ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ZUM THEMA ANTIDISKRIMINIERUNG

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der
Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung,
    Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?

Die Linke

1. Für DIE LINKE ist es selbstverständlich, Kampagnen zu unterstützen, deren Zielsetzung im Abbau von Rassismus, Antisemitismus, Misogynie, LSBTQ-Feindlichkeit und Ableismus liegen. Wir unterstützen die Initiierung von #unteilbar Sachsen-Anhalt nachdrücklich, dessen Gründungsaufruf wir vollständig teilen. Sowohl die Auftaktveranstaltung am 10. April als auch die „Rote-Linie“-Demo am 22. April dieses Jahres haben ein wichtiges Zeichen gesetzt. Es muss verdeutlicht werden, dass die meisten Menschen in unserer Gesellschaft ein diskriminierungsfreies Miteinander wollen.
Wir werden #unteilbar sowie weitere Kampagnen und Projekte kontinuierlich begleiten und deren Fortschreibung, Weiterentwicklung oder Neudefinitionen nach Kräften unterstützen.

2. Wir wollen hierfür die Zusammenarbeit mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis intensivieren, denn nur von ihnen können die wesentlichen inhaltlichen Impulse ausgehen. So wie exemplarisch etwa die Antirassismuskampagne des LAMSA aus dem vergangenen Jahr, das kontinuierliche Monitoring von Miteinander e.V., der Themenschwerpunkt LSBTQ-Geflüchtete des LSVD im Wahljahr 2016 oder aber auch der Kampagnen-Slogan „So nicht! – Belästigungsfreier Bereich“ der Netzwerkstelle AGG Sachsen-Anhalt zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Wir sehen uns als wichtiger Partner und Multiplikator bei der Entwicklung und Verbreitung von Kampagnen und Initiativen.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1 und 2: Das zu geringe Wissen in der Bevölkerung um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist problematisch. Es führt dazu, dass Menschen Hilfe nicht bekommen, die eigentlich verfügbar wäre. Im Bereich der Opferhilfe haben wir daher in dieser Legislaturperiode Kampagnen aufgelegt, um Hilfs- und Unterstützungsangebote bekannter zu machen. Ähnliches wollen wir auch für den Bereich Antidiskriminierung erreichen. Einen Schwerpunkt sollten das von uns angestrebte Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Inhalte darstellen.

SPD

Auf Bundesebene sind uns die qualitativ hochwertigen Berichte der Antidiskriminierungsstelle bekannt. Auf Landesebene wissen wir beispielsweise um die Bilanz der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH sowie der Beratungsstelle „ENTKNOTEN“ zu Jahresbeginn. Die landesbezogene Systematisierung der Daten kann jedoch noch optimiert werden. Auch hier sehen wir eine Aufgabe einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten. Im Dialog mit Expert*innen aus der Wissenschaft, mit Verbänden und Beratungsstellen sowie mit jenen Betroffenen, die den Wunsch haben, ihre Erfahrungen einzubringen, soll die*der Landesantidiskriminierungsbeauftragte die Informationen zu Diskriminierung in Sachsen-Anhalt bündeln, aufbereiten und mit Empfehlungen für den Landtag anreichern. Unser Ansatz ist, dass die inhaltlichen Schwerpunkte nicht durch Fraktionen vorgegeben werden, sondern gemeinsam mit Ihnen erörtert werden. Darüber hinaus wollen wir das Aktionsprogramm gegen Homo- und Transphobie evaluieren und weiterentwickeln sowie Homo- und Transphobie bei Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe stärker berücksichtigen. Ergänzend setzen wir uns für eine diskriminierungsfreie und geschlechtersensible Sprache in allen öffentlichen Dokumenten ein.

FDP

Im Rahmen der (zulässigen) Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsfraktionen werden die Freien Demokraten über ihre Arbeit und Initiativen im Landtag informieren. Dabei wird das Streiten für ein weltoffenes und rechtsstaatliches Sachsen-Anhalt stets im Mittelpunkt stehen.

Klimaliste

Mehr stellen in der digitalen und reellen Infrastruktur bereitstellen, um zum einen Menschen die in Sachsen-Anhalt Fußfassen möchten über Service-Angebote, Austauschkreise und interkulturelle Begegnungsräume zu informieren und diese auch bereitzustellen. Zum Anderen bei Menschen die schon länger in Sachsen-Anhalt leben die Angst vor neuen Mitmenschen zu nehmen. Durch gemeinsame Aktionen und vor allem Jugendarbeit und rechte Extremismus Prävention.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

WISSEN ÜBER DISKRIMINIERUNG

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und Antidiskriminierungsarbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Sachsen-Anhalt gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Sachsen-Anhalt Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit,
  • Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen sachsen-anhaltische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?

Die Linke

1. Für DIE LINKE sind in der Frage der Informationsbeschaffung wissenschaftliche Studien, vor allem aber einen intensiver Austausch mit den Expert*innen aus Vereinen, Verbänden und Institutionen, die Diskriminierung und die Perspektive der Betroffenen in ihrem alltäglichen Fokus haben, essenziell, um Umfang, Intensität und Breite von Diskriminierung in unserem Land real zu erfassen. Neben den oben bereits genannten ADS sind dies – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Migrant*innenorganisationen, der Landesfrauenrat, Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen oder LSBTQ-Organisationen, die mobile Opferberatung, der Flüchtlingsrat sowie Vertreter*innen religiöser Minderheiten.

2. Bestimmte Gruppen sind besonders schwerwiegender – oftmals eben auch intersektionaler – Formen von persönlicher, ökonomischer und institutioneller Ausgrenzung ausgesetzt – u.a. Muslim*innen, Geflüchtete, Jüd*innen, Romn*ja und Sinte*zza und People of Colour. Diese besonders schwerwiegende Ausgrenzung und Diskriminierung muss ein Schwerpunkt unserer Arbeit sein. Weil in vielen Bereichen belastbare Daten fehlen, treten wir für die kontinuierliche Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten und für eine bessere finanzielle Förderung der für diese Datenerhebung relevanten Demokratie- und Beratungseinrichtungen ein. Es gibt allerdings auch Bereiche, in denen es nicht an Wissen, sondern am politischen Willen fehlt, zum Beispiel racial profiling.

Bündnis 90 Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen stehen in einem ständigen Austausch mit den Organisationen und Initiativen und Organisationen der Antidiskriminierungsarbeit.
Diesen Kontakt wollen wir fortführen und wo immer möglich intensivieren. Diese Expertise ist unverzichtbare Basis und Rückkoppelung unserer Politik. Wo immer der Bereich der Antidiskriminierungspolitik berührt wird, binden wir die betreffenden Organisationen in die Gesetzgebung im Rahmen der Anhörungen mit ein.

Einen Schwerpunkt legen wir im Bereich der Polizei. In den Polizeien in ganz Deutschland sind in den vergangenen Jahren besorgniserregende Vorkommnisse mit rechtsradikalen, rassistischen, antisemitischen, allgemein menschenfeindlichen oder antidemokratischen Hintergründen bekannt geworden. Dies wiegt schwer, denn die Polizei hat eine besondere Stellung im demokratischen Rechtsstaat. Wir gehen fest davon aus, dass die überragende Mehrheit der Polizist:innen in Deutschland und Sachsen-Anhalt die Werte des Grundgesetzes verinnerlicht und ihren Eid aus Überzeugung geleistet hat. Die bekannt gewordenen Vorfälle sind jedoch ein Warnsignal, das ernst genommen werden muss. Es ist notwendig zu wissen, wie weit menschen- und demokratiefeindliche Einstellungsmuster innerhalb der Polizei verbreitet sind. Wir wollen, dass das Land Sachsen-Anhalt sich an einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie beteiligt, die fortlaufende Erkenntnisse zu Einstellungsmustern der sachsen-anhaltischen Beamt:innen liefert, um antidemokratischen Tendenzen wirksam entgegensteuern zu können.

SPD

Auf Bundesebene sind uns die qualitativ hochwertigen Berichte der Antidiskriminierungsstelle bekannt. Auf Landesebene wissen wir beispielsweise um die Bilanz der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH sowie der Beratungsstelle „ENTKNOTEN“ zu Jahresbeginn. Die landesbezogene Systematisierung der Daten kann jedoch noch optimiert werden. Auch hier sehen wir eine Aufgabe einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten. Im Dialog mit Expert*innen aus der Wissenschaft, mit Verbänden und Beratungsstellen sowie mit jenen Betroffenen, die den Wunsch haben, ihre Erfahrungen einzubringen, soll die*der Landesantidiskriminierungsbeauftragte die Informationen zu Diskriminierung in Sachsen-Anhalt bündeln, aufbereiten und mit Empfehlungen für den Landtag anreichern. Unser Ansatz ist, dass die inhaltlichen Schwerpunkte nicht durch Fraktionen vorgegeben werden, sondern gemeinsam mit Ihnen erörtert werden.
Darüber hinaus wollen wir das Aktionsprogramm gegen Homo- und Transphobie evaluieren und weiterentwickeln sowie Homo- und Transphobie bei Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe stärker berücksichtigen.

FDP

Aus Sicht der Freien Demokraten wäre es hilfreich, eine umfassende eigene Untersuchung für Sachsen-Anhalt durchzuführen. Dies könnte etwa durch eine größere extern vergebene Studie unter Einbeziehung der vielfältigen Erkenntnisse und Erfahrungen, der in unserem Land aktiven gesellschaftlichen Initiativen realisiert werden. Aus Sicht der Freien Demokraten sollten drei Säulen die Schwerpunkte bilden: (diskriminierungsfreier) Zugang zu Bildung, Akzeptanz im Alltag und besser Schutz vor Diskriminierung.

Klimaliste

Leider ist die Diskriminierung von Menschen in jeder Alltagssituation und Begegnungsraum traurige Realität. Wobei gerade in Bildungseinrichtungen, bei der Berufsausübung, bei Behörden und bei der Wohnungs- und Arbeitssuche besonders Fatal, da die Menschen hier in einem klaren Abhängigkeitsverhältnis stehen und hierbei besonders schutzbedürftig sind.
Fokussieren werden wir uns auf einen gesicherter Zugang zu Sprachkursen, Schul- und Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden in Sachsen-Anhalt. Beschwerdestellen und Kontrollen zur Verhinderung bzw. Beendigung ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse.

Einen verpflichtenden Index für Inklusion und Diskriminierung für alle öffentlichen Einrichtungen, der öffentlich über die Qualität der jeweiligen Einrichtung Auskunft gibt, ist aus unserer Sicht Pflicht, um Missstände kenntlich zu machen und Druck auf die öffentlich Einrichtungen zu schaffen diese Missstände abzubauen.
Eine regelmäßige und verpflichtende Evaluation der öffentlichen Einrichtungen ist zwingend notwendig, um diesen Index fundiert aufstellen zu können.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

PERSPEKTIVE DER ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLEN

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt zwei unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsstellen. ENTKNOTEN – Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus und Diskriminierung in Trägerschaft des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. berät Personen, welche aufgrund von ethnischen und/oder religiösen Zuschreibungen Diskriminierungserfahrungen machen. Die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt in Trägerschaft der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH unterstützt Ratsuchende, die Diskriminierung anhand von Alter, Behinderung, Religion/Weltanschauung, sexueller Identität oder Geschlecht erfahren. Darüber hinaus bietet die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt Weiterbildungen und Workshops zu verschiedenen diskriminierungsbezogenen Themen sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an und macht Öffentlichkeitsarbeit dazu. Beide Stellen sind wichtige Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf Landes- und kommunaler Ebene.

  1. Wie schätzen Sie die aktuelle Ausstattung der beiden Antidiskriminierungsstellen ein?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsstellen politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?

Die Linke

1. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz sind die Antidiskriminierungsstellen (ADS) unzureichend ausgestattet. Hier müssen jeweils mehrere adäquat bezahlte Stellen abgesichert werden, um diesen Arbeitsbereich aufgabengerecht auszubauen. Neben der direkten Beratungs- und Unterstützungstätigkeit für die von Diskriminierung betroffenen Menschen geht es DER LINKEN dabei auch um den Ausbau der präventiven Arbeit: die allgemeine gesellschaftliche Sensibilisierung und Angebote für die Fortbildung und Beratung für öffentliche Institutionen und Privatbetriebe in der Umsetzung des AGG.

2. In unserem Flächenland ist es notwendig, die regionale Zugänglichkeit der ADS zu erweitern. Außerdem ist die Integrations- und Beratungsarbeit bislang zu sehr projektgebunden und zu wenig institutionell gefördert. Dies muss sich dringend zugunsten einer institutionellen Förderung ändern.

3. Unsere Landtagsfraktion hatte in den vergangenen Jahren bei der Haushaltsaufstellung stets Aufwüchse allein für den Bereich „Integration“ in Höhe von einer halben Millionen Euro beantragt. Bei der konkreten Ausgestaltung der ADS muss eine adäquate finanzielle Ausstattung gewährleistet werden. Eine unzureichende Antidiskriminierungsarbeit kann sich Sachsen-Anhalt nicht leisten. Diesen politischen Anspruch werden wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter konsequent verfolgen.

Bündnis 90 Die Grünen

Zu 1- 3. Die Landesantidiskriminierungsstellen leisten hervorragende Arbeit. Die Personaldecke ist jedoch gemessen an den zu bewältigenden Aufgaben erkennbar zu dünn. Wir werden uns hier für Verbesserungen einsetzen.
Wie viel Geld dafür im nächsten Haushalt vorgesehen sein wird, diese Frage kann seriös noch nicht beantwortet werden.
Der nächste Landeshaushalt wird als Doppelhaushalt im Herbst nach den Wahlen verhandelt und durch den neu gewählten Landtag beschlossen. Aufgrund der hohen Neuverschuldung infolge der Corona-Pandemie werden es schwierige Verhandlungen werden. Aber wir können versprechen, uns während der Koalitionsverhandlungen und der Haushaltsverhandlungen für eine auskömmliche Finanzierung einzusetzen. Ziel muss es dabei mindestens sein, die Förderung entsprechend der allgemeinen Preis- und Tarifentwicklung zu dynamisieren.

SPD

Der Schutz vor Diskriminierung ist für ein gelingendes vielfältiges Zusammenleben in Sachsen-Anhalt unverzichtbar. Wenn es zu Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft oder Behinderung, beispielsweise im Bildungsbereich oder bei der Wohnungssuche kommt, brauchen Betroffene Hilfe und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig setzen die Beratungsstellen langfristige systemische Veränderungen in Gang. Vor diesem Hintergrund stehen wir zu der Antidiskriminierungsberatung und wollen, wie in der vorangegangen Antwort skizziert, mit einem Antidiskriminierungsgesetz dafür sorgen, dass durch eine gesetzliche Grundlage die Beratungsarbeit langfristig gesichert wird. In der Überführung der bisherigen Förderansätze in eine eigene Landesförderung sehen wir die Chance, für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt ein niedrigschwelliges, flächendeckendes und einfach zugängliches Beratungs-, Unterstützungs- und Coachingangebot aufzubauen.

Neben der Stärkung von individuell Betroffenen, sollen systemische Veränderungen angestoßen werden. Hier setzen wir uns für die Schaffung der Position einer*eines Landesantidiskriminierungsbeauftragten ein.
Darüber hinaus fordern wir eine personelle und finanzielle Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für queere Menschen und ihre Selbstorganisationen unter besonderer Berücksichtigung von LSBTTI- Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Menschen mit Migrationshintergrund.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen Arbeit, Struktur und Ausstattung der verschieden Beratungsstellen (z.B. Antidiskriminierungsstellen, Schwangerschaftskonflikt- und Suchtberatungsstellen) evaluieren, um eine angemessene und bedarfsorientierte Förderung sicherzustellen. Dabei sollen auch die Aktivitäten der freiwilligen gesellschaftlichen Initiativen berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht besteht auch bei den Antidiskriminierungsstellen ein Anpassungsbedarf, sowohl hinsichtlich der Personalstellen wie auch der Projektförderung. Eine konkrete Summe zusätzlicher Haushaltsmittel kann erst nach der Evaluierung ermittelt werden.

Klimaliste

Die Ausstattung und damit einhergehende Förderung schätzen wir als völlig unzureichend ein. Nur in großen Städten wie Halle oder Magdeburg kann man sich eine örtliche Betreuung von Menschen in Notlagen leisten. Grund hierfür ist nicht eine mangelnde Bereitschaft Personen mit Migrationshintergrund zu helfen, sondern ein nicht ausreichende Finanzierung, um ein flächendeckendes Beratungsangebot machen zu können.

Antidiskriminierungsstellen müssen sowohl personell als auch von der Ausstattung her besser gefördert werden, um der zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirken zu können. Unser Vorschlag wäre im Haushaltsplan den Posten für Förderung der Eingliederung durch Abbau von Diskriminierung zumindest das Niveau der EU-Förderung auf 138.000 Euro zu erhöhen.

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

EINFÜHRUNG EINES LANDESANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZES

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u. a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?

Die Linke

1. DIE LINKE wird sich für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes einsetzen.

2. Darin sollen folgende Schutzziele verankert werden: Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, eines Übergewichts, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status. Dieses Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – ganz besonders die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Auf Bundesebene wollen wir uns für eine entsprechende Novellierung des AGG einsetzen.

3. Wir wollen das Verbandsklagerecht ermöglichen, die Klagefristen verlängern sowie Beweislasterleichterungen und im behördlichen Umgang eine Beweislastumkehr für die von Diskriminierung betroffenen Personen erwirken. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte zum AGG und die hieraus resultierenden Verbesserungsbedarfe sind aus unserer Sicht selbstverständlich zu berücksichtigen. Zudem möchten wir die Erfahrungen mit dem ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes aus Berlin einbeziehen. U.a. wollen wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, wie in Berlin, prüfen.

Bündnis 90 Die Grünen

1. Ja, es ist unser festes Ziel nach dem Vorbild des LADG in Berlin ein eigenes Landesantidiskriminierungsesetz zu erarbeiten.

2. Das Gesetz soll dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity). Es soll also umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Landeshandeln bieten. Ereignet sich also nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, haben die Bürger*innen ein Recht auf Schadensersatz und Entschädigung.
Das Gesetz soll dabei schützen vor Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.
Zur Vereinfachten Geltendmachung der Ansprüche soll das Gesetz eine Vermutungsregel enthalten. Diese Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.

3. Ja, diese Ergebnisse werden berücksichtigt.

SPD

Uns ist es in dieser Legislaturperiode gelungen, die Landesverfassung zu ändern. Folgender Passus wurde aufgenommen: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die zukünftige Ausgestaltung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik hat sich daran zu orientieren. Dies spiegelt sich auch in unserem Wahlprogramm im Kapitel zum Themenfeld Antidiskriminierung wider (S. 43).
Wir fordern:
– ein Landesantidiskriminierungsgesetz, mit dem Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden und Beratung und Information sichergestellt werden; zu den Beratungsstellen gehört auch EntKnoten von LAMSA,
– eine*n vom Parlament gewählte*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n,
– eine Verstetigung der bislang ESF-geförderten Beratungs- und Coachingangebote zum AGG und ihre Überführung in die Landesförderung,
– den Ausbau von Bildungsprozessen in Kita und Schule, die dazu beitragen, dass Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden. Der Medienkoffer „Geschlechtervielfalt in der frühkindlichen Bildung“ für Kita und Schule soll ausgeweitet werden,
– Angebote zum Kompetenzerwerb in geschlechtersensibler und diskriminierungsfreier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte.
Über die konkrete Ausgestaltung der Vorhaben werden wir gern mit LAMSA, AGSA und AmF ins Gespräch kommen. Vorhandene Evaluationsergebnisse sowie das Wissen von Expert*innen und Betroffenen werden in den Erarbeitungsprozess eingebunden.

FDP

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein wichtiger Baustein für eine weltoffene und freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Aus Sicht der Freien Demokraten hat sich das AGG grundsätzlich bewährt. Soweit in einigen Punkten Anpassungs- und Nachbesserungsbedarf besteht, wollen wir diesen beseitigen. Dafür braucht es aus unserer Sicht kein eigenes umfassendes Landesdiskriminierungsgesetz.

Klimaliste

– Wir lehnen jede Einschränkung des Asylrechts. Wir wollen das Grundrecht auf Asyl wiederherstellen. Menschenrechte kennen keine Obergrenze.
– Auch Menschen, die nicht wegen politischer Verfolgung oder vor Krieg geflüchtet sind, sondern aus anderen Motiven einwandern. Das geltende restriktive Aufenthaltsgesetz wollen wir abschaffen.
– gleiche politische und soziale Rechte für alle, die hier leben
– Wir wollen endlich die Ursachen der Fluchtbewegungen bekämpfen, indem wir Waffenexporte verbieten, friedliche Konfliktlösung unterstützen und eine gerechtere Weltwirtschaft schaffen.)
– Wir fordern eine Initiative zur Legalisierung von Menschen, die ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Diese sollen eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, um ein geregeltes Leben in Würde führen zu können.
– Wir wollen echte Integrationsangebote ausbauen und Bürokratie abbauen
– frühzeitig Zugang zu Integrations- und Sprachkursen erhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
– Ein Bundesministerium für Migration und Integration

CDU

Keine inhaltsbezogene Rückmeldung, Verweis auf Regierungsprogramm 2021 – 2026

Keine Antwort

Keine Rückmeldung von AfD Sachsen-Anhalt; Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) Landesverband Sachsen-Anhalt,;Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis); Freie Bürger Mitteldeutschland FBM; FREIE WÄHLER / Landesverband Sachsen-Anhalt; Gartenpartei; Liberal-Konservative Reformer LKR, Landesverband Sachsen-Anhalt; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP Sachsen-Anhalt); Partei der Humanisten; Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Landesverband Sachsen-Anhalt; PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Sachsen-Anhalt; Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien