Schlachthöfen oder Erntebetrieben. Hierfür soll u.a. das Projekt „BemA“ Beratung migrantischer Arbeitskräfte – personell verstärkt und das Aufenthaltsrecht zugunsten der Migrant*innen verbessert werden. DIE LINKE fordert zudem häufigere und unangekündigte Kontrollen und dass Verstöße konsequent geahndet werden. Die Zusammenarbeit von Zoll, Gewerbeämtern und Landesamt für Verbraucherschutz, Veterinäramt muss verbessert werden. Wir wollen das Landesamt für Verbraucherschutz vor allem im Bereich Arbeitsschutz personell verstärken.
DIE LINKE fordert die Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, illegaler Arbeitnehmer*innenüberlassung und das Verbot von Leiharbeit auch über die Fleischindustrie hinaus. Sozialstandards und Arbeitnehmer*innenrechte müssen überall in Sachsen-Anhalt und universal für jede*n gelten.

3. DIE LINKE unterstützen Forderungen nach einem dreimonatigen Sprachkurs, der für alle unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich sein muss,wie auch weitere Bildungsmaßnahmen, die tatsächlicher Integration dienen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Wir wollen den Fachbeirat „Faire Beschäftigung für Migrantinnen und Migranten“ zu einem interministeriellen und behördlichen Runden Tisch weiterentwickelt, unter der Beteiligung von Migrant*innenverbänden. Das Modellprojekt der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben, „Beratung migrantischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ werden wir dauerhaft fördern. Nur so werden wir Möglichkeiten erhalten, die sinnvolle Zunahme ausländischer Arbeitnehmer*innen strukturiert zu begleiten. Gegen ausbeuterische und illegale Beschäftigung braucht das Landesamt für Verbraucherschutz mehr Personalstellen, um die Kontrolldichte im Land zu erhöhen.

2. Um den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern und diese quasi „unrentabel“ zu machen, sprechen wir Grünen uns auf Bundesebene für gleichen Lohn ab dem 1. Tag von Stammbelegschaft und Leiharbeitskräften aus plus einem Flexibilitätsbonus für Zweitere von 10%. Denn Leiharbeit ist vom Ansatz her für Produktionsspitzen gedacht, also wenn etwa die Auftragslage besonders gut ist und das Unternehmen kurzfristig und vorübergehend mehr Personal braucht. Leiharbeit darf entsprechend nicht dazu verwandt werden Stammpersonal abzubauen. Dafür setzt Lohngleichheit und Flexibilitätsbonus, die entsprechenden negativen Anreize.

3. Die Ermöglichung solcher Sprachkurse ist für eine gelingende Integration unerlässlich und wollen wir daher entsprechend prüfen.

SPD

In unserem Wahlprogramm fordern wir eine bessere Durchsetzung des Arbeitsschutzes durch engmaschige Kontrollen. In der Corona-Krise hat sich erneut gezeigt, welch starken Gesundheitsgefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sein können, wenn der Arbeitsschutz nicht beachtet wird. Wir werden das Landesamt für Verbraucherschutz dafür personell stärken. Darüber hinaus werden wir gegen die Ausbeutung von Saisonarbeitskräften durch Werkverträge, schlechte Arbeitsbedingungen und Unterbringung in Massenunterkünften vorgehen. Gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen wollen wir Verfehlungen konsequent ahnden und die Arbeitsbedingungen
verbessern. Die Beratungsstelle BemA, die mobile Beschäftigte berät, leistet wichtige Aufklärungsarbeit, weshalb wir die Förderung verstetigen wollen.
Auf Bundesebene hat die SPD-Fraktion das Arbeitsschutzkontrollgesetz durchgesetzt. Damit stehen Leiharbeit und Werkverträge in der Fleischwirtschaft seit Jahresbeginn vor dem Aus. Wir setzen uns auch in Zukunft dafür ein, dass Leiharbeit nur in Phasen von Auftragsspitzen zum Einsatz kommt – und zwar branchenübergreifend. Für die Intensivierung der Zusammenarbeit mit EU-Staaten setzen wir uns ein für Pilotvorhaben zur Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Außerdem wollen wir ein zentrales Welcome-Center etablieren, das Informationen und Unterstützungsangebote für Zuwanderungsinteressierte, internationale Fachkräfte sowie Unternehmen anbieten soll. All das geht nur in Kooperation mit anderen EU-Ländern.
Sprache ist der Schlüssel zu gelingender Integration. Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Sprachförderangebot ausgebaut und um weitere Anspruchsberechtigte erweitert wird, auch für EU-Bürger*innen.

FDP

Die Freien Demokraten stehen zum gemeinsamen Binnenmarkt und den in den europäischen Verträgen garantierten Grundfreiheiten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wichtiger Beitrag für Unionsbürger durch eigene Leistung für Wohlstand und soziale Absicherung zu sorgen. Dabei sind die europäischen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz einzuhalten.

Klimaliste
  • Wir setzen uns für ein flächendeckenden und ausnahmslosen Vergabemindestlohn und einheitliche soziale Vergabe Kriterien in Sachsen-Anhalt ein.
  • Auf Bundesebene setzten wir uns flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen ein, der auf alle EU-Bürger, unabhängig ihres Beschäftigungsverhältnisses gilt.
  • Wir setzten uns für einheitliche Sicherheitsstandarts für alle Beschäftigte in Sachsen-Anhalt unabhängig ihrer Nationalität ein
CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

POLITISCHE PARTIZIPATION UND TEILHABE VON MIGRANT:INNEN

Das Landesintegrationskonzept unterstreicht die Wichtigkeit der aktiven Einbeziehung von Migrant:innenorganisationen (MO) in den Prozess politischer Partizipation. Migrantinnen und Migranten würde hierüber der Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen geebnet oder – für nicht wahlberechtigte Personen – ermöglicht. Des Weiteren wird die Wichtigkeit des individuellen Zugangs zu politischer Partizipation in Parteien, Religions- und Welt – anschauungsgemeinschaften, Vereinen und Initiativen angesprochen. Der Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen vom kommunalen Wahlrecht führt zu einer Partizipations- und Repräsentationslücke. Beiräte sind als Gremien der konkreten statusunabhängigen politischen Partizipation in der Kommune wichtig, im Bereich Integration jedoch sowohl thematisch als auch hinsichtlich der ihnen zugestandenen Beteiligungsmöglichkeiten zu sehr eingeschränkt, weshalb sie in ihrer derzeitigen Form kein geeignetes Format politischer Partizipation für Migrant:innen darstellen.

  1. Mit welchen erweiterten Rechten sollten kommunale Integrationsbeiräte ausgestattet sein, um eine Mitbestimmung und Repräsentanz migrantischer Bevölkerungsteile auf weiteren politischen Themenfeldern zu erzielen?
  2. Wie werden Sie MO in ihrer Rolle als gesellschaftspolitische Brückenbauer zu Orten, Gremien und Prozessen politischer Partizipation unterstützen?
  3. Werden Sie sich für ein kommunales Wahlrecht für Bürger:innen einsetzen, die keine Unionsbürger:innen sind? Falls ja: wie genau? Falls nein: Wie sieht Ihr Konzept für eine angemessene politische Repräsentation dieser Bürger:innen aus?

Die Linke

3. Für DIE LINKE steht fest: wer hier lebt, muss sich im Sinne einer tatsächlichen Integration auch politisch einbringen können. Das kommunale Wahlrecht für nicht-EU-Bürger*innen ist hierfür ein sinnvoller Schritt, den wir in der kommenden Wahlperiode erneut beantragen werden. Die hier lebenden Menschen müssen sich an die hiesigen Gesetze halten, sie zahlen Steuern und stützten unser Sozialversicherungssystem. Sie müssen daher auch mitentscheiden können!

1 + 2. Entsprechend dieser Maßgabe wollen wir die Arbeit kommunaler Integrationsbeiräte stärken. Die LINKE wird beantragen, dass entsprechende Regelungen in das Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) aufgenommen werden. Zudem sollten Anreize durch spezifische Landesmittel für bessere Beteiligungsformen gesetzt werden. Hinsichtlich weiterer Vorschläge zur Stärkung dieser Beteiligung werden wir in bewährter Weise den Austausch mit Migrant*innenorganisationen suchen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Aus unserer Sicht sollten die kommunalen Integrationsbeiräte zumindest in allen Angelegenheiten, die ihre Themenbereiche betreffen, zwingend angehört werden, um ihren Stellungnahmen das nötige Gewicht zu verleihen.

2. Zusammenleben gelingt vor Ort und wächst von unten. Wir wollen migrantisches Engagement fördern. Deshalb stärken wir migrantische Selbstorganisation durch eine Förderrichtlinie des Landes.

3. Das Wahlrecht für Migrant*innen, die dauerhaft in Sachsen-Anhalt leben, ist ein wichtiger Baustein, um echte Mitbestimmung zu gewährleisten. Wir wollen alle Einwohner’innen Sachsen-Anhalts an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen teilhaben lassen. Wir setzen darauf, dass sich Jugendliche, Geflüchtete, EU-Bürger*innen und Migrant*innen aktiv einbringen wollen. Darum wollen wir das Wahlalter bei Kommunal-und Landtagswahlen auf 14 Jahre senken und das Wahlrecht für die genannten Gruppen öffnen.

SPD

Wir setzen uns ein für:

– die Verankerung der Migrationsbeiräte im Kommunalverfassungsrecht, damit Kommunen die Expertise von Zugewanderten in kommunale Entscheidungen einbinden. Beiräte tragen dazu bei, die Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen.

– die Förderung und Beteiligung von Migrant*innenorganisationen als Interessenvertretung und Brückenbauer*innen. Wir setzen uns für eine institutionelle Förderung des Landesnetzwerks der Migrantenorganisationen (LAMSA) ein.

– das kommunale Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen.

Politische Teilhabe meint mehr als die Diskussion in einem kommunalen Integrationsbeirat. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in unserem Land leben ein, da hierdurch die Teilhabe sowie Identifikation von Zugewanderten erhöht und zugleich ein starkes Signal der Zusammengehörigkeit ausgesendet wird. Zugleich erfahren durch diesen Schritt die Interessen und Problemlagen von Zugwanderten in der politischen Landschaft eine stärkere Berücksichtigung.

FDP

Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine wichtige gesellschaftliche und politische Aufgabe. Der politischen Partizipation und der Mitbestimmung kommt als Grundelement des demokratischen Gesellschaftssystems eine besondere Bedeutung zu. Eine angemessene politische Repräsentation für Bürgerinnen und Bürger, die nicht Unionsbürger sind, erfolgt nach unserer Ansicht durch starke Einbeziehung auf kommunaler bzw. Landesebene. Hierbei können Anhörungsrechte gestärkt und ein verpflichtender Austausch zwischen den Gremien und Vertretern der MO implementiert werden.

Die Freien Demokraten sprechen sich gegen ein kommunales Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger aus, die keine Unionsbürger sind. Wahlrecht per se ist kein Mittel zur Integration.

Klimaliste

In unserer Satzung ist eine Partizipation und Mitgliedschaft für nicht deutsche Staatsbürgerinnen gesichert und definiert. Da wir noch eine sehr junge Partei sind, fehlen uns zur Zeit geeignete Organe und Mechanismen, um auf eine feste Beteiligungsmöglichkeit von MO zu verweisen. Nichtsdestotrotz setzen wir uns für eine feste Partizipation von MO in Foren und Ausschüssen innerhalb unser Partei ein, die ebenfalls Antragsrecht für unserer Parteiinternen Organe erhalten.

Wir setzten uns vollumfänglich für ein kommunales Wahlrecht für Bürgerinnen, die keine Unionsbürgerinnen sind, ein.
Für Zuwanderer hat es eine hohe symbolische Bedeutung. Es ist ein Zeichen dafür, dass sie als gleichwertige Mitglieder der Bürgerschaft angesehen werden.
Wir setzten uns für eine Anpassung des Wahlrechts ein, sodass die Teilnahme von langzeitaufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, Flüchtlingen, staatenlosen Personen und Eltern deutscher Staatsangehöriger nach dreijährigem legalen Aufenthalt im Land die Teilnahme an Kommunalwahlen ermöglicht.

CDU

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Keine Antwort

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Antworten der Parteien

EINBINDUNG ZIVILGESELLSCHAFTLICHER AKTEUR:INNEN IN DIE POLITISCHE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

  1. Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

Die Linke

DIE LINKE. versucht kontinuierlich, den Austausch mit Vertreter*innen unterschiedlicher, von Diskriminierung betroffener Gruppen zu verbessern. Wir brauchen diesen Austausch einerseits für unsere programmatische und für die unmittelbare parlamentarische Arbeit. Andererseits möchten wir für von Diskriminierung betroffene Menschen ansprechbar sein, ihnen zuhören und unsere Unterstützung anbieten. Auch bei der Bewerbung unserer öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen oder Konferenzen haben wir den Anspruch, dieses Selbstverständnis zu berücksichtigen. Wir wollen, dass sich marginalisierte Gruppen eingeladen fühlen.

Während der Vorbereitung und Beratung von Gesetzen in den Ausschüssen des Landtages ist es übliche Praxis, ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft zu öffentlichen Anhörungen einzuladen, die überwiegend von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Für unsere Landtagsfraktion war es stets selbstverständlich, gerade die Akteurinnen zu Wort kommen zulassen, die in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung völlig unzureichend Gehör finden. Das betraf in der Vergangenheit z.B. den Flüchtlingsrat, den LSVD, die AIDS-Hilfe, Medinetz, Vertreterinnen von Migrant*innenorganisationen, Frauenverbänden oder Frauenschutzeinrichtungen, Menschen mit Behinderungen u.a.m..

Bündnis 90 Die Grünen

Im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes erfolgt in aller Regel eine mündliche und/oder schriftliche Anhörung. Bei der Benennung der Anzuhörenden achten wir sehr darauf, alle betroffenen Gruppen zu berücksichtigen und treten in einen offenen Dialog über die zu treffenden und getroffenen gesetzlichen Regelungen. So versuchen wir zu verhindern, dass Regelungen abgekoppelt von den Menschen erarbeitet werden, die sie betreffen. Diese Rückkoppelung erachten wir als eine zentrale Säule unserer Politik.

SPD

Wir werden in der kommenden Legislatur noch stärker darauf achten, dass die Vielfalt der Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen berücksichtigt wird. Dazu soll geprüft werden, inwieweit ein „Diskriminierungs-Check“ praktisch umsetzbar ist. Außerdem wollen wir mehr diverse Akteur*innen in den Anhörungsverfahren einzubinden.

FDP

Während der Gesetzesberatungen können im Rahmen von Anhörungen vielfältige Stellungnahmen gesellschaftlicher Gruppen einfließen. Es obliegt dann den gewählten Abgeordneten Stellungnahmen zu bewerten und ggfs. bei der Positionierung zu berücksichtigen.

Klimaliste

Bei der Erarbeitung von Positionspapieren, Gesetzesentwürfen und politischen Inhalten werden wir aktiv die betroffenen Gruppen mit einbinden, da diese Menschen ein viel fundiertes Bild der Lage und Maßnahmen haben und diese Menschen im politischen Diskurs ein viel höherer Stellenwert zuteil werden sollte.

CDU

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Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

INNERPARTEILICHE TEILHABE

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert.
Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer
    Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?

Die Linke

1. DIE LINKE besetzt in Sachsen-Anhalt ihre Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch. Weil aber die Politik insgesamt immer deutlich von Männern dominiert wird und der Anteil von Frauen als Mandatsträger*innen sogar wieder im Sinken begriffen ist, engagiert sich DIE LINKE für ein Parité-Gesetz. Danach sollen alle Gremien und Wahllisten verpflichtend geschlechterparitätisch besetzt werden. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich.

2. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe und Entscheidungsbefugnisse zu ermöglichen und dafür eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen anzubieten. Zurzeit arbeiten wir auf Bundesebene an einem Diversity-Konzept für die Partei, um die Teilhabe insbesondere von People of Color und Migrant*innen zu erhöhen.

Bündnis 90 Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen haben sich das Thema Gleichstellung und Partizipation von Diskriminierung betroffener Gruppen von je her auf die Fahnen geschrieben. Dies betraf vornehmlich die Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Hier haben wir mit unserem Frauenstatut Maßstäbe gesetzt, da es dafür sorgt, dass Ämter und Mandate weitestgehend geschlechterparitätisch besetzt werden. Auch die Rechte von Migrant*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte haben wir früh zu unserem Thema gemacht und für eine offene Gesellschaft Politik gemacht. Dieser Geist ist in unserer Partei lebendig und macht sie offen für die Anliegen aller von Diskriminierung betroffenen Personengruppen. Wir wissen, dass unsere eigenen Strukturen die Diversität unserer Gesellschaft noch nicht ausreichend spiegeln. Daran arbeiten wir und haben in den vergangenen Jahren einen intensiven Prozess durchlaufen, auch unsere Strukturen zu diversifizieren. Mit unserem Vielfaltsstatut und dem Diversitätsrat arbeiten wir daran, besser zu werden. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, alle Gleichstellungsregeln den Diskursen jenseits der binären Geschlechterlogik anzupassen und eine stärkere Partizipation u. a. von Migrant*innen zu erreichen.

SPD

Unser sozialdemokratisches Grundsatzprogramm bekennt sich nach innen und nach außen zu Vielfalt und Akzeptanz sowie der Ächtung aller den entgegenstehenden Handlungen. In unserem Landesverband sind viele Menschen sowohl ehren- als auch hauptamtlich engagiert, welche ihre Erfahrungen als Migrant*innen und Zugewanderte aktiv in unsere politische Arbeit mit einbringen. Wir sind immer bestrebt, Zugewanderte und Menschen mit Fluchterfahrung oder Migrationsgeschichte für die politische Mitarbeit zu gewinnen.

Unsere parteiinterne Arbeitsgemeinschaft „Migration und Vielfalt“ hat am Landtags-Wahlprogramm der SPD in vielen Punkten mitgewirkt und so beispielsweise für die Aufnahme der folgenden Forderungen gesorgt: ein kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen, der Ausbau von Bildungsangeboten zur interkulturellen Öffnung von Unternehmen und öffentlichen Institutionen sowie die Sicherstellung von Finanzierung und Qualitätsentwicklung des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus.

FDP

Mitglied bei den Freien Demokraten können Menschen werden, die in Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze der Partei anerkennen. Die lauten u.a.: „Verpflichtendes Ziel für alle Liberalen ist, die Stärkung von Freiheit und Verantwortung des Einzelnen. Die FDP steht für Toleranz und Weltoffenheit, für eine Ordnung der sozialen Marktwirtschaft und für den freiheitlichen Rechtsstaat. Wir richten uns an alle Interessent, die mit uns gemeinsam die oben genannten Grundsätze verwirklichen wollen.

Klimaliste

Bei der Erarbeitung von Positionspapieren, Gesetzesentwürfen und politischen Inhalten werden wir aktiv die betroffenen Gruppen mit einbinden, da diese Menschen ein viel fundiertes Bild der Lage und Maßnahmen haben und diese Menschen im politischen Diskurs ein viel höherer Stellenwert zuteil werden sollte.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

FÖRDERUNG EINES DISKRIMINIERUNGSSENSIBLEN UND VIELFALTBEWUSSTEN KULTURBETRIEBS

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur
    angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
  3. Werden Sie die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten sowie -stätten verstärken, welche die Sprachdiversität Sachsen-Anhalts in besonderem Maße widerspiegeln?

Die Linke

Die Angebote vieler Kulturinstitutionen tragen der wachsenden Vielfalt in der Gesellschaft oft nicht ausreichend Rechnung. Der Anspruch, Kulturelle Bildung und künstlerisch-kulturelle Angebote für Alle als einen wesentlichen Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe umzusetzen, ist dabei unbestritten. Es gibt Kulturinstitutionen, die sich auf den Weg gemacht haben, Diversität und echte Teilhabe in ihrer Arbeit und in ihren kulturellen Angeboten zu gewährleisten. Indes ist die Differenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit in diesem Feld noch immer sehr groß.

Wir sehen die Notwendigkeit, die Diversität im Kulturbereich zu erhöhen, um dem Anspruch einer diskriminierungskritischen Kulturszene gerecht zu werden. DIE LINKE wird sich in einer Überarbeitung ihres Landeskulturkonzeptes mit dem Thema Diversität und Diskriminierung auseinandersetzen, um Bedingungen zu formulieren, unter denen schrittweise diskriminierungssensible Strukturen in der Kultur gefördert werden können. Dabei muss ein klarer und verbindlicher Rahmen für mehr Sensibilität bei der Vergabe von Fördermitteln, bei der Durchführung von Veranstaltungen sowie bei der Besetzung von Fachbeiräten, Jurys und Personalstellen im Kulturbetrieb entwickelt werden.

Bündnis 90 Die Grünen

Kultur ist ein hohes Gut von Verfassungsrang, Teilhabe daran ein Menschenrecht. Unsere Kulturpolitik unterstützt daher Angebote von und Teilhabe für Angehörige aller Altersgruppen und Lebenswelten. Insbesondere Kinder und Jugendliche aller gesellschaftlichen Gruppen brauchen einen frühen und spielerischen Zugang zur Kultur – sowohl im urbanen wie auch in den ländlichen Räumen. Wir wollen deshalb eine grundlegende Reform der Förderrichtlinien sowie eine Überprüfung der institutionell geförderten Institutionen. Kulturförderung soll insbesondere diejenigen Projekte und Institutionen erreichen, die die reale gesellschaftliche Vielfalt sowohl in ihren Teams als auch in ihrer Zielgruppe abbilden. Damit jede*r einen einfachen Zugang zu ihnen hat und ihre Angebote nutzen und gestalten kann, müssen bestehende soziale, finanzielle oder bauliche Hürden abgebaut werden, etwa durch den kostenlosen Eintritt für Schüler*innen in Museen in öffentlicher Hand oder durch die Sonntagsöffnung von Bibliotheken.

SPD

Kunst und Kultur thematisieren mit den ihnen eigenen ästhetischen Ausdrucksmitteln schon seit jeher Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung, stoßen Debatten und Diskussionen an und tragen zu gesellschaftlichen Veränderungsprozessen bei.

Wir stellen leider fest, dass sich die soziale Spaltung der Gesellschaft auch in der kulturellen Teilhabe äußert. Die Integrationsgeschichte zugewanderter Bürger*innen, die Anerkennung kultureller Vielfalt sowie interkulturelle Aspekte sollen zukünftig auch im Kulturbereich stärker berücksichtigt werden. Wir werden Kultureinrichtungen unterstützen, die sich interkulturell für ihr Publikum öffnen, aber auch eigene Traditionen, Praxen und Arbeitsmechanismen hinterfragen.

In der letzten Zeit ist auch im Kulturbereich die Sensibilität bspw. für Diversität im Kulturbetrieb, Machtstrukturen am Theater oder auch Teilhabe von marginalisierten Gruppen deutlich gestiegen und es gibt zahlreiche kulturspezifische Handlungsansätze, dem zu begegnen. Insbesondere in der Publikumsforschung liegt viel Potenzial für eine stärkere Beachtung und Öffnung für bisher nicht in den Blick genommene Gruppen. Hier wollen wir eine Studie auf den Weg bringen, um Potenzial für eine stärkere Beteiligung zu eruieren.

Die Kultureinrichtungen entscheiden selbstständig über ihr Personal, ihre Strukturen und Arbeitsweisen. Wir können und wollen den Wandel unterstützen, aber nicht in die Autonomie der Einrichtungen oder in Programme oder Spielpläne etc. eingreifen. Wir vertrauen den Kultureinrichtungen, dass sie den Wandel sensibel in ihren Einrichtungen begleiten.

FDP

Die Freiheit der Kunst durch eine angemessen institutionelle Förderung ebenso wie eine angemessene Projektförderung zu erhalten und zu stärken ist uns ein besonderes Anliegen. Dies gilt erstmal für die Kunst- und Kulturbranche insgesamt, der wir so viel Freiraum wie möglich geben wollen.
Bei uns Freien Demokraten hat die Freiheit der Kunst einen besonders hohen Stellenwert. Wir sind der Auffassung, dass die Abbildung marginalisierter Bevölkerungsgruppen gesamtgesellschaftlich (stärker) thematisiert werden muss, vertrauen im Kulturbetrieb statt politischer Vorgaben jedoch auf die Verantwortung der Branche selber.
Die Stärkung diskriminierungssensibler Förderprogramme ebenso wie die Stärkung von Projekten mit einem Schwerpunkt der Sprachdiversität ist dabei ein Teil.

Klimaliste

Mindestens die Mehrsprachige Ausführung aller unserer öffentlichen Inhalte und Protokolle. Sobald eine Person bei uns mit Englisch als Sprache besser zurechtkommt, wird das Arbeitstreffen, Sitzung oder Plenar auf Englisch geführt, um dieser Person die Partizipation zu erleichtern und unsere Mitglieder im Umgang mit einer weiteren Sprache zu schulen.

Personengruppen mit einem ethnischen, kulturellen oder religiösen Hintergrund werden bei der Erstellung von Landeslisten und der Vergabe von Mandaten bevorzugt.
Auch bei der Erstellung der Rednerinnenliste werden Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung bevorzugt, damit ein hetero-männlich dominierte Diskussionskultur unterbunden wird.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

UMGANG MIT ANGRIFFEN AUF MINDERHEITEN

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei sind vor allem die Minderheiten betroffen, die als solche sichtbar sind, z. B. Frauen mit Kopftuch oder PoC. Zudem werden innerhalb von Minderheiten bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer scheinen, wie Schwangere oder Kinder. Auch Organisationen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen,
sehen sich zunehmend mit Bedrohungen, Vandalismus bis hin zu körperlichen Angriffen auf die Mitarbeitenden konfrontiert.

  1. Welche Maßnahmen planen Sie zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor Straftaten?
  2. Sind Maßnahmen geplant, die die Meldung solcher Straftaten erleichtern?
  3. Sind Maßnahmen zur Sensibilisierung der Polizei und Justiz im Umgang mit Opfern von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geplant? Welche Maßnahmen sind das?
  4. Welche Maßnahmen planen Sie zum Schutz und zur Unterstützung von Organisationen, die im Feld der Antidiskriminierungsarbeit/ Empowerment aktiv sind?

Die Linke

1. DIE LINKE sieht die Notwendigkeit, die Förderung der mobilen Opferberatung zu erhöhen. Der Umgang mit den Überlebenden des Terrors vom 09. Oktober 2019 hat zudem starke Defizite im Bereich der Polizeiarbeit hinsichtlich Kultursensibilität und Empathie offengelegt. Diese müssen durch Reformen in der Aus- und Fortbildung angegangen werden.

2. DIE LINKE fordert seit Langem die Einrichtung einer RIAS für Sachsen-Anhalt, die bisher lediglich angekündigt wurde. Ebenfalls überfällig ist die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bei der Polizei. Um Straftaten im Bereich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit präventiv zu begegnen, setzen wir auf mehr Bildung. Entsprechende Landesprogramme und Institutionen müssen stärker gefördert werden. Neben einem Landesantidiskriminierungsgesetz und dem Ausbau der Antidiskriminierungsstellen halten wir die Einrichtung einer Meldestelle für Hate-Speech für notwendig.

3+ 4. Der Umgang von Polizei und Justiz mit rechten Straftaten muss dringend verbessert werden: mehr Verfolgungsdruck für rechte Täter, besseren Schutz Betroffener und die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft. Der Umgang der Staatsanwaltschaften mit rechten, rassistischen und antisemitischen Straftaten muss extern evaluiert werden und die polizeilichen Kriterien zur Einstufung politisch motivierter Kriminalität müssen überarbeitet werden. Rassismus muss auch als solcher erkannt, benannt und bekämpft werden. Rechte Netzwerke in der Polizei müssen schonungslos aufgeklärt und zerschlagen werden.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Bei der Erarbeitung von Gefährdungsanalysen muss das subjektive Bedrohungserleben mit berücksichtigt werden. Die Polizei muss dabei aktiv auf die betroffenen Gruppen zugehen und die Anhören. Den Typus des Attentäters von Halle muss stärker in den Blick genommen werden.

2. Wir wollen die Hemmschwellen für Betroffene senken, sich an die Polizei zu wenden. Dazu gehört insbesondere, Dialogangebote in unterschiedlichen Sprachen und Sprachniveaus vorzuhalten. Zudem wollen wir die Beratungsstrukturen dauerhaft stärken, damit Betroffene sich vor und bei der Anzeigenerstattung unterstützen lassen können.

3. Die Polizeiarbeit ist im Regelfall täterzentriert. Wir wollen die Perspektive der Opfer und Betroffenen von Straftaten im polizeilichen Alltag stärken und ihre Bedürfnisse in den Fokus rücken. Wir müssen die subjektiv wahrgenommene Bedrohungslage für gefährdete Personen, Gruppen und Objekte stärker in die Einschätzungen einbeziehen. Hier besteht eine „Holschuld“ der Polizei.

4. Leider sehen sich auch Mitarbeiter*innen von Organisationen, die im Feld der Antidiskriminierungsarbeit/Empowerment aktiv sind, immer wieder Bedrohungen und Anfeindungen ausgesetzt. Auch hier ist es unsere Ansicht, dass der Staat sich schützend an ihre Seite stellen muss und dabei aktiv auf die Betroffenen zugehen muss, um ihre Perspektive anzuhören und zu beachten. Hierfür werden wir uns einsetzen.

SPD

Wir schützen die Menschen in Sachsen-Anhalt, zum einen indem wir die innere Sicherheit durch mehr Polizei erhöhen. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode die Zahl an Polizist*innen auf 7.000 aufstocken. Damit wollen wir mehr Polizeipräsenz zeigen und so die Sicherheit im Land erhöhen. Zudem wollen wir Täter*innen von Straftaten signalisieren, dass ihre Taten verfolgt werden können. Weiterhin brauchen wir eine gut ausgestattete Justiz, um Strafverfolgung schnell und konsequent zu ermöglichen. Wir stellen damit zügig den Zusammenhang zwischen Straftat und Konsequenz her.

Zum anderen setzen wir auf die Stärkung von gesellschaftlichen Minderheiten und potentiell von Diskriminierung Betroffenen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und die Bereitstellung nachhaltiger Unterstützungsangebote. Dazu gehört die Absicherung einer Antidiskriminierungsstelle. Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus und die im Netzwerk arbeitenden Träger bilden ein wichtiges Serviceangebot für Kommunen, Vereine, Schulen und Betroffene von Gewalt und Diskriminierung. Die regionalen Beratungsteams unterstützen Bündnisse, Initiativen und Kommunen im Umgang mit rechtsextremen Mobilisierungen. Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt geben den von rechter Gewalt Betroffenen Hilfestellung zur Bewältigung der Folgen von Gewalttaten. Die finanzielle Unterstützung und Qualitätsentwicklung dieser Arbeit wird langfristig sichergestellt.

Wir unterstützen zudem die Verankerung entsprechender Sensibilisierungselemente in der Aus- und Weiterbildung von Polizei und Justiz.

FDP

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist Kernaufgabe des Staates. Wir wollen daher Polizei personell stärken. Zugleich soll auch die Justiz gestärkt werden, um Straftaten schneller und konsequenter zu verfolgen. Darüber hinaus wollen wir die Regelungen zum Wegweisungsrecht bei häuslicher Gewalt evaluieren, um dann ggfs. weitere Maßnahmen zum Schutz zu implementieren.

Klimaliste

Wir setzen uns ein, dass eine unabhängige Polizeibehörde existiert, die ausschließlich andere Polizeibehörden kontrolliert und Ermittlungen bei mögliche Fehlverhalten einleiten kann. Diese Behörde soll allen Bürgerinnen offenstehen mögliche Straftaten anderer Polizeibehörden anzuzeigen.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

SENSIBILITÄT DER LANDESPOLIZEI FÜR DISKRIMINIERUNG

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung
wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt:innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
  4. Die Arbeit der Sonderkommission zur Aufklärung antisemitischer Vorfälle bei der Landespolizei Sachsen- Anhalts
    liegt auf Eis. Werden Sie sich für eine Wiederaufnahme ihrer Arbeit einsetzen?
  5. Sachsen-Anhalt wird sich nun doch nicht an der niedersächsischen Studie zu Rassismus in der Polizei beteiligen,
    da die bundesweite Studie nach Ansicht des Innenministers ausreichend ist. Teilen Sie diese Einschätzung oder braucht es aus Ihrer Sicht eine gesonderte Studie zu Rassismus in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt?

Die Linke

1. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass sich die gesellschaftlich Diversität auch in der Personalstruktur der Polizei widerspiegelt. Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden. Das Anliegen kann nur durch eine entsprechende Einstellungs- und Beförderungspraxis umgesetzt werden.

2. Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen zum festen und ständigen Bestandteil des Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen werden, um sie für diskriminierendes Verhalten zu sensibilisieren und zu befähigen.

3. Polizeiliches Handeln ist hoheitliches Handeln und in besonderer Weise an Recht und Gesetz gebunden. Es muss besonderer Kontrolle unterliegen. Für DIE LINKE ist die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Beschwerdestelle sowohl für Betroffene als auch für Angehörige der Polizei zur Untersuchung polizeilichen Fehlverhaltens – losgelöst vom Innenministerium – unverzichtbar. Zudem bedarf es einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen. Das zeigen auch die jüngsten Untersuchungen zu rassistischem und antisemitischem Verhalten der Polizei.

4. Die Sonderkommission zu institutionellem Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Landespolizei Sachsen-Anhalt hat ihren Bericht am 25.03.2021 vorgestellt. Mit großer Sorge sehen wir die Tendenz, rassistische und antisemitische Äußerungen zu entideologisieren.

5. Für DIE LINKE ist eine Studie über Rassismus in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt dringend erforderlich. Die bundesweite Studie, auf die von anderen Parteien verwiesen wurde, verfehlt in ihrer thematischen Ausrichtung das eigentliche Problem.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Es ist unser Ziel, die gesamte Verwaltung diverser zu machen. Und die Polizei stellt einen besonders wichtigen Teil der Verwaltung dar. Wir befürworten und fördern daher eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Im Wettbewerb um die besten Köpfe muss das Land daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um qualifiziertes Personal für die Landespolizei zu gewinnen. Dazu gehört, die Polizei noch stärker für vielfältige Herkünfte und Lebensentwürfe zu öffnen und als Arbeitgeber attraktiv zu machen. Wir wollen mehr Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Quereinsteiger*innen für den Polizeidienst gewinnen.

2. Wir werden die demokratische Kultur bei der Polizei stärken. Diskriminierungssensibilität muss in Zukunft ein zentraler Bestandteil der Ausbildung und Fortbildungen sein.

3. Zur Stärkung von Rechtsstaat und Polizei wollen wir die bisher beim Ministerium für Inneres und Sport angesiedelte Beschwerdestelle zu einem unabhängigen Polizeibeauftragten weiterentwickeln, an dendie sich Polizisti*nnen vertraulich und ohne Beachtung des Dienstwegs wenden können. Der oder die Polizeibeauftragte ist zudem Ansprechperson für alle Bürger*innen.

4. Die Sonderkommission hat mittlerweile einen Bericht vorgelegt. Wir erwarten die konsequente Umsetzung der durch die Kommission gemachten Handlungsempfehlungen und werden diesen Prozess weiter intensiv begleiten.

5. Wir halten diese Entscheidung von Innenminister Richter für grundfalsch. Wir wollen, dass das Land Sachsen-Anhalt sich an einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie beteiligt, die fortlaufende Erkenntnisse zu Einstellungsmustern der sachsen-anhaltischen Beamt*innen liefert, um antidemokratischen Tendenzen wirksam entgegensteuern zu können.

SPD

Die Polizei, aber auch die Landesverwaltung in Gänze, muss die Zusammensetzung der Bevölkerung abbilden. Daher ist im Einstellungsverfahren besonderer Wert auf Diversität zu legen. Dazu gehören auch die Erhöhung des Anteils von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung und insbesondere in Führungspositionen.

Gerade die aktuell aufgedeckten Vorkommnisse in der Bereitschaftspolizei haben uns zu der Forderung nach einer Professur für politische Bildung an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben kommen lassen. Von dieser Professur erhoffen wir uns gleichermaßen Ausbildung und Fortbildung, aber auch Forschung auf dem Gebiet der Diskriminierung in der Polizei. Die Forderung nach dieser Professur stützt der Bericht der Sonderkommission Polizei.

Wie bereits oben erwähnt, wollen wir die zentrale Beschwerdestelle der Polizei weiterentwickeln und in der kommenden Wahlperiode eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n als zentrale Anlaufstelle für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen einrichten.

Die Sonderkommission der Polizei hat am 25. März 2021 den Bericht vorgelegt und die Ergebnisse im Innenausschuss des Landtags vorgestellt. Wir bedauern sehr, dass es zu dieser gemeinsamen Studie mit dem Land Niedersachsen nicht gekommen ist.

FDP

Die Freien Demokraten wollen Zahl der Polizeibeamtinnen und -beamten in den kommenden 5 Jahren deutlich erhöhen. Diese zusätzlichen Stellen bieten mehr Menschen die Möglichkeit in den Polizeidienst einzutreten. Eine Einstellung erfolgt aber nach Eignung und Befähigung.

In der Ausbildung, wie auch bei Fort- und Weiterbildungen müssen Maßnahmen zur Steigerung der Diskriminierungssensibilität verankert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dies kann auch durch die stärkere Einbeziehung gesellschaftlicher Initiativen zum Beispiel durch Beauftragung zur Durchführung von bestimmten Seminaren, erreicht werden.

Aus Sicht der Freien Demokraten hat sich die zentrale Beschwerdestelle grundsätzlich bewährt.

Klimaliste

Für eine verpflichtende Fortbildung und Zertifizierung von Polizistinnen und Polizisten im Hinblick auf Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz sprechen wir uns vollumfänglich aus.

Die Polizeibehörden müssen verpflichtende Quoten ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle, sexuelle Orientierung) erfüllen.

Wir setzen uns ein, dass eine unabhängige Polizeibehörde existiert, die ausschließlich andere Polizeibehörden kontrolliert und Ermittlungen bei mögliche Fehlverhalten einleiten kann. Diese Behörde soll allen Bürgerinnen offenstehen mögliche Straftaten anderer Polizeibehörden anzuzeigen.

Eine verpflichtende Evaluation der Polizei unter Menschen die unmittelbar mit der Polizei in Kontakt getreten sind, ist zwingend notwendig um ein Überblick über die Lage innerhalb der Polizeibehörde zu erhalten. Damit einhergehenden ist ein öffentlicher Index, um bei den Polizeibehörden Druck aufzubauen, das Problem der Diskriminierung und Missbrauch präventiv anzugehen.

Wir setzten uns für die Wiederaufnahme der Sonderkommission zur Aufklärung antisemitischer Vorfälle bei der Landespolizei Sachsen- Anhalt ein.

CDU

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Antworten der Parteien

DISKRIMINIERUNGSSENSIBILITÄT IN DER JUSTIZ UND RECHTSPRECHUNG

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft
    zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz
    als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?

Die Linke

1. Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich leider nicht in den juristischen Berufen, somit auch nicht in der Richter*innenschaft, wieder. Studien belegen, dass Verfahrensbeteiligte der Justiz mehr vertrauen, wenn sie „ihre soziale Gruppe“ auch in der Justiz repräsentiert sehen. Die Diskrepanz von gesellschaftlicher Vielfalt und der unter Jurist*innen tatsächlich gegebenen Vielfalt ist deshalb ein Problem und muss aufgelöst werden. Um an dieser Situation etwas zu ändern, ist das Diversity-Management als ein Teilbereich des Personalmanagements zu einem festen Bestandteil der Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz zu entwickeln; soziale, kulturelle und ethnische Vielfalt sollen damit in den juristischen Berufen gefördert werden. Die in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren anstehende Pensionierungswelle macht erhebliche Neueinstellungen notwendig. Hier liegen erhebliche Chancen, wenn die Bewerbungsverfahren so gestaltet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft gefordert und berücksichtigt werden.

2. Die Entwicklung interkulturelle Kompetenz muss verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung eingebunden werden. Rassistische, antisemitische, antiziganistische oder homophobe Beweggründe von Täter*innen müssen in Strafverfahren systematisch erkannt und berücksichtigt werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass im Jurastudium, im Referendariat und im Rahmen der Weiterbildung von Richter*innen die Themen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fest verankert werden. Gegenstand soll dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit stereotypen und diskriminierenden Vorstellungen von Kriminalität sein.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Die Justiz Sachsen-Anhalts steht in den kommenden Jahren personell aufgrund der hohen Altersabgänge vor einer enormen Herausforderung. Sachsen-Anhalt steht hier in einem großen Konkurrenzkampf um die besten Köpfe. Um hier als moderner Arbeitgeber attraktiv zu sein, sollte Sachsen-Anhalt sich aktiv um Menschen mit Migrationsgeschichte bemühen. Dabei sollte man herausstellen, dass ihre Erfahrungen als Ressource einer modernen Justiz geschätzt werden. Wir hoffen sehr, dass eine moderne Justizpolitik in der kommenden Legislaturperiode möglich sein und das zuständige Justizministerium in diesem Sinne agieren wird.

2. Die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz spielt in der Richter*innenaus- und -weiterbildung leider bis heute eine viel zu kleine Rolle. Dies gilt bedauerlicherweise für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Realitäten insgesamt. Daraus resultiert nicht selten ein fehlendes Fingerspitzengefühl der Richter*innen. Hier muss das Justizministerium Reformen der Jurist*innenausbildung vornehmen. Wir stehen hinter einer solchen Reform und treiben sie mit voran.

SPD

Das Richtergesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt für Richter*innen verpflichtende Fortbildungen vor. Wir setzen uns für mehr Angebote im Bereich der Sensibilisierung für Diskriminierungen und Rassismus ein.

Die Auswahl und Einstellung von Richter*innen erfolgt nach verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Kriterien, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen dennoch mit geeigneten Strategien versuchen, mehr Menschen mit Migrationshintergrund und mit diversen soziodemografischen Erfahrungen anzusprechen und für den Dienst in der Justiz zu gewinnen.

FDP

Die Justiz hat nach Ansicht der Freien Demokraten zum Schutz vor Diskriminierung beigetragen. Das Durchsetzen der Grundrechte (des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassung) obliegt gerade auch der Rechtsprechung. Wir Freie Demokraten wollen die Justiz personell stärken. Dies führt dazu, dass zusätzliche Stellen besetzt werden können. Auch im Bereich der Justiz werden Stellen nach Eignung und Befähigung besetzt.
Im Rahmen der Ausbildung und Fortbildung sollen Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt stärker berücksichtigt werden.

Klimaliste

Für eine verpflichtende Fortbildung und Zertifizierung von Richterinnen und Richtern im Hinblick auf Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz sprechen wir uns vollumfänglich aus.
Die Gerichte müssen verpflichtende Quoten ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle, sexuelle Orientierung) erfüllen.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

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FÖRDERUNG VON MEHRSPRACHIGKEIT

Globalisierung, Internationalisierung und Migration tragen maßgeblich zur Sprachenvielfalt in Sachsen-Anhalt bei. Ausreichende Sprachkompetenzen sind die Grundvoraussetzung für Bildungserfolg und Chancengleichheit. Insofern ist es Aufgabe des Bildungswesens, gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass vor allem Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, möglichst frühzeitig die deutsche Sprache erlernen können, ohne dabei ihre Familiensprachen zu verlieren.

  1. Was wird Ihre Partei zur Erleichterung der Anerkennung erlernter Herkunftssprachen bei Prüfungen und Abschlüssen als erste bzw. zweite Fremdsprache beitragen?
  2. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei zur Förderung der Mehrsprachigkeit, dass insbesondere die Herkunftssprachen mitberücksichtigt?

Die Linke

1. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass Herkunftssprachen bei Prüfungen und Abschlüssen als zweite Fremdsprache anerkannt werden können. In jedem Fall sollten alle Kinder und Jugendlichen neben Deutsch auch Englisch als erste Fremdsprache erlernen. Allerdings muss dabei mehr Rücksicht darauf genommen werden, dass diese Schüler*innen meist für längere Zeit zwei „erste“ Fremdsprachen gleichzeitig erlernen müssen.

2. Mehrsprachigkeit ist ein kultureller Reichtum. Die Anerkennung und die Möglichkeit zur Pflege der Herkunftssprache sind wichtig für das Selbstverständnis und das Selbstwertgefühl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. DIE LINKE setzt sich für eine gleichberechtigte, pluralistische und multikulturelle Bildung an den Schulen ein. Vorstellbar ist, dass muttersprachlicher Unterricht in den Grundschulen für mehrsprachige Kinder in Form von Ergänzungsunterricht und in den weiterführenden Schulen als offene Fremdsprachenangebote durchgeführt werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen können. Bezüglich der Gewinnung dieser Lehrkräfte benötigen wir Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Bündnis 90 Die Grünen

Die deutsche Sprache ist die Basis für Integration. Darauf aufbauend wollen wir darauf hinwirken, dass Schüler*innen und Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte das Potential ihrer Mehrsprachigkeit für ihr weiteres Leben voll ausschöpfen können. Schulen sollten daher die Herkunftssprachen als zweite oder dritte Fremdsprachen neben dem Deutschen voll anerkennen, fördern und zertifizieren – bis hin zur Berücksichtigung im Abitur.

SPD

Alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen damit sie dem Unterricht folgen können, erhalten Sprachförderunterricht. Derzeit können Schüler*innen mit Migrationshintergrund die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse mit einer Amtssprache ihres Herkunftslandes oder mit ihrer Muttersprache für die Klassen 9 und Klassen 10 mit einer Sprachstandsfeststellungsprüfung nachweisen und sind damit vom Erwerb einer zweiten Fremdsprache befreit. Notwendig ist hier das Vorhandensein geeigneter Prüfer*innen, die nicht zwangsläufig im Dienst des Landes stehen müssen. Das zu durchlaufende Verfahren ist recht aufwendig und wir werden ggf. Vereinfachungen prüfen und auf den Weg bringen.

FDP

Mehrsprachigkeit ist eine Ressource, die es besser zu nutzen gilt. Dies gilt insbesondere in einer international vernetzten Welt. In den Schulen sollte daher auch Herkunftssprachen ein größerer Stellenwert zuerkannt werden. Wir wollen daher prüfen, inwiefern Herkunftssprachen als Wahlpflichtunterricht zweite oder dritte Fremdsprache verankert werden können.
Auch in der Sprachförderung müssen Herkunftssprachen als Ressource stärker berücksichtigt werden. Studien weisen darauf hin, dass Kinder, die gute Sprachkenntnisse in ihrer Herkunftssprache haben, auch weitere Sprachen besser lernen. Wir fordern daher die Konzepte zur Sprachförderung insbesondere in Kindertagesstätten und Grundschulen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Kenntnissen in den Herkunftssprachen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Klimaliste

Mehrsprachigkeit wahrnehmen, wertschätzen, nutzen und fördern. Die Mehrsprachigkeit von Kindern und Erwachsenen als Mehrwert und nicht als Bürde begreifen.
m Zuge einer durchgängigen Sprachbildung sollten nunmehr Lehrkräfte aller Fächer ihren Unterricht sprachsensibler gestalten, wobei die Sprachsensibilität auf Merkmale der deutschen (Bildungs-)Sprache fokussiert. Sprachbildung sollte nicht mehr ausschließlich in die Domäne von Sprachlehrkräften verwiesen werden.
Eine Nutzung der mehrsprachigen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht sollte ebenfalls stattfinden; außerdem seien mehrsprachige Kompetenzen durch Unterrichtsangebote in den Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

INKLUSION UND BILDUNGSGERECHTIGKEIT

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?

Die Linke
  1. + 2. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich für ein Bildungswesen und ein Bildungsverständnis ein, das jedem Kind ungeachtet seiner Herkunft und entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Neben dem massiven Lehrkräftemangel und dem Rückstand in der digitalen Ausstattung der Schulen sind der Stillstand auf dem Weg zu einer inklusiven Schule und die mangelnde Integration von Schüler*innen mit Migrationserfahrung die schlimmsten Defizite in unserem Schulsystem.

Für DIE LINKE ist die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche inklusive Bildung im Regelschulsystem für alle Schüler*innen verbindlicher Auftrag und eine gesellschaftliche Notwendigkeit zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts. Darüber hinaus messen wir dem längeren gemeinsamen Lernen in Gemeinschaftsschulen besondere Bedeutung bei.

Neben einem inklusiven und auf Bildungsgerechtigkeit und Nachteilsausgleich orientierten Verständnis wird vor allem deutlich mehr pädagogisches Personal unterschiedlicher Professionen benötigt, um die Lernbedingungen für die Schüler*innen durchgreifend zu verbessern. Dies wollen wir mit der Verankerung eines festen Personalschlüssels im Schulgesetz sowie mit der Sicherung pädagogischer Mitarbeiter*innen und einer flächendeckenden Umsetzung von Schulsozialarbeitsprojekten erreichen.Darüber hinaus wollen wir, dass Inklusionspädagogik grundsätzlicher Bestandteil von Lehramtsstudiengängen wird.

Bündnis 90 Die Grünen

Um die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen und allen Kindern eine Bildungschance zu geben, wollen wir das viel zu frühe Sortieren der Kinder nach der vierten Klasse beenden, da dieses stark durch den sozialen Hintergrund bestimmt ist. Dazu wollen eine zehn- bis dreizehnjährigen gemeinsame Lernzeit in der Gemeinschaftsschule schaffen. Weiterhin fordern wir die Weiterentwicklung des Unterrichtswesens hin zum ganztägigen Lernen, zu offenem Unterricht, zu Inklusion und zur Arbeit mit multiprofessionellen Teams. Der Zugang zu Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Deshalb wollen wir Lernmittel ab der 1. Klasse sowie die Schüler*innenbeförderung bis zum Ende der Schulzeit kostenfrei gewähren. Für alle Kinder und Jugendlichen wollen wir ein gesundes regionales Essen in Kitas, Horten und Schulen anbieten, für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen soll dies kostenlos sein.
Inklusion im Unterricht bereitet Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf besser auf ihr Erwachsenenleben vor und verbessert ihre Lebensqualität. Die Förderangebote sollen deshalb an allgemeinbildende Schulen verlagert werden. Gleichzeitig sollen alle Kinder einen unbefangenen und rücksichtsvollen Umgang mit Menschen mit Behinderungen erlernen und erfahren. Bei der Einführung von Schulkonzepten mit Inklusion wollen wir die Schulen nicht allein lassen, den der Unterricht mit Inklusion erfordert gute Vorbereitung. Die Betreuung an den allgemeinbildenden Schulen muss mit mehr gut qualifiziertem und sensibilisiertem Personal erfolgen. Die für die Förderschulen bisher aufgewendeten Finanzmittel und Personalstellen wollen wir dafür umverteilen. Darüber hinaus wollen wir einen landesweiten „Anti-Mobbing-Tag“ einführen, der mit einem eigenen Budget ausgestattet sein wird.

SPD

Die Sozialdemokratie steht seit jeher für Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen für alle Kinder, egal ob sie einen Förderbedarf haben oder nicht. Bildung beginnt für uns nicht erst mit der Einschulung, sondern weit vorher – bereits mit der frühkindlichen Bildung in den Kitas. Wir haben ein sehr gut ausgebautes ganztägigen Betreuungs- und Bildungsangebot für die Kleinsten. Durch dieses werden sie gut gefördert und auf den Schuleintritt vorbereitet.

Wir streben eine inklusive Schullandschaft an, die soziales Miteinander und Gemeinschaftssinn fördert, statt frühzeitig die heranwachsende Generation in Kategorien einzuteilen und damit gesellschaftlicher Aufspaltung und Gruppenegoismen Vorschub zu leisten. Dies setzt längeres gemeinsames Lernen voraus, wie es an den Gemeinschafts- und Gesamtschulen erfolgreich praktiziert wird.

Wir wollen daher die Ganztagsschulen ausbauen, die Gemeinschaftsschulen – insbesondere im ländlichen Raum – weiter entwickeln und endlich mehr Lehrkräfte einstellen. Insbesondere die Unterrichtsversorgung für Grund-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen ist dramatisch gesunken. Wir wollen jedem Kind die beste Schulbildung ermöglichen, es unterstützen und fördern. Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, erhalten an den Schulen Sprachförderunterricht.

FDP

Bildungsgerechtigkeit herzustellen ist ein grundlegendes Ziel des Bildungssystems, das noch nicht immer eingelöst wird. Die sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten von Kindern bilden sich weiterhin häufig in deren Bildungsbiographie ab. Dabei kommt der frühkindlichen Bildung besondere Bedeutung zu. Durch gute frühkindliche Förderung, die beispielsweise auch Sprachförderung beinhaltet, kann die Bildungsbiographie positiv beeinflusst werden. Wir stehen grundsätzlich hinter dem mehrgliedrigen Schulsystem. Gleichwohl muss hier dafür gesorgt werden, dass Übergänge möglichst niedrigschwellig möglich sind. Wichtig ist dabei auch eine gute Elternarbeit, da das Umfeld von Kindern eine maßgebliche Rolle spielt. Zudem braucht es auch hier sensible Lehrkräfte, die beispielsweise den großen Nutzen von Mehrsprachigkeit anerkennen und diesen auch in der Sprachförderung berücksichtigen.

Klimaliste

Mehrsprachigkeit wahrnehmen, wertschätzen, nutzen und fördern. Die Mehrsprachigkeit von Kindern und Erwachsenen als Mehrwert und nicht als Bürde begreifen.
Im Zuge einer durchgängigen Sprachbildung sollten nunmehr Lehrkräfte aller Fächer ihren Unterricht sprachsensibler gestalten, wobei die Sprachsensibilität auf Merkmale der deutschen (Bildungs-)Sprache fokussiert. Sprachbildung sollte nicht mehr ausschließlich in die Domäne von Sprachlehrkräften verwiesen werden.
Eine Nutzung der mehrsprachigen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht sollte ebenfalls stattfinden; außerdem seien mehrsprachige Kompetenzen durch Unterrichtsangebote in den Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

DISKRIMINIERUNGSFREIE UND VIELFALT REPRÄSENTIERENDE LEHR- UND LERNMITTEL

In Sachsen-Anhalt regelt der Lernmittelerlass des Bildungsministeriums, dass nur solche Lernmittel verwendet werden dürfen, die im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Text und Bild frei von Diskriminierungen sind. Für die Schulbuchprüfung ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) zuständig. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen jedoch auch die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie stellen Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lernmitteln sicher?
  2. Wie gewährleisten Sie, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Lernmitteln vorhanden sind?

Die Linke

1 + 2, Schulbücher vermitteln zu oft zwischen den Zeilen rassistische Botschaften und relativierende und einseitige Darstellungen der Kolonialzeit. Die an den Schulen verwendeten Lehr- und Lernmaterialien müssen deshalb immer wieder rassismus- und diskriminierungskritisch überprüft werden. Dazu muss das Bildungsministerium ggf. durch eine Änderung des Schulgesetzes rechtlich verpflichtet werden, bei der Zulassung neuer Lernmitte und ggf. auch bei der Überprüfung bereits zugelassener Lernmittel verbindlich ein Mitwirkungsverfahren sicherzustellen, in das die Expertise relevanter gesellschaftlicher Organisationen und von Wissenschaftler*innen mit Fachwissen zu Fragen von Diskriminierung und Rassismus einfließen kann.

Bündnis 90 Die Grünen

Schule ist der zentrale Ort in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Hier entwickeln sie eine Vorstellung von Demokratie, lernen den fairen Umgang miteinander, erfahren von Toleranz, Kompromissen und Regeln. Dazu müssen Material- und Schulungsangebote sowie Bildungspläne angepasst werden. In den Lehrplänen soll beispielsweise die deutsche Kolonial- und Migrationsgeschichte sowie deren eurozentristische Perspektive aufgearbeitet werden. Wir wollen deshalb aktiv die Mitarbeit der von Diskriminierung betroffenen gesellschaftlichen Gruppen bei der Weiterentwicklung der Lernmittel unterstützen.

SPD

Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) führt im Auftrag des Bildungsministeriums die Prüfung und Zulassung von Schulbüchern für alle Schulformen und Klassenstufen für das Land Sachsen-Anhalt durch. Die Schulbuchverlage stellen einen Antrag auf Zulassung. Es dürfen an den öffentlichen Schulen nur solche Lernmittel verwendet werden, die im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Text und Bild, insbesondere der Gleichachtung und Gleichstellung der Geschlechter gerecht werden und frei von Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierungen, auch in Bezug auf einzelne Bevölkerungsgruppen sowie andere Länder, Kulturen und Religionen sind. Wenn es Hinweise auf diskriminierende Darstellungen in den Lernmittel gibt, die nicht dem Grundgesetz entsprechen, gehen wir dem gern nach.

FDP

Wir sind der festen Überzeugung, dass bei Lehr- und Lernmitteln nicht diskriminieren dürfen und gesellschaftliche Vielfalt berücksichtigen müssen. Dem LISA kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Wir möchten prüfen, inwieweit spezielle Fortbildungen, die Fragen von Diskriminierung und Vielfalt zum Inhalt haben, angeboten werden sollten. So können Mitarbeitenden angemessen geschult und sensibilisiert werden. Des Weiteren sollte es eine Rückmeldestruktur geben, durch die insbesondere Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern auf diskriminierende Inhalte in Lehr- und Lernmitteln hinweisen können. Dies gilt insbesondere auch für digitale Materialien, die in den kommenden Jahren eine zunehmend größere Rolle spielen.

Klimaliste

Mehrsprachigkeit wahrnehmen, wertschätzen, nutzen und fördern. Die Mehrsprachigkeit von Kindern und Erwachsenen als Mehrwert und nicht als Bürde begreifen.
m Zuge einer durchgängigen Sprachbildung sollten nunmehr Lehrkräfte aller Fächer ihren Unterricht sprachsensibler gestalten, wobei die Sprachsensibilität auf Merkmale der deutschen (Bildungs-)Sprache fokussiert. Sprachbildung sollte nicht mehr ausschließlich in die Domäne von Sprachlehrkräften verwiesen werden.
Eine Nutzung der mehrsprachigen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht sollte ebenfalls stattfinden; außerdem seien mehrsprachige Kompetenzen durch Unterrichtsangebote in den Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

BESCHWERDESTRUKTUREN UND ANLAUFSTELLEN BEI DISKRIMINIERUNG AN SCHULEN UND HOCHSCHULEN

Schulen und Hochschulen sind für Schüler:innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter:innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?

Die Linke

1. An den Hochschulen des Landes werden zum Teil bereits Anlauf- oder Ombudsstellen geschaffen. Diesen Prozess will DIE LINKE durch eine Änderung des Hochschulgesetzes verbindlich auf alle Hochschulen ausdehnen. Dabei soll auch die Thüringer Idee der unabhängigen Arbeit einer*s Diversitätsbeauftragten an den Hochschulen aufgegriffen werden.

2. Alle Maßnahmen stehen und fallen mit der Bekanntheit. Daher werden wir die zuständigen Ministerien auffordern, für ihren jeweiligen Bereich eine Informationskampagne zu starten und Schulungen, insbesondere für Lehrerinnen und Schulsozialarbeiterinnen, anzubieten.

3. Für Schulen soll es nach den Vorstellungen DER LINKEN ebenso eine unabhängig arbeitende, zentrale Ombudsstelle geben. An diese Stelle sollen sich alle Schülerinnen wenden können, wenn es zu Fällen von Diskriminierung kommt oder Fragen zu Mitbestimmungsrechten auftreten. Darüber hinaus soll die Stelle die bestehenden Einrichtungen der Schülerinnenselbstverwaltung (z.B. Landesschülerrat) unterstützen. Wichtig ist, dass diese Ombudsstelle möglichst niedrigschwellig in Anspruch genommen werden kann und die von Diskriminierung Betroffenen größtmögliches Vertrauen zu den Mitarbeiter*innen fassen können.

Bündnis 90 Die Grünen

Wir erachten das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin als vorbildliche Regelung und streben eine solche Regelung auch für Sachsen-Anhalt an. Damit schließen wir Lücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Lebensbereichen, die in Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, zum Beispiel im Bereich Bildung. Im Rahmen dessen sollen auch Antidiskriminierungsrichtlinien für die Schulen erarbeitet werden. Weitere Maßnahmen für ein diskriminierungssensibles Schulumfeld sind für uns LSBTIQ*-Ansprechpersonen an den Schulen zu etablieren, einen „Anti-Mobbing-Tag“ einzuführen und etablierte Institutionen wie das deutschlandweite Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage” und die Koordinierungsstelle Genderforschung und Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC) zu unterstützen. Diese Maßnahmen können Schüler*innen, Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen dazu ermutigen, ihre Diskriminierungserfahrungen mitzuteilen.

SPD

Wir unterstützen Schulen und Hochschulen bei der Entwicklung von Leitbildern, die auf die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und respektvollen Umgangs von Schüler*innen, Student*innen, Lehrkräften und anderen Beschäftigten miteinander gerichtet sind. Diese Leitbilder sollen auf einen offenen Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung und Mobbing gerichtet sein und konkrete Ansprechpartner*innen benennen.
Inwieweit eine besonderer Antidiskriminierungsbeauftragte*r nach dem Berliner Vorbild notwendig ist, werden wir in der nächsten Legislatur prüfen.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung bedingt auch, dass es niederschwellige Angebote gibt, Vorfälle zu melden und Beratung zu erlangen. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Einer von oben verordneten, flächendeckenden Beschwerdestruktur in Schulen und Hochschulen stehen wir Freie Demokraten skeptisch gegenüber. Gleichwohl bietet das Projekt in Berlin Anlass, die dortigen Erfahrungen einfließen zu lassen, um ein wirksames und zielgenaues Beratungsangebot zu entwickeln.

Klimaliste

Im »Equity Foundation Statement« des Toronto District School Board (TDSB) wurden Standards und Regeln zur Inklusio nentwickelt,die in Kanada konkret an Schulen und kommunal praktiziert werden.
Sie gelten für uns als Vorbild, das wir für den deutschen Sprachraum im Blick auf alle Handlungsebenen (Schule,Stadt/Kommune/Land) adaptieren wollen. Ein solches Vorbild spricht in der Form von Verpflichtungen, Standards und Regeln, die als klarer Forderungskatalog davon ausgehen,dass etwas konkret umgesetzt werden muss, um eine hinreichende und kontrollierbare Wirkung zu erzielen.
Im »Index für Inklusion«von Booth/Ainscow (2000/2002/2011) finden wir ein Instrument,das auf der konkreten Schulebene geeignet ist, die Intention der Inklusion schrittweise bewusst zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den inklusiven Weg realistisch und überzeugend durch Einbezug aller Beteiligten zu gehen. Dieses Instrument ist in Frageform aufgebaut und bietet damit einen gewissen Kontrast zum verpflichtenden Charakter des »EquityFoundationStatement«. Hier geht es darum, mittels Fragen die Werte des eigenen Handelns zu ermitteln und die Entscheidungen und Begründungen zu entwickeln,die vor Ort und nach Lage der Dinge möglich sind oder wünschenswert erscheinen. Dabei ist ein Rückbezug auf die Verpflichtungen, Standards und Regeln sinnvoll,um der Umsetzung einen verbindlichen,für alle nachvollziehbaren Handlungsrahmen zu geben.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

SENSIBILISIERUNG VON LEHRER*INNEN FÜR VIELFALT UND GEGEN DISKRIMINIERUNG

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?

Die Linke

1. Auch im Bildungsbereich muss das Personal einen gesellschaftlichen Querschnitt abbilden. Eine größere Diversität beim pädagogischen Personal ist eines unserer Ziele. Dazu zählt auch, mehr Menschen mit Migrationshintergrund in der Lehrerinnenbildung und der Schulsozialarbeit einzubeziehen. Bereits in der Ausbildung muss das Lehrpersonal interkulturelle Kompetenzen vermittelt bekommen. Es war ein großer Fehler, dass die vor einigen Jahren befristet eingestellten Sprachlehrerinnen nicht dauerhaft weiter beschäftigt wurden.

2. Wir wollen Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote für die Pädagog*innen schaffen und Anlaufstellen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung in Bildungseinrichtungen einrichten. Zusätzlich besteht aus unserer Sicht in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal ein Bedarf an Wissensvermittlung zum Thema geschlechtliche Vielfalt.

3. Für die Verankerung von menschenrechtsorientierter sowie rassismus- und diskriminierungskritischer Lehr- und Lernkultur bedarf es verschiedener Maßnahmen. Wir wollen die Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen und dafür sorgen, dass mehr Diversität (Regenbogenfamilien, Migrationserfahrung etc.) darin abgebildet sind. Die Materialien sollen sich an die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen anlehnen. Ein weiterer Baustein ist die Bereitstellung von Ressourcen für Projekte und Programme, die Schulen dabei unterstützen diskriminierende Prozesse und Strukturen zu erkennen, abzubauen und langfristig zu verhindern (u.a. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“).

Bündnis 90 Die Grünen

Der Beruf der Lehrer*innen wird anspruchsvoller und vielfältiger. Der Umgang mit zunehmend heterogenen und inklusiven Lerngruppen stellt eine Herausforderung an die Ausstattung der Schulen, aber auch an die Ausbildung der Lehrer*innen dar. Es ist deshalb notwendig, die pädagogischen, didaktischen und psychologischen Anteile im Studium und im Referendariat zu erhöhen. Diese sollen gleichgewichtig neben der fachlichen Ausbildung stehen. Kompetenzentwicklung zu gelebter Demokratie, Vielfaltskompetenz, Diskriminierungssensibilität, gelingender Inklusion, interkulturellem Miteinander und Deutsch als Zweitsprache skizzieren die Eckpunkte einer zukunftsorientierten Ausbildung in Studium und Referendariat sowie der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Besonders wichtig ist die Schulung des produktiven Umgangs mit heterogenen Lerngruppen und kultureller Diversität. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Entwicklung zu einer diverseren Lehrer*innenschaft, für die wir uns ebenfalls einsetzen wollen. Dafür wollen wir beispielsweise ausländische Abschlüsse schneller und kostengünstiger anerkennen. Außerdem muss die Willkommenskultur an Hochschulen sowohl für internationale Studierende als auch für Wissenschaftler*innen und deren Familien ausgebaut werden.

SPD

Für uns beginnt die Sensibilisierung für Geschlechter-Vielfalt und Diskriminisierung bereits in der Kinder- und Jugendarbeit, so u.a. im Projekt des „Medienkoffers für Geschlechtervielfalt in der frühkindlichen Bildung“ in Kitas und Schulen, was wir ausbauen wollen. Wir setzen uns für den Kompetenzerwerb in geschlechtersensibler und diskriminierungsfreier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei den Lehrkräften ein. Dazu soll es entsprechende Weiterbildungsangebote für Lehrkäfte geben. Wir wollen Lernmaterialien, Lehrpläne und Rahmenrichtlinien auf Geschlechterklischees zu überprüfen und überarbeiten.
Lehrkräfte sind Teil der Gesellschaft und es obliegt ihnen im Unterricht gesellschaftliche Fragen der Vielfalt, von Diskriminierungsfragen und Geschlechtervielfalt mit ihren Schülerinnen und Schülern zu thematisieren. Eine stärkere Vertretung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an unseren Schulen wäre wünschenswert.

FDP

Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, aber auch Inklusion und Vielfaltskompetenz sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften. Diese sollten, in enger Absprache mit den Hochschulen, in allen Phasen der Lehrerbildung berücksichtigt werden. Dabei geht es auch darum, für Querschnittskompetenzen neben den Fachkompetenzen den notwendigen Raum in den Phasen der Ausbildung von Lehrkräften, aber auch in den Fort- und Weiterbildungen zu schaffen. Ziel sollte es zudem sein, auch die Vielfalt unter den Lehrkräften selber zu stärken.
Auch für den Bereich der Lehrer gilt, dass Stellen nach Eignung und Befähigung besetzt werden sollen. Politik kann im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und bei Stellenausschreibungen Menschen ermutigen sich für eine Stelle zu bewerben oder eine Ausbildung zu beginnen.

Klimaliste

Ein verpflichtendes Modul im Rahmen der Hochschulausbildung für angehende Lehrerinnen und Lehrer ist zwingend notwendig, um ein Bewusstsein für Diskriminierung und Ausgrenzung an Schulen präventiv vorzubeugen. Hier sollte das Land bei der finanzielle Förderung der Hochschule sozialen Kriterien mitaufnehmen.

Speziell sollte:
– Pflicht Module bei Studiengängen, die sich Diskriminierung und sozialen Gerechtigkeit befassen
– Ausstattung und Angebote zur sozialen Weiterbildung an der Hochschule
– Erfüllungsgrad von Antidiskriminierungsstellen

Für eine verpflichtende Fortbildung und Zertifizierung von Lehrerinnen und Lehrern im Hinblick auf Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität sprechen wir uns vollumfänglich aus.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) bei den Lehrerinnen und Lehrern einführen, die sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler anhand der Zusammensetzung in der Schule eine bestmöglich Betreuung erfahren.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

BESCHLEUNIGUNG DES EINBÜRGERUNGSPROZESSES

„Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.“
(Quelle: Bürgerservice Sachsen-Anhalt – Einbürgerung (sachsen-anhalt.de) )

  1. Sachsen-Anhalter*innen mit ausländischem Pass warten derzeit ca. zwei Jahre auf die Bearbeitung ihres Einbürgerungsantrages. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Einbürgerungsprozess zu beschleunigen?

Die Linke

DIE LINKE bewertet das deutsche Einbürgerungsrecht grundsätzlich als viel zu repressiv und zu bürokratisch. Wir setzen uns deshalb auf Ebene des Bundes für eine grundsätzliche Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein. Darüber hinaus treten wir auf Landesebene dafür ein, über Durchführungsverordnungen sowie der Etablierung entsprechender Weiterbildungsangebote für die kommunale Entscheidungsebene, vorhandene Spielräume konsequenter und einheitlicher zu nutzen. Denn die Entscheidungspraxis innerhalb der Kommunen Sachsen-Anhalts ist extrem unterschiedlich. Diese Entscheidungspraxis gilt es zu verbessern und im Sinne einer nicht repressiven und weniger bürokratischen Praxis im Sinne der Antragsteller*innen zu vereinheitlichen.

Der Umgang mit den Antragsteller*innen ist darüber hinaus einen grundsätzliche Frage der Entwicklung in unserer Gesellschaft. DIE LINKE streitet dafür, die Menschen als Neubürger*innen willkommen zu heißen und ihnen nicht weiter als Antragsteller*innen mit Misstrauen und Argwohn zu begegnen und ihnen mit möglichst hohen Hürden für ihre Einbürgerung zu vermitteln, dass sie in unserer Gesellschaft Bürger*innen zweiter Klasse bleiben werden. Wir wollen uns offensiv für ein grundlegendes Verständnis als Einwanderungsland einsetzen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Sachsen-Anhalt ist auf gelingende Zuwanderung angewiesen. Einbürgerungen sollten deshalb in unserem Bundesland besonders zügig bearbeitet werden. Eine etaige Bearbeitungszeit von zwei Jahren liegt weit über den Bearbeitungszeiten, die für Einwanderungsbehörden anderer Bundesländer im Netz zu finden sind. Wir setzen auf zügige Verwaltungsverfahren. Im Einbürgerungsverfahren kann es an unterschiedlichen Stellen zu Verzögerungen kommen. Diese reichen von der personellen Besetzung der konkreten Behörde bis zur Dauer der Abfrage von Daten bei zu beteiligenden Behörden.

Wir erhoffen uns insbesondere durch die Etablierung von Migrationsagenturen eine Verbesserung des Verwaltungshandelns durch Service aus einer Hand.

Ganz generell plädieren Bündnis 90/Die Grünen für eine Erleichterung der Einbürgerung. Nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit anerkennen. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt beim Bund.

SPD

Antragstellende einer Einbürgerung brauchen nach unserer Auffassung eine schnelle und klare Perspektive für ihr Anliegen, um den Integrationsprozess gut zu gestalten bzw. eine Motivation zu geben. Daher sind Beschleunigungen des Einbürgerungsprozesses wünschenswert. Dies kann an zwei Stellen vorgenommen werden: Zum einen brauchen Kommunen eine gute Personalausstattung für das Einbürgerungsverfahren. Hierfür kann das Land mit einem wohlausgestatteten kommunalen Finanzausgleich und so für die finanzielle Grundlage einer guten Ausstattung in den Ämtern sorgen. Zum anderen sind gesetzliche Beschleunigungen möglich. Hierfür ist der Bund als Gesetzgeber im Bereich des Einbürgerungsgesetzes zuständig. Aus unserer Sicht ist denkbar, Erleichterungen im Einbürgerungsgesetz vorzusehen, wenn der Aufenthalt schon länger besteht und damit bereits ein gewisser Grad der Integration erreicht wurde.

FDP

Eine Beschleunigung kann aus Sicht der Freien Demokraten durch eine Verbesserung der personellen Ausstattung der Behörden erreicht werden.

Klimaliste

Ein vereinfachtes und standardisiertes Verfahren nach Vorbild von Kanada.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERWALTUNG ALS AUFTRAGGEBERIN UND VERTRAGSPARTNERIN

Das Land Sachsen-Anhalt ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer:innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

  1. Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Landesvergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?
Antworten der Parteien
Die Linke

DIE LINKE setzt sich für ein diskriminierungsfreies Vergaberecht und entsprechende Förderungen und Anreize ein, um Diversity und Chancengleichheit zu gewährleisten. Auftragnehmende sollen zur Beachtung und Durchsetzung des geltenden Gleichbehandlungsrechts auch gegenüber Dritten verpflichtet werden und durch konkrete Maßnahmen die tatsächliche Durchsetzung von Chancengleichheit und Diversity über die gesamte Laufzeit des Vertrages fördern. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen müssen Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen. Dazu zählt die Schaffung bzw. Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium. Auch hier sollen anonymisierte Bewerbungsverfahren als wichtiges Kriterium im Hinblick auf Diskriminierungsschutz gefordert werden.

Bündnis 90 Die Grünen

Wir wollen das Landesvergabegesetz und die bestehenden Förderrichtlinien überarbeiten. Kriterien wie Nachhaltigkeit, Ökologie, Energieeffizienz und Klimaschutz sowie fairer Handel und soziale Aspekte wie die Tariftreue und Familienfreundlichkeit sollen wirksamer in Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Dabei sollen natürlich Antidiskriminierungsaspekte schwerpunktmäßig Berücksichtigung finden. Dies betrifft unter anderem die Geschlechtergerechtigkeit. Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit. Entgeltgleichheit soll also als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des Landes aufgenommen werden. Der Aufnahme weiterer Aspekte stehen wir offen gegenüber und werden sie prüfen.

SPD

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entfaltet auch über die öffentliche Verwaltung hinaus Wirkung. Grundsätzlich unterliegen auch Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen den Zielen des Gesetzes. Trotzdem wollen wir bei der Novelle des Landesvergabegesetzes diese Grundsätze noch einmal deklaratorisch verankern.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist im Grundgesetz und der Landesverfassung verankert und gilt unmittelbar. Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es daher keiner wiederholenden Verankerung im Landesvergabegesetz bzw. in den Fördermittelrichtlinien.

Klimaliste

Den betreffende Entscheidungsverantwortlichen sollten im Lichte der ihnen zugewiesenen administrativen Gestaltungsbefugnis nicht nur dem Gebot ökonomischer Effizienz, sondern ebenso dem sozialstaatlichen Gebot der Gerechtigkeit und Chancengleichheit unterliegen. Wir setzen uns dafür ein, dass soziale Belange als Ausführungsbedingung Eingang in das Vergabeverfahren finden können. zu betrachtende Kriterien in den Vergabeverfahren:
– die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
– die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
– den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung
– Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
– den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste
– die sozialen Vergünstigungen

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

LANDESVERWALTUNG ALS DIVERSITY-VORBILD

Die Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sachsen-anhaltischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres Ministerien übergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?

Die Linke

1. DIE LINKE engagiert sich für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen oder ethnischen Identitäten. Um die gleichberechtigte Teilhabe der Beschäftigten in der Landesverwaltung zu garantieren und damit der Vorbildfunktion gerecht zu werden, müssen Diversity-Strategien entwickelt, umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. Sie müssen Eingang in Dienstvereinbarungen mit den Hauptpersonalräten finden, um eine verbindliche, durchsetzbare und nachprüfbare Grundlage zu schaffen. Diskriminierungen und Mobbing sind zu ahnden. Für alle Beschäftigtengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sein könnten, müssen Gleichstellungspläne erstellt werden.

Frauen stoßen nach wie vor – gerade auch im öffentlichen Dienst – an die sogenannte gläserne Decke. Eine verbindliche Vorgabe für die paritätische Besetzung der Führungspositionen könnte dieser Entwicklung entgegenwirken. Um die öffentlichen Mittel geschlechtergerecht einzusetzen, fordert DIE LINKE das Gender-Budgeting-Prinzip für alle öffentlichen Haushalten sowie dessen Aufnahme in die Landesverfassung.

2. DIE LINKE setzt sich für die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Dadurch kann verhindert werden, dass Bewerber*innen allein aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Wir sind der Ansicht, dass sich die wachsende Vielfalt in der Bevölkerung widerspiegeln muss. Wir wollen daher aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Diversity-Landesprogramm für die Verwaltung Berlins ein eigenes Programm dieser Art für die Verhältnisse in Sachsen-Anhalt entwickeln. Damit soll das Ziel verfolgt werden, verbindliche Ziele und Verfahrensschritte festzulegen, mit denen Vielfalt im Verwaltungskontext gefördert werden kann. Zentral sind dabei ein Diversity-Leitbild für die Verwaltung, Maßnahmen im verwaltungsübergreifenden Handlungsfeld „Diversity und Personalmanagement“ (Schwerpunkte: Personalgewinnung, Ausbildung, Personalentwicklung), Maßnahmen im verwaltungsübergreifenden Bereich „Diversity und Sprache/Bilder“ (Schwerpunkte: Öffentlichkeitsarbeit und Formularwesen/Verwaltungsschreiben), eine Vorlage für die Berichterstattung über Diversity-Maßnahmen und die Umsetzung eines Diversity-Mainstreamings in den einzelnen Verwaltungseinheiten.

2. Anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben werden von uns als geeignetes Mittel gegen Diskriminierung angesehen und wir werden uns dafür stark machen, diese einzuführen.

SPD

Basierend auf den umfangreichen und mit wissenschaftlichem Fachverstand gewonnenen Erkenntnissen der siebten Enquetekommission „Verwaltung“ hat sich die SPD für die Verjüngung des aktiven Personals und eine frühestmögliche Fachkräftebindung ausgesprochen und setzt dabei auf ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren, das in geeigneten Fällen zur Anwendung kommen soll. Anonymisierte Bewerbungsverfahren haben neben der Bestenauslese anhand nachvollziehbarer Kriterien den Vorteil diskriminierende Entscheidungen im Bewerbungsverfahren zu vermeiden.

FDP

Die Kernaufgabe der Landesverwaltung liegt in der rechtlich einwandfreien Erledigung der Aufgaben, die der Verwaltung durch den Gesetzgeber bzw. die Regierung übertragen wird. Dafür benötigt die Landesverwaltung eine angemessene Personalausstattung. Diese Stellen sollen nur durch Eignung und Befähigung besetzt werden.
Anonymisierte Bewerbungsverfahren unterstützen das Ziel die beste Bewerberin / den besten Bewerber auszuwählen. Daher sollte anonyme Bewerbungsverfahren angewendet werden.

Klimaliste

Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren unterstützen wir vollumfänglich.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) in Behörden einführen, die sich an der Bevölkerung und den Anfragen bzw. an den Antragstellerinnen orientiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

LANDESVERWALTUNG ALS ARBEITGEBERIN

Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter
Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter:innen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt und der Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?

Die Linke

1. Die Qualität des Diskriminierungsschutzes ist ganz entscheidend von den gesetzlichen Bestimmungen abhängig, die diesem zugrunde liegen und den Instrumenten, die zur Sicherung der Qualität an die Hand gegeben werden, damit Betroffene ihre Rechte auch tatsächlich einfordern können. Hier bestehen Probleme, da die Ansiedlung, Ausstattung und Besetzung der Beschwerdestellen nicht klar definiert ist.

2. Die aktuellen Beratungsangebote, wie sie u.a. von der Netzwerkstelle AGG im Rahmen von kostenfreien Seminaren, Workshops und Fachtagungen angeboten werden, leisten einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung des AGG – gerade auch in der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere durch eine verstärkte Sensibilisierung und Kenntnis über Rechte und Schutzgebote können diese auch Umsetzung finden. Das Projekt Netzwerkstelle AGG muss daher verstetigt und ausgebaut werden.

3. Eine regelmäßige Evaluierung der Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen ist unerlässlich, um die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zu überprüfen. Gemäß § 13 AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können. Es wird jedoch dem Arbeitgeber überlassen, wo er diese ansiedelt und wie sie sich zusammensetzt. Er ist nicht verpflichtet, eine organisatorisch unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch die geschlechtergerechte Besetzung dieser Stelle ist durch das AGG nicht geregelt. Der Arbeitgeber kann auch selbst zuständige Stelle sein. Hier zeigt sich viel Konfliktpotenzial.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1.-3: Für die Mitarbeiter*innen gelten die allgemeinen Antidiskriminierungsregeln, zuallererst also das AGG. Dieser gesetzliche Rahmen bietet gute Ansätze, muss aber mit Leben gefüllt und konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist dabei natürlich, dass die Mitarbeiter*innen um ihre Rechte wissen und ermuntert werden, diese auch einzufordern.
Um gesichert zu wissen, ob die Vorgaben des AGG umgesetzt wäre eine Evaluation der AGG-Beschwerdestellen sicherlich der richtige Weg.

Insgesamt wird es darum gehen, eine Kultur der Antidiskriminierung und Wertschätzung der Vielfalt innerhalb der Verwaltung stark zu machen. Beispielhaft stehen dabei für uns die Ansprechpersonen für LSBTI* bei der Polizei Sachsen-Anhalt. Sie unterstützen und beraten Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Zudem helfen sie Kolleg*innen bei themenbezogenen Problemen innerhalb des Arbeitsumfeldes, wirken bei der Prävention von Straftaten gegen LSBTI* mit und führen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Polizei durch.

SPD

Die Landesverwaltung als Arbeitgeberin muss Gleichbehandlung gewährleisten und Diskriminierung verhindern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2006 das Beschäftigtenschutzgesetz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst, um bessere Möglichkeiten zu schaffen, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ In der Landesverwaltung gibt es dafür gemäß § 13 Abs. 1 AGG Beschwerdestellen, die Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und diese an die Dienststellenleitung weiterleiten. Der Gesetzgeber hat zugunsten der Beschäftigten mit dem AGG ein Verfahren geschaffen, das ermöglicht, bereits frühzeitig auf Verstöße gegen das AGG zu reagieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und präventiv tätig zu werden. Der uneingeschränkte und direkte Zugang der Beschäftigten zur Dienststellenleitung (als Vertreter des Arbeitgebers Land) und die Ausübung des gesetzlich eingeräumten Beschwerderechts ist dadurch gewährleistet. Wir greifen gleichwohl gern Ihren Vorschlag auf, in der kommenden Wahlperiode die Arbeit der Beschwerdestellen zu evaluieren.

In Bezug auf die oben zitierte Regelung des AGG ist anzumerken, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, im Rahmen der letzten Verfassungsänderung 2020 den Begriff der „Rasse“ aus der Landesverfassung zu entfernen. Hier ist nun das Verbot der Benachteiligung „aus rassistischen Gründen“ aufgeführt. Zudem wurde ein neuer Artikel zur „Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts“ hinzugefügt.

FDP

Wir wollen die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen evaluieren. Hieraus können sich weitere Handlungsaufträge zur Verbesserung der Schutzwirkung des AGG ergeben.

Klimaliste

Gem. § 13 des AGG sollen Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte wegen Benachteiligungen wenden können.
Diese Beschwerdestelle gibt es unserer Wissens von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt nicht. Ein effektiver Arbeitnehmerschutz ist nicht gegeben. Auch im Hinblick auf private Arbeitgeber wäre das dringend einzuführen, da in vielen Betrieben keine organisierte Arbeitnehmervertretung existiert.
Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle die die Arbeit der Landesverwaltung überwacht und evaluiert.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERWALTUNG ALS SCHNITTSTELLE ZU DEN BÜRGER:INNEN

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger:innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund:innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen:
    a. Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen,
    b. die Einführung eines transparenten Verfahrens
    c. und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?

Die Linke

1. DIE LINKE setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der sich Menschen frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können, in der Vielfalt eine Stärke ist und die ihre Rechte wahrt. Durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach Vorbild des Landes Berlin würde die gesamte öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes einbezogen, was Rechtssicherheit in den Bereichen schafft, die vom AGG nicht berührt werden, denn dies gilt nur im Rahmen des Privatrechts und der Arbeitswelt.

2. die durch ein solches Gesetz zu schützen sind, wurden hier z.B. durch den sozialen Status und die chronischen Erkrankungen erweitert. Auch muss ein Gesetz präventive und diversitybezogene Ansätze bieten, damit Diskriminierung in all ihren Formen vorgebeugt werden kann. Die Einführung eines solchen Gesetzes würde auch für die Bürger*innen in Sachsen-Anhalt mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Verwaltungen und staatlichen Stellen schaffen.

3. Im Rahmen einer solchen Gesetzgebung ist eine unabhängig und vertraulich arbeitende Ombudstelle mit entsprechend qualifiziertem und geschultem Personal einzurichten, die die Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Hier spielt das in Frage 1 bereits geschilderte Antidiskriminierungsgesetz eine zentrale Rolle, dessen Kernpunkte Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie die Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity) sind.

2. Einen Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir im Bereich der Polizei, die einen besonders sensiblen Bereich der Verwaltung darstellt, wenn es um Diskriminierung geht. Hier wollen wir endlich wirkungsvoll gegen die Praxis des Racial Profiling vorgehen. Zudem wollen wir die Themen Diversität und Sensibilisierung für Diskriminierung in der Polizeiausbildung sowie im Rahmen von Fortbildungen für Polizist*innen deutlich stärken.

3. Den genannten Forderungen können wir uns vollumfänglich anschließen und werden uns dafür einsetzen.

SPD

Wir erwarten einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten in der Verwaltung mit allen Menschen und setzen zur Erreichung dieses Ziels auf Schulungsmaßnahmen wie sie von Ihrer Organisation angeboten werden. Zudem setzen wir auf die Vorbildwirkung von Führungskräften, die ebenfalls zum Thema „Antidiskriminierung“ besonders zu schulen sind.

Der sensibelste Bereich, in dem das Bewusstsein für Diskriminierung besonders geschult sein muss, ist die Eingriffsverwaltung wie z.B. die Polizei. Wir setzen daher im Bereich der Polizei bereits seit Jahren auf eine interne Beschwerdestelle mit der, dank der dort sehr engagiert arbeitenden Beschäftigten, ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement für Bürger*innen eingerichtet werden konnte. Diese Beschwerdestelle, die jährlich im Innenausschuss des Landtages über ihre Arbeit Bericht erstattet, wird laut den veröffentlichten Fallzahlen immer besser angenommen. Gleichwohl wollen wir in der kommenden Wahlperiode einen unabhängigen Polizeibeauftragte*n als zentrale Anlaufstelle für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen einrichten. Die Polizei leistet ihre Arbeit unter schweren Bedingungen und trägt die Verantwortung dafür, das staatliche Gewaltmonopol auszuüben. Bei polizeilichem Fehlverhalten besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden erschüttert wird und eine interne Beschwerdestelle als nicht neutral wahrgenommen wird. Daher sprechen wir uns für eine unabhängige Stelle aus. Zudem soll mit einem Landesintegrationskonzept ein ombudschaftliches Beschwerdemanagement für Geflüchtete eingeführt werden, das auch diskriminierendes Verhalten der Verwaltung prüft und Strategien für einen respektvollen Umgang entwickelt.

FDP

Verwaltungen haben den Auftrag diskriminierungsfreie Entscheidungen zu treffen. Dabei spielen oft der Zugang zur Verwaltung und deren Abläufe eine große Rolle für das Verständnis der Entscheidungen. Daher ist es aus Sicht der Freien Demokraten notwendig auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen im diskriminierungssensiblen Umgang zu schulen. Zusätzlich könnten wir uns vorstellen im Rahmen einer Untersuchung unter Einbeziehung der MO die derzeitige Situation zu erfassen und Handlungsbedarfe zu erarbeiten.

Klimaliste

Wir fordern eine unabhängige Stelle die Diskriminierung von Behörden aufarbeitet und Disziplinarmaßnahmen gegen einzelne Mitarbeiterinnen und den jeweiligen Behörden verhängen kann. An diese unabhängige stelle müssen sich die betroffenen anonym und barrierefrei wenden können, um keine Angst vor Konsequenzen fürchten zu müssen.
Außerdem möchten wir diverse Quote ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle) in Behörden einführen, die sicherstellen, dass Betroffene einfacher Vertrauen fassen und sich bei Problemen bzw. Fragen frühzeitig zur Behörde wenden.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ZUM THEMA ANTIDISKRIMINIERUNG

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der
Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung,
    Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?

Die Linke

1. Für DIE LINKE ist es selbstverständlich, Kampagnen zu unterstützen, deren Zielsetzung im Abbau von Rassismus, Antisemitismus, Misogynie, LSBTQ-Feindlichkeit und Ableismus liegen. Wir unterstützen die Initiierung von #unteilbar Sachsen-Anhalt nachdrücklich, dessen Gründungsaufruf wir vollständig teilen. Sowohl die Auftaktveranstaltung am 10. April als auch die „Rote-Linie“-Demo am 22. April dieses Jahres haben ein wichtiges Zeichen gesetzt. Es muss verdeutlicht werden, dass die meisten Menschen in unserer Gesellschaft ein diskriminierungsfreies Miteinander wollen.
Wir werden #unteilbar sowie weitere Kampagnen und Projekte kontinuierlich begleiten und deren Fortschreibung, Weiterentwicklung oder Neudefinitionen nach Kräften unterstützen.

2. Wir wollen hierfür die Zusammenarbeit mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis intensivieren, denn nur von ihnen können die wesentlichen inhaltlichen Impulse ausgehen. So wie exemplarisch etwa die Antirassismuskampagne des LAMSA aus dem vergangenen Jahr, das kontinuierliche Monitoring von Miteinander e.V., der Themenschwerpunkt LSBTQ-Geflüchtete des LSVD im Wahljahr 2016 oder aber auch der Kampagnen-Slogan „So nicht! – Belästigungsfreier Bereich“ der Netzwerkstelle AGG Sachsen-Anhalt zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Wir sehen uns als wichtiger Partner und Multiplikator bei der Entwicklung und Verbreitung von Kampagnen und Initiativen.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1 und 2: Das zu geringe Wissen in der Bevölkerung um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist problematisch. Es führt dazu, dass Menschen Hilfe nicht bekommen, die eigentlich verfügbar wäre. Im Bereich der Opferhilfe haben wir daher in dieser Legislaturperiode Kampagnen aufgelegt, um Hilfs- und Unterstützungsangebote bekannter zu machen. Ähnliches wollen wir auch für den Bereich Antidiskriminierung erreichen. Einen Schwerpunkt sollten das von uns angestrebte Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Inhalte darstellen.

SPD

Auf Bundesebene sind uns die qualitativ hochwertigen Berichte der Antidiskriminierungsstelle bekannt. Auf Landesebene wissen wir beispielsweise um die Bilanz der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH sowie der Beratungsstelle „ENTKNOTEN“ zu Jahresbeginn. Die landesbezogene Systematisierung der Daten kann jedoch noch optimiert werden. Auch hier sehen wir eine Aufgabe einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten. Im Dialog mit Expert*innen aus der Wissenschaft, mit Verbänden und Beratungsstellen sowie mit jenen Betroffenen, die den Wunsch haben, ihre Erfahrungen einzubringen, soll die*der Landesantidiskriminierungsbeauftragte die Informationen zu Diskriminierung in Sachsen-Anhalt bündeln, aufbereiten und mit Empfehlungen für den Landtag anreichern. Unser Ansatz ist, dass die inhaltlichen Schwerpunkte nicht durch Fraktionen vorgegeben werden, sondern gemeinsam mit Ihnen erörtert werden. Darüber hinaus wollen wir das Aktionsprogramm gegen Homo- und Transphobie evaluieren und weiterentwickeln sowie Homo- und Transphobie bei Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe stärker berücksichtigen. Ergänzend setzen wir uns für eine diskriminierungsfreie und geschlechtersensible Sprache in allen öffentlichen Dokumenten ein.

FDP

Im Rahmen der (zulässigen) Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsfraktionen werden die Freien Demokraten über ihre Arbeit und Initiativen im Landtag informieren. Dabei wird das Streiten für ein weltoffenes und rechtsstaatliches Sachsen-Anhalt stets im Mittelpunkt stehen.

Klimaliste

Mehr stellen in der digitalen und reellen Infrastruktur bereitstellen, um zum einen Menschen die in Sachsen-Anhalt Fußfassen möchten über Service-Angebote, Austauschkreise und interkulturelle Begegnungsräume zu informieren und diese auch bereitzustellen. Zum Anderen bei Menschen die schon länger in Sachsen-Anhalt leben die Angst vor neuen Mitmenschen zu nehmen. Durch gemeinsame Aktionen und vor allem Jugendarbeit und rechte Extremismus Prävention.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

WISSEN ÜBER DISKRIMINIERUNG

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und Antidiskriminierungsarbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Sachsen-Anhalt gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Sachsen-Anhalt Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit,
  • Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen sachsen-anhaltische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?

Die Linke

1. Für DIE LINKE sind in der Frage der Informationsbeschaffung wissenschaftliche Studien, vor allem aber einen intensiver Austausch mit den Expert*innen aus Vereinen, Verbänden und Institutionen, die Diskriminierung und die Perspektive der Betroffenen in ihrem alltäglichen Fokus haben, essenziell, um Umfang, Intensität und Breite von Diskriminierung in unserem Land real zu erfassen. Neben den oben bereits genannten ADS sind dies – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Migrant*innenorganisationen, der Landesfrauenrat, Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen oder LSBTQ-Organisationen, die mobile Opferberatung, der Flüchtlingsrat sowie Vertreter*innen religiöser Minderheiten.

2. Bestimmte Gruppen sind besonders schwerwiegender – oftmals eben auch intersektionaler – Formen von persönlicher, ökonomischer und institutioneller Ausgrenzung ausgesetzt – u.a. Muslim*innen, Geflüchtete, Jüd*innen, Romn*ja und Sinte*zza und People of Colour. Diese besonders schwerwiegende Ausgrenzung und Diskriminierung muss ein Schwerpunkt unserer Arbeit sein. Weil in vielen Bereichen belastbare Daten fehlen, treten wir für die kontinuierliche Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten und für eine bessere finanzielle Förderung der für diese Datenerhebung relevanten Demokratie- und Beratungseinrichtungen ein. Es gibt allerdings auch Bereiche, in denen es nicht an Wissen, sondern am politischen Willen fehlt, zum Beispiel racial profiling.

Bündnis 90 Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen stehen in einem ständigen Austausch mit den Organisationen und Initiativen und Organisationen der Antidiskriminierungsarbeit.
Diesen Kontakt wollen wir fortführen und wo immer möglich intensivieren. Diese Expertise ist unverzichtbare Basis und Rückkoppelung unserer Politik. Wo immer der Bereich der Antidiskriminierungspolitik berührt wird, binden wir die betreffenden Organisationen in die Gesetzgebung im Rahmen der Anhörungen mit ein.

Einen Schwerpunkt legen wir im Bereich der Polizei. In den Polizeien in ganz Deutschland sind in den vergangenen Jahren besorgniserregende Vorkommnisse mit rechtsradikalen, rassistischen, antisemitischen, allgemein menschenfeindlichen oder antidemokratischen Hintergründen bekannt geworden. Dies wiegt schwer, denn die Polizei hat eine besondere Stellung im demokratischen Rechtsstaat. Wir gehen fest davon aus, dass die überragende Mehrheit der Polizist:innen in Deutschland und Sachsen-Anhalt die Werte des Grundgesetzes verinnerlicht und ihren Eid aus Überzeugung geleistet hat. Die bekannt gewordenen Vorfälle sind jedoch ein Warnsignal, das ernst genommen werden muss. Es ist notwendig zu wissen, wie weit menschen- und demokratiefeindliche Einstellungsmuster innerhalb der Polizei verbreitet sind. Wir wollen, dass das Land Sachsen-Anhalt sich an einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie beteiligt, die fortlaufende Erkenntnisse zu Einstellungsmustern der sachsen-anhaltischen Beamt:innen liefert, um antidemokratischen Tendenzen wirksam entgegensteuern zu können.

SPD

Auf Bundesebene sind uns die qualitativ hochwertigen Berichte der Antidiskriminierungsstelle bekannt. Auf Landesebene wissen wir beispielsweise um die Bilanz der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH sowie der Beratungsstelle „ENTKNOTEN“ zu Jahresbeginn. Die landesbezogene Systematisierung der Daten kann jedoch noch optimiert werden. Auch hier sehen wir eine Aufgabe einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten. Im Dialog mit Expert*innen aus der Wissenschaft, mit Verbänden und Beratungsstellen sowie mit jenen Betroffenen, die den Wunsch haben, ihre Erfahrungen einzubringen, soll die*der Landesantidiskriminierungsbeauftragte die Informationen zu Diskriminierung in Sachsen-Anhalt bündeln, aufbereiten und mit Empfehlungen für den Landtag anreichern. Unser Ansatz ist, dass die inhaltlichen Schwerpunkte nicht durch Fraktionen vorgegeben werden, sondern gemeinsam mit Ihnen erörtert werden.
Darüber hinaus wollen wir das Aktionsprogramm gegen Homo- und Transphobie evaluieren und weiterentwickeln sowie Homo- und Transphobie bei Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe stärker berücksichtigen.

FDP

Aus Sicht der Freien Demokraten wäre es hilfreich, eine umfassende eigene Untersuchung für Sachsen-Anhalt durchzuführen. Dies könnte etwa durch eine größere extern vergebene Studie unter Einbeziehung der vielfältigen Erkenntnisse und Erfahrungen, der in unserem Land aktiven gesellschaftlichen Initiativen realisiert werden. Aus Sicht der Freien Demokraten sollten drei Säulen die Schwerpunkte bilden: (diskriminierungsfreier) Zugang zu Bildung, Akzeptanz im Alltag und besser Schutz vor Diskriminierung.

Klimaliste

Leider ist die Diskriminierung von Menschen in jeder Alltagssituation und Begegnungsraum traurige Realität. Wobei gerade in Bildungseinrichtungen, bei der Berufsausübung, bei Behörden und bei der Wohnungs- und Arbeitssuche besonders Fatal, da die Menschen hier in einem klaren Abhängigkeitsverhältnis stehen und hierbei besonders schutzbedürftig sind.
Fokussieren werden wir uns auf einen gesicherter Zugang zu Sprachkursen, Schul- und Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden in Sachsen-Anhalt. Beschwerdestellen und Kontrollen zur Verhinderung bzw. Beendigung ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse.

Einen verpflichtenden Index für Inklusion und Diskriminierung für alle öffentlichen Einrichtungen, der öffentlich über die Qualität der jeweiligen Einrichtung Auskunft gibt, ist aus unserer Sicht Pflicht, um Missstände kenntlich zu machen und Druck auf die öffentlich Einrichtungen zu schaffen diese Missstände abzubauen.
Eine regelmäßige und verpflichtende Evaluation der öffentlichen Einrichtungen ist zwingend notwendig, um diesen Index fundiert aufstellen zu können.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

PERSPEKTIVE DER ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLEN

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt zwei unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsstellen. ENTKNOTEN – Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus und Diskriminierung in Trägerschaft des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. berät Personen, welche aufgrund von ethnischen und/oder religiösen Zuschreibungen Diskriminierungserfahrungen machen. Die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt in Trägerschaft der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH unterstützt Ratsuchende, die Diskriminierung anhand von Alter, Behinderung, Religion/Weltanschauung, sexueller Identität oder Geschlecht erfahren. Darüber hinaus bietet die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt Weiterbildungen und Workshops zu verschiedenen diskriminierungsbezogenen Themen sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an und macht Öffentlichkeitsarbeit dazu. Beide Stellen sind wichtige Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf Landes- und kommunaler Ebene.

  1. Wie schätzen Sie die aktuelle Ausstattung der beiden Antidiskriminierungsstellen ein?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsstellen politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?

Die Linke

1. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz sind die Antidiskriminierungsstellen (ADS) unzureichend ausgestattet. Hier müssen jeweils mehrere adäquat bezahlte Stellen abgesichert werden, um diesen Arbeitsbereich aufgabengerecht auszubauen. Neben der direkten Beratungs- und Unterstützungstätigkeit für die von Diskriminierung betroffenen Menschen geht es DER LINKEN dabei auch um den Ausbau der präventiven Arbeit: die allgemeine gesellschaftliche Sensibilisierung und Angebote für die Fortbildung und Beratung für öffentliche Institutionen und Privatbetriebe in der Umsetzung des AGG.

2. In unserem Flächenland ist es notwendig, die regionale Zugänglichkeit der ADS zu erweitern. Außerdem ist die Integrations- und Beratungsarbeit bislang zu sehr projektgebunden und zu wenig institutionell gefördert. Dies muss sich dringend zugunsten einer institutionellen Förderung ändern.

3. Unsere Landtagsfraktion hatte in den vergangenen Jahren bei der Haushaltsaufstellung stets Aufwüchse allein für den Bereich „Integration“ in Höhe von einer halben Millionen Euro beantragt. Bei der konkreten Ausgestaltung der ADS muss eine adäquate finanzielle Ausstattung gewährleistet werden. Eine unzureichende Antidiskriminierungsarbeit kann sich Sachsen-Anhalt nicht leisten. Diesen politischen Anspruch werden wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter konsequent verfolgen.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1- 3. Die Landesantidiskriminierungsstellen leisten hervorragende Arbeit. Die Personaldecke ist jedoch gemessen an den zu bewältigenden Aufgaben erkennbar zu dünn. Wir werden uns hier für Verbesserungen einsetzen.
Wie viel Geld dafür im nächsten Haushalt vorgesehen sein wird, diese Frage kann seriös noch nicht beantwortet werden.
Der nächste Landeshaushalt wird als Doppelhaushalt im Herbst nach den Wahlen verhandelt und durch den neu gewählten Landtag beschlossen. Aufgrund der hohen Neuverschuldung infolge der Corona-Pandemie werden es schwierige Verhandlungen werden. Aber wir können versprechen, uns während der Koalitionsverhandlungen und der Haushaltsverhandlungen für eine auskömmliche Finanzierung einzusetzen. Ziel muss es dabei mindestens sein, die Förderung entsprechend der allgemeinen Preis- und Tarifentwicklung zu dynamisieren.

SPD

Der Schutz vor Diskriminierung ist für ein gelingendes vielfältiges Zusammenleben in Sachsen-Anhalt unverzichtbar. Wenn es zu Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft oder Behinderung, beispielsweise im Bildungsbereich oder bei der Wohnungssuche kommt, brauchen Betroffene Hilfe und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig setzen die Beratungsstellen langfristige systemische Veränderungen in Gang. Vor diesem Hintergrund stehen wir zu der Antidiskriminierungsberatung und wollen, wie in der vorangegangen Antwort skizziert, mit einem Antidiskriminierungsgesetz dafür sorgen, dass durch eine gesetzliche Grundlage die Beratungsarbeit langfristig gesichert wird. In der Überführung der bisherigen Förderansätze in eine eigene Landesförderung sehen wir die Chance, für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt ein niedrigschwelliges, flächendeckendes und einfach zugängliches Beratungs-, Unterstützungs- und Coachingangebot aufzubauen.

Neben der Stärkung von individuell Betroffenen, sollen systemische Veränderungen angestoßen werden. Hier setzen wir uns für die Schaffung der Position einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten ein.
Darüber hinaus fordern wir eine personelle und finanzielle Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für queere Menschen und ihre Selbstorganisationen unter besonderer Berücksichtigung von LSBTTI- Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Menschen mit Migrationshintergrund.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen Arbeit, Struktur und Ausstattung der verschieden Beratungsstellen (z.B. Antidiskriminierungsstellen, Schwangerschaftskonflikt- und Suchtberatungsstellen) evaluieren, um eine angemessene und bedarfsorientierte Förderung sicherzustellen. Dabei sollen auch die Aktivitäten der freiwilligen gesellschaftlichen Initiativen berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht besteht auch bei den Antidiskriminierungsstellen ein Anpassungsbedarf, sowohl hinsichtlich der Personalstellen wie auch der Projektförderung. Eine konkrete Summe zusätzlicher Haushaltsmittel kann erst nach der Evaluierung ermittelt werden.

Klimaliste

Die Ausstattung und damit einhergehende Förderung schätzen wir als völlig unzureichend ein. Nur in großen Städten wie Halle oder Magdeburg kann man sich eine örtliche Betreuung von Menschen in Notlagen leisten. Grund hierfür ist nicht eine mangelnde Bereitschaft Personen mit Migrationshintergrund zu helfen, sondern ein nicht ausreichende Finanzierung, um ein flächendeckendes Beratungsangebot machen zu können.

Antidiskriminierungsstellen müssen sowohl personell als auch von der Ausstattung her besser gefördert werden, um der zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirken zu können. Unser Vorschlag wäre im Haushaltsplan den Posten für Förderung der Eingliederung durch Abbau von Diskriminierung zumindest das Niveau der EU-Förderung auf 138.000 Euro zu erhöhen.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

EINFÜHRUNG EINES LANDESANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZES

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u. a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?

Die Linke

1. DIE LINKE wird sich für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes einsetzen.

2. Darin sollen folgende Schutzziele verankert werden: Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, eines Übergewichts, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status. Dieses Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – ganz besonders die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Auf Bundesebene wollen wir uns für eine entsprechende Novellierung des AGG einsetzen.

3. Wir wollen das Verbandsklagerecht ermöglichen, die Klagefristen verlängern sowie Beweislasterleichterungen und im behördlichen Umgang eine Beweislastumkehr für die von Diskriminierung betroffenen Personen erwirken. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte zum AGG und die hieraus resultierenden Verbesserungsbedarfe sind aus unserer Sicht selbstverständlich zu berücksichtigen. Zudem möchten wir die Erfahrungen mit dem ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes aus Berlin einbeziehen. U.a. wollen wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, wie in Berlin, prüfen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Ja, es ist unser festes Ziel nach dem Vorbild des LADG in Berlin ein eigenes Landesantidiskriminierungsesetz zu erarbeiten.

2. Das Gesetz soll dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity). Es soll also umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Landeshandeln bieten. Ereignet sich also nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, haben die Bürger*innen ein Recht auf Schadensersatz und Entschädigung.
Das Gesetz soll dabei schützen vor Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.
Zur Vereinfachten Geltendmachung der Ansprüche soll das Gesetz eine Vermutungsregel enthalten. Diese Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.

3. Ja, diese Ergebnisse werden berücksichtigt.

SPD

Uns ist es in dieser Legislaturperiode gelungen, die Landesverfassung zu ändern. Folgender Passus wurde aufgenommen: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die zukünftige Ausgestaltung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik hat sich daran zu orientieren. Dies spiegelt sich auch in unserem Wahlprogramm im Kapitel zum Themenfeld Antidiskriminierung wider (S. 43).
Wir fordern:
– ein Landesantidiskriminierungsgesetz, mit dem Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden und Beratung und Information sichergestellt werden; zu den Beratungsstellen gehört auch EntKnoten von LAMSA,
– eine*n vom Parlament gewählte*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n,
– eine Verstetigung der bislang ESF-geförderten Beratungs- und Coachingangebote zum AGG und ihre Überführung in die Landesförderung,
– den Ausbau von Bildungsprozessen in Kita und Schule, die dazu beitragen, dass Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden. Der Medienkoffer „Geschlechtervielfalt in der frühkindlichen Bildung“ für Kita und Schule soll ausgeweitet werden,
– Angebote zum Kompetenzerwerb in geschlechtersensibler und diskriminierungsfreier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte.
Über die konkrete Ausgestaltung der Vorhaben werden wir gern mit LAMSA, AGSA und AmF ins Gespräch kommen. Vorhandene Evaluationsergebnisse sowie das Wissen von Expert*innen und Betroffenen werden in den Erarbeitungsprozess eingebunden.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein wichtiger Baustein für eine weltoffene und freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Aus Sicht der Freien Demokraten hat sich das AGG grundsätzlich bewährt. Soweit in einigen Punkten Anpassungs- und Nachbesserungsbedarf besteht, wollen wir diesen beseitigen. Dafür braucht es aus unserer Sicht kein eigenes umfassendes Landesdiskriminierungsgesetz.

Klimaliste

– Wir lehnen jede Einschränkung des Asylrechts. Wir wollen das Grundrecht auf Asyl wiederherstellen. Menschenrechte kennen keine Obergrenze.
– Auch Menschen, die nicht wegen politischer Verfolgung oder vor Krieg geflüchtet sind, sondern aus anderen Motiven einwandern. Das geltende restriktive Aufenthaltsgesetz wollen wir abschaffen.
– gleiche politische und soziale Rechte für alle, die hier leben
– Wir wollen endlich die Ursachen der Fluchtbewegungen bekämpfen, indem wir Waffenexporte verbieten, friedliche Konfliktlösung unterstützen und eine gerechtere Weltwirtschaft schaffen.)
– Wir fordern eine Initiative zur Legalisierung von Menschen, die ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Diese sollen eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, um ein geregeltes Leben in Würde führen zu können.
– Wir wollen echte Integrationsangebote ausbauen und Bürokratie abbauen
– frühzeitig Zugang zu Integrations- und Sprachkursen erhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
– Ein Bundesministerium für Migration und Integration

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien