Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.
- Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft
zu vergrößern? - Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz
als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
1. Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich leider nicht in den juristischen Berufen, somit auch nicht in der Richter*innenschaft, wieder. Studien belegen, dass Verfahrensbeteiligte der Justiz mehr vertrauen, wenn sie „ihre soziale Gruppe“ auch in der Justiz repräsentiert sehen. Die Diskrepanz von gesellschaftlicher Vielfalt und der unter Jurist*innen tatsächlich gegebenen Vielfalt ist deshalb ein Problem und muss aufgelöst werden. Um an dieser Situation etwas zu ändern, ist das Diversity-Management als ein Teilbereich des Personalmanagements zu einem festen Bestandteil der Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz zu entwickeln; soziale, kulturelle und ethnische Vielfalt sollen damit in den juristischen Berufen gefördert werden. Die in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren anstehende Pensionierungswelle macht erhebliche Neueinstellungen notwendig. Hier liegen erhebliche Chancen, wenn die Bewerbungsverfahren so gestaltet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft gefordert und berücksichtigt werden.
2. Die Entwicklung interkulturelle Kompetenz muss verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung eingebunden werden. Rassistische, antisemitische, antiziganistische oder homophobe Beweggründe von Täter*innen müssen in Strafverfahren systematisch erkannt und berücksichtigt werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass im Jurastudium, im Referendariat und im Rahmen der Weiterbildung von Richter*innen die Themen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fest verankert werden. Gegenstand soll dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit stereotypen und diskriminierenden Vorstellungen von Kriminalität sein.
1. Die Justiz Sachsen-Anhalts steht in den kommenden Jahren personell aufgrund der hohen Altersabgänge vor einer enormen Herausforderung. Sachsen-Anhalt steht hier in einem großen Konkurrenzkampf um die besten Köpfe. Um hier als moderner Arbeitgeber attraktiv zu sein, sollte Sachsen-Anhalt sich aktiv um Menschen mit Migrationsgeschichte bemühen. Dabei sollte man herausstellen, dass ihre Erfahrungen als Ressource einer modernen Justiz geschätzt werden. Wir hoffen sehr, dass eine moderne Justizpolitik in der kommenden Legislaturperiode möglich sein und das zuständige Justizministerium in diesem Sinne agieren wird.
2. Die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz spielt in der Richter*innenaus- und -weiterbildung leider bis heute eine viel zu kleine Rolle. Dies gilt bedauerlicherweise für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Realitäten insgesamt. Daraus resultiert nicht selten ein fehlendes Fingerspitzengefühl der Richter*innen. Hier muss das Justizministerium Reformen der Jurist*innenausbildung vornehmen. Wir stehen hinter einer solchen Reform und treiben sie mit voran.
Das Richtergesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt für Richter*innen verpflichtende Fortbildungen vor. Wir setzen uns für mehr Angebote im Bereich der Sensibilisierung für Diskriminierungen und Rassismus ein.
Die Auswahl und Einstellung von Richter*innen erfolgt nach verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Kriterien, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen dennoch mit geeigneten Strategien versuchen, mehr Menschen mit Migrationshintergrund und mit diversen soziodemografischen Erfahrungen anzusprechen und für den Dienst in der Justiz zu gewinnen.
Die Justiz hat nach Ansicht der Freien Demokraten zum Schutz vor Diskriminierung beigetragen. Das Durchsetzen der Grundrechte (des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassung) obliegt gerade auch der Rechtsprechung. Wir Freie Demokraten wollen die Justiz personell stärken. Dies führt dazu, dass zusätzliche Stellen besetzt werden können. Auch im Bereich der Justiz werden Stellen nach Eignung und Befähigung besetzt.
Im Rahmen der Ausbildung und Fortbildung sollen Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt stärker berücksichtigt werden.
Für eine verpflichtende Fortbildung und Zertifizierung von Richterinnen und Richtern im Hinblick auf Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz sprechen wir uns vollumfänglich aus.
Die Gerichte müssen verpflichtende Quoten ( z.B. religiöse, ethnische, kulturelle, sexuelle Orientierung) erfüllen.
Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026
Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt