EINBINDUNG ZIVILGESELLSCHAFTLICHER AKTEUR:INNEN IN DIE POLITISCHE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

  1. Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

Die Linke

DIE LINKE. versucht kontinuierlich, den Austausch mit Vertreter*innen unterschiedlicher, von Diskriminierung betroffener Gruppen zu verbessern. Wir brauchen diesen Austausch einerseits für unsere programmatische und für die unmittelbare parlamentarische Arbeit. Andererseits möchten wir für von Diskriminierung betroffene Menschen ansprechbar sein, ihnen zuhören und unsere Unterstützung anbieten. Auch bei der Bewerbung unserer öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen oder Konferenzen haben wir den Anspruch, dieses Selbstverständnis zu berücksichtigen. Wir wollen, dass sich marginalisierte Gruppen eingeladen fühlen.

Während der Vorbereitung und Beratung von Gesetzen in den Ausschüssen des Landtages ist es übliche Praxis, ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft zu öffentlichen Anhörungen einzuladen, die überwiegend von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Für unsere Landtagsfraktion war es stets selbstverständlich, gerade die Akteurinnen zu Wort kommen zulassen, die in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung völlig unzureichend Gehör finden. Das betraf in der Vergangenheit z.B. den Flüchtlingsrat, den LSVD, die AIDS-Hilfe, Medinetz, Vertreterinnen von Migrant*innenorganisationen, Frauenverbänden oder Frauenschutzeinrichtungen, Menschen mit Behinderungen u.a.m..

Bündnis 90 Die Grünen

Im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes erfolgt in aller Regel eine mündliche und/oder schriftliche Anhörung. Bei der Benennung der Anzuhörenden achten wir sehr darauf, alle betroffenen Gruppen zu berücksichtigen und treten in einen offenen Dialog über die zu treffenden und getroffenen gesetzlichen Regelungen. So versuchen wir zu verhindern, dass Regelungen abgekoppelt von den Menschen erarbeitet werden, die sie betreffen. Diese Rückkoppelung erachten wir als eine zentrale Säule unserer Politik.

SPD

Wir werden in der kommenden Legislatur noch stärker darauf achten, dass die Vielfalt der Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen berücksichtigt wird. Dazu soll geprüft werden, inwieweit ein „Diskriminierungs-Check“ praktisch umsetzbar ist. Außerdem wollen wir mehr diverse Akteur*innen in den Anhörungsverfahren einzubinden.

FDP

Während der Gesetzesberatungen können im Rahmen von Anhörungen vielfältige Stellungnahmen gesellschaftlicher Gruppen einfließen. Es obliegt dann den gewählten Abgeordneten Stellungnahmen zu bewerten und ggfs. bei der Positionierung zu berücksichtigen.

Klimaliste

Bei der Erarbeitung von Positionspapieren, Gesetzesentwürfen und politischen Inhalten werden wir aktiv die betroffenen Gruppen mit einbinden, da diese Menschen ein viel fundiertes Bild der Lage und Maßnahmen haben und diese Menschen im politischen Diskurs ein viel höherer Stellenwert zuteil werden sollte.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

VERWALTUNG ALS AUFTRAGGEBERIN UND VERTRAGSPARTNERIN

Das Land Sachsen-Anhalt ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer:innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

  1. Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Landesvergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?
Antworten der Parteien
Die Linke

DIE LINKE setzt sich für ein diskriminierungsfreies Vergaberecht und entsprechende Förderungen und Anreize ein, um Diversity und Chancengleichheit zu gewährleisten. Auftragnehmende sollen zur Beachtung und Durchsetzung des geltenden Gleichbehandlungsrechts auch gegenüber Dritten verpflichtet werden und durch konkrete Maßnahmen die tatsächliche Durchsetzung von Chancengleichheit und Diversity über die gesamte Laufzeit des Vertrages fördern. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen müssen Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen. Dazu zählt die Schaffung bzw. Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium. Auch hier sollen anonymisierte Bewerbungsverfahren als wichtiges Kriterium im Hinblick auf Diskriminierungsschutz gefordert werden.

Bündnis 90 Die Grünen

Wir wollen das Landesvergabegesetz und die bestehenden Förderrichtlinien überarbeiten. Kriterien wie Nachhaltigkeit, Ökologie, Energieeffizienz und Klimaschutz sowie fairer Handel und soziale Aspekte wie die Tariftreue und Familienfreundlichkeit sollen wirksamer in Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Dabei sollen natürlich Antidiskriminierungsaspekte schwerpunktmäßig Berücksichtigung finden. Dies betrifft unter anderem die Geschlechtergerechtigkeit. Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit. Entgeltgleichheit soll also als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des Landes aufgenommen werden. Der Aufnahme weiterer Aspekte stehen wir offen gegenüber und werden sie prüfen.

SPD

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entfaltet auch über die öffentliche Verwaltung hinaus Wirkung. Grundsätzlich unterliegen auch Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen den Zielen des Gesetzes. Trotzdem wollen wir bei der Novelle des Landesvergabegesetzes diese Grundsätze noch einmal deklaratorisch verankern.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist im Grundgesetz und der Landesverfassung verankert und gilt unmittelbar. Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es daher keiner wiederholenden Verankerung im Landesvergabegesetz bzw. in den Fördermittelrichtlinien.

Klimaliste

Den betreffende Entscheidungsverantwortlichen sollten im Lichte der ihnen zugewiesenen administrativen Gestaltungsbefugnis nicht nur dem Gebot ökonomischer Effizienz, sondern ebenso dem sozialstaatlichen Gebot der Gerechtigkeit und Chancengleichheit unterliegen. Wir setzen uns dafür ein, dass soziale Belange als Ausführungsbedingung Eingang in das Vergabeverfahren finden können. zu betrachtende Kriterien in den Vergabeverfahren:
– die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
– die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
– den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung
– Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
– den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste
– die sozialen Vergünstigungen

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

EINFÜHRUNG EINES LANDESANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZES

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u. a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?

Die Linke

1. DIE LINKE wird sich für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes einsetzen.

2. Darin sollen folgende Schutzziele verankert werden: Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, eines Übergewichts, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status. Dieses Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – ganz besonders die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Auf Bundesebene wollen wir uns für eine entsprechende Novellierung des AGG einsetzen.

3. Wir wollen das Verbandsklagerecht ermöglichen, die Klagefristen verlängern sowie Beweislasterleichterungen und im behördlichen Umgang eine Beweislastumkehr für die von Diskriminierung betroffenen Personen erwirken. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte zum AGG und die hieraus resultierenden Verbesserungsbedarfe sind aus unserer Sicht selbstverständlich zu berücksichtigen. Zudem möchten wir die Erfahrungen mit dem ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes aus Berlin einbeziehen. U.a. wollen wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, wie in Berlin, prüfen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Ja, es ist unser festes Ziel nach dem Vorbild des LADG in Berlin ein eigenes Landesantidiskriminierungsesetz zu erarbeiten.

2. Das Gesetz soll dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity). Es soll also umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Landeshandeln bieten. Ereignet sich also nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, haben die Bürger*innen ein Recht auf Schadensersatz und Entschädigung.
Das Gesetz soll dabei schützen vor Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.
Zur Vereinfachten Geltendmachung der Ansprüche soll das Gesetz eine Vermutungsregel enthalten. Diese Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.

3. Ja, diese Ergebnisse werden berücksichtigt.

SPD

Uns ist es in dieser Legislaturperiode gelungen, die Landesverfassung zu ändern. Folgender Passus wurde aufgenommen: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die zukünftige Ausgestaltung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik hat sich daran zu orientieren. Dies spiegelt sich auch in unserem Wahlprogramm im Kapitel zum Themenfeld Antidiskriminierung wider (S. 43).
Wir fordern:
– ein Landesantidiskriminierungsgesetz, mit dem Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden und Beratung und Information sichergestellt werden; zu den Beratungsstellen gehört auch EntKnoten von LAMSA,
– eine*n vom Parlament gewählte*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n,
– eine Verstetigung der bislang ESF-geförderten Beratungs- und Coachingangebote zum AGG und ihre Überführung in die Landesförderung,
– den Ausbau von Bildungsprozessen in Kita und Schule, die dazu beitragen, dass Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden. Der Medienkoffer „Geschlechtervielfalt in der frühkindlichen Bildung“ für Kita und Schule soll ausgeweitet werden,
– Angebote zum Kompetenzerwerb in geschlechtersensibler und diskriminierungsfreier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte.
Über die konkrete Ausgestaltung der Vorhaben werden wir gern mit LAMSA, AGSA und AmF ins Gespräch kommen. Vorhandene Evaluationsergebnisse sowie das Wissen von Expert*innen und Betroffenen werden in den Erarbeitungsprozess eingebunden.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein wichtiger Baustein für eine weltoffene und freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Aus Sicht der Freien Demokraten hat sich das AGG grundsätzlich bewährt. Soweit in einigen Punkten Anpassungs- und Nachbesserungsbedarf besteht, wollen wir diesen beseitigen. Dafür braucht es aus unserer Sicht kein eigenes umfassendes Landesdiskriminierungsgesetz.

Klimaliste

– Wir lehnen jede Einschränkung des Asylrechts. Wir wollen das Grundrecht auf Asyl wiederherstellen. Menschenrechte kennen keine Obergrenze.
– Auch Menschen, die nicht wegen politischer Verfolgung oder vor Krieg geflüchtet sind, sondern aus anderen Motiven einwandern. Das geltende restriktive Aufenthaltsgesetz wollen wir abschaffen.
– gleiche politische und soziale Rechte für alle, die hier leben
– Wir wollen endlich die Ursachen der Fluchtbewegungen bekämpfen, indem wir Waffenexporte verbieten, friedliche Konfliktlösung unterstützen und eine gerechtere Weltwirtschaft schaffen.)
– Wir fordern eine Initiative zur Legalisierung von Menschen, die ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Diese sollen eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, um ein geregeltes Leben in Würde führen zu können.
– Wir wollen echte Integrationsangebote ausbauen und Bürokratie abbauen
– frühzeitig Zugang zu Integrations- und Sprachkursen erhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
– Ein Bundesministerium für Migration und Integration

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien