Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.
- Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?
DIE LINKE. versucht kontinuierlich, den Austausch mit Vertreter*innen unterschiedlicher, von Diskriminierung betroffener Gruppen zu verbessern. Wir brauchen diesen Austausch einerseits für unsere programmatische und für die unmittelbare parlamentarische Arbeit. Andererseits möchten wir für von Diskriminierung betroffene Menschen ansprechbar sein, ihnen zuhören und unsere Unterstützung anbieten. Auch bei der Bewerbung unserer öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen oder Konferenzen haben wir den Anspruch, dieses Selbstverständnis zu berücksichtigen. Wir wollen, dass sich marginalisierte Gruppen eingeladen fühlen.
Während der Vorbereitung und Beratung von Gesetzen in den Ausschüssen des Landtages ist es übliche Praxis, ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft zu öffentlichen Anhörungen einzuladen, die überwiegend von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Für unsere Landtagsfraktion war es stets selbstverständlich, gerade die Akteurinnen zu Wort kommen zulassen, die in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung völlig unzureichend Gehör finden. Das betraf in der Vergangenheit z.B. den Flüchtlingsrat, den LSVD, die AIDS-Hilfe, Medinetz, Vertreterinnen von Migrant*innenorganisationen, Frauenverbänden oder Frauenschutzeinrichtungen, Menschen mit Behinderungen u.a.m..
Im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes erfolgt in aller Regel eine mündliche und/oder schriftliche Anhörung. Bei der Benennung der Anzuhörenden achten wir sehr darauf, alle betroffenen Gruppen zu berücksichtigen und treten in einen offenen Dialog über die zu treffenden und getroffenen gesetzlichen Regelungen. So versuchen wir zu verhindern, dass Regelungen abgekoppelt von den Menschen erarbeitet werden, die sie betreffen. Diese Rückkoppelung erachten wir als eine zentrale Säule unserer Politik.
Wir werden in der kommenden Legislatur noch stärker darauf achten, dass die Vielfalt der Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen berücksichtigt wird. Dazu soll geprüft werden, inwieweit ein „Diskriminierungs-Check“ praktisch umsetzbar ist. Außerdem wollen wir mehr diverse Akteur*innen in den Anhörungsverfahren einzubinden.
Während der Gesetzesberatungen können im Rahmen von Anhörungen vielfältige Stellungnahmen gesellschaftlicher Gruppen einfließen. Es obliegt dann den gewählten Abgeordneten Stellungnahmen zu bewerten und ggfs. bei der Positionierung zu berücksichtigen.
Bei der Erarbeitung von Positionspapieren, Gesetzesentwürfen und politischen Inhalten werden wir aktiv die betroffenen Gruppen mit einbinden, da diese Menschen ein viel fundiertes Bild der Lage und Maßnahmen haben und diese Menschen im politischen Diskurs ein viel höherer Stellenwert zuteil werden sollte.
Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026
Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt