EINFÜHRUNG EINES LANDESANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZES

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u. a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?

Die Linke

1. DIE LINKE wird sich für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes einsetzen.

2. Darin sollen folgende Schutzziele verankert werden: Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, eines Übergewichts, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status. Dieses Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – ganz besonders die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Auf Bundesebene wollen wir uns für eine entsprechende Novellierung des AGG einsetzen.

3. Wir wollen das Verbandsklagerecht ermöglichen, die Klagefristen verlängern sowie Beweislasterleichterungen und im behördlichen Umgang eine Beweislastumkehr für die von Diskriminierung betroffenen Personen erwirken. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte zum AGG und die hieraus resultierenden Verbesserungsbedarfe sind aus unserer Sicht selbstverständlich zu berücksichtigen. Zudem möchten wir die Erfahrungen mit dem ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes aus Berlin einbeziehen. U.a. wollen wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, wie in Berlin, prüfen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Ja, es ist unser festes Ziel nach dem Vorbild des LADG in Berlin ein eigenes Landesantidiskriminierungsesetz zu erarbeiten.

2. Das Gesetz soll dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity). Es soll also umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Landeshandeln bieten. Ereignet sich also nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, haben die Bürger*innen ein Recht auf Schadensersatz und Entschädigung.
Das Gesetz soll dabei schützen vor Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.
Zur Vereinfachten Geltendmachung der Ansprüche soll das Gesetz eine Vermutungsregel enthalten. Diese Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.

3. Ja, diese Ergebnisse werden berücksichtigt.

SPD

Uns ist es in dieser Legislaturperiode gelungen, die Landesverfassung zu ändern. Folgender Passus wurde aufgenommen: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die zukünftige Ausgestaltung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik hat sich daran zu orientieren. Dies spiegelt sich auch in unserem Wahlprogramm im Kapitel zum Themenfeld Antidiskriminierung wider (S. 43).
Wir fordern:
– ein Landesantidiskriminierungsgesetz, mit dem Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden und Beratung und Information sichergestellt werden; zu den Beratungsstellen gehört auch EntKnoten von LAMSA,
– eine*n vom Parlament gewählte*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n,
– eine Verstetigung der bislang ESF-geförderten Beratungs- und Coachingangebote zum AGG und ihre Überführung in die Landesförderung,
– den Ausbau von Bildungsprozessen in Kita und Schule, die dazu beitragen, dass Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden. Der Medienkoffer „Geschlechtervielfalt in der frühkindlichen Bildung“ für Kita und Schule soll ausgeweitet werden,
– Angebote zum Kompetenzerwerb in geschlechtersensibler und diskriminierungsfreier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte.
Über die konkrete Ausgestaltung der Vorhaben werden wir gern mit LAMSA, AGSA und AmF ins Gespräch kommen. Vorhandene Evaluationsergebnisse sowie das Wissen von Expert*innen und Betroffenen werden in den Erarbeitungsprozess eingebunden.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein wichtiger Baustein für eine weltoffene und freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Aus Sicht der Freien Demokraten hat sich das AGG grundsätzlich bewährt. Soweit in einigen Punkten Anpassungs- und Nachbesserungsbedarf besteht, wollen wir diesen beseitigen. Dafür braucht es aus unserer Sicht kein eigenes umfassendes Landesdiskriminierungsgesetz.

Klimaliste

– Wir lehnen jede Einschränkung des Asylrechts. Wir wollen das Grundrecht auf Asyl wiederherstellen. Menschenrechte kennen keine Obergrenze.
– Auch Menschen, die nicht wegen politischer Verfolgung oder vor Krieg geflüchtet sind, sondern aus anderen Motiven einwandern. Das geltende restriktive Aufenthaltsgesetz wollen wir abschaffen.
– gleiche politische und soziale Rechte für alle, die hier leben
– Wir wollen endlich die Ursachen der Fluchtbewegungen bekämpfen, indem wir Waffenexporte verbieten, friedliche Konfliktlösung unterstützen und eine gerechtere Weltwirtschaft schaffen.)
– Wir fordern eine Initiative zur Legalisierung von Menschen, die ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Diese sollen eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, um ein geregeltes Leben in Würde führen zu können.
– Wir wollen echte Integrationsangebote ausbauen und Bürokratie abbauen
– frühzeitig Zugang zu Integrations- und Sprachkursen erhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
– Ein Bundesministerium für Migration und Integration

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien